Bundesverfassungsgericht erhält (erstmals) ein Corporate Design
Das Bundesverfassungsgericht, das höchste Gericht in Deutschland, ist derzeit dabei sich ein neues visuelles Erscheinungsbild zuzulegen. Mit Hilfe eines modernen und zeitgemäßen Corporate Designs möchte das Gericht, wie es im Rahmen der Presseerklärung erklärt, Bürgernähe und Unabhängigkeit zum Ausdruck bringen.
Das Bundesverfassungsgericht, 1951 gegründet, ist neben Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Das Gericht ist unabhängig und unterliegt keiner Dienstaufsicht, untersteht also auch keinem Ministerium.
In einer Ende letzter Woche veröffentlichten Pressemeldung kündigte das Gericht entsprechende Maßnahmen zur Erneuerung des visuellen Erscheinungsbildes an. Erstmals in seiner Geschichte wird das Bundesverfassungsgericht damit ein durchgängiges Corporate Design (CD) erhalten. Zeitgleich mit der Ankündigung wurde, als erstes sichtbares Zeichen der Modernisierungsmaßnahmen, die Website des Bundesverfassungsgerichts mit einem neuen Logo versehen.
Auszug der Pressemeldung
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Tätigkeit des Gerichts noch näher zu bringen und ihnen den Zugang zum Gericht sowie seinen Entscheidungen und sonstigen Tätigkeiten weiter zu erleichtern, werden in diesem Jahr mehrere Maßnahmen umgesetzt, die gerade das bewirken sollen. Als ersten Schritt verwendet das Bundesverfassungsgericht ab Anfang März für seine Entscheidungen und seinen nach außen gerichteten Schriftverkehr ein neues einheitliches Erscheinungsbild (corporate design). Dieses ist durch ein modernes, klares und besonders gut lesbares Schriftbild sowie durch einen neu gestalteten Adler als Hoheitszeichen gekennzeichnet.
Im Zuge der Erstellung des Corporate Designs erfährt das Logo ein Redesign. Es ist das erste Mal überhaupt, dass für das seit 1951 bestehende Verfassungsorgan ein einheitliches visuelles Erscheinungsbild erstellt wird. Die Außendarstellung des Gerichts war, bezogen auf die Kommunikation und die visuelle Gestaltung, seit je her uneinheitlich. Verbindliche Gestaltungsvorgaben (Styleguide) gab es bislang nicht.
Logo – vorher und nachher

Erste sichtbare Veränderung und damit gewissermaßen Vorbote einer neu justierten Außendarstellung ist das Logo, das seit wenigen Tagen im Kontext digitaler Medien Verwendung findet. Beide Elemente des Logos, Wortmarke und der Bundesadler als Bildmarke, wurden modifiziert. Im Kontext Kommunikationsdesign gibt es im Grunde kaum bedeutungsvollere Zeichen und Symbole als Bundesflagge und Bundesadler, vom Kreuz einmal abgesehen. Entsprechend aufmerksam dürfte der Umstellungsprozess in Fachkreisen verfolgt werden.
Statt in einer Serifenschrift (Droid) ist die Wortmarke nun in einer Serifen-losen Schrift gesetzt, und zwar in der von Akira Kobayashi gezeichneten Akko. Vor dem Hintergrund der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts ist klar, dass im zukünftigen CD nicht die Hausschrift etwa der Bundesregierung, die Bundes Sans, zum Einsatz kommen kann. Auch im Typographischen braucht es also Eigenständigkeit.
Die Schrift Akko kam bereits in einigen vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Medien zum Einsatz, etwa im Jahresbericht 2020 (PDF). Seitens Linotype, dem Kobayashi als Type Director vorsteht, wird die Akko als „perfekte stilistische Mischung der nüchternen, sachlichen Normschrift DIN Next und der eher organischen Cooper Black“ charakterisiert. Die neue Form der Wortmarke knüpft also an bestehende respektive frühere Gestaltungsmerkmale an. Eine einheitliche Struktur und Stilistik hinsichtlich der Absenderschaft bestand bisher jedoch nicht (Abb. unten).
Ist-Zustand

Derzeit vom Bundesverfassungsgericht verwendete Absender enthalten sowohl Serifenschriften wie die Egyptienne, Droid oder Times New Roman, als auch Serifen-lose Schriften wie die Systemschrift Arial und auch die bereits genannte Akko. Mal ist die Wortmarke in Versalien gesetzt, mal in Gemischtschreibweise. Mal ist der Aufbau zentriert, mal stehen Bild- und Wortmarke nebeneinander. In einigen Anwendungen wird einzig die Wortmarke verwendet, in anderen Fällen kommt lediglich der Bundesadler zum Einsatz. Darüber hinaus werden sowohl die Positivform wie auch die Negativform des Logos genutzt. Einer solchen Heterogenität im Visuellen gilt es im Rahmen von Corporate Design entgegenzuwirken.
Unter dem Aspekt der Markenführung betrachtet – denn natürlich ist auch ein solches Verfassungsorgan ebenso eine Marke wie eine Bundesregierung, ein Bundesland, eine Stadt oder eine Partei –, besteht in Sachen einheitlicher Optik also Optimierungsbedarf, wohlwollend formuliert. Die Maßnahme als solche, das visuelle Erscheinungsbild zu harmonisieren, ist richtig. Wichtig ist sie obendrein.
Markenkommunikation, eben auch die visuelle, beeinflusst, wie eine Marke wahrgenommen wird. Und dass ein Verfassungsorgan ein Interesse daran hat, als vertrauensvoll wahrgenommen und angesehen zu werden, versteht sich von selbst. Im Rahmen der Kommunikation dient ein homogenes, als zeitgemäß und passend empfundenes Erscheinungsbild als vertrauensstiftende Maßnahme. Zu hundert Prozent lenken lässt sich das Image einer Marke freilich nicht. Was sich jedoch aktiv gestalten und beeinflussen lässt, ist die Kommunikation, der Auftritt als Marke. In dieser Hinsicht aggierte das Bundesverfassungsgericht, so muss man sagen, über Jahrzehnte hinweg fahrlässig. Während für die Ministerien und Behördern der Bundesregierung seit vielen Jahren ein durchgängiges Corporate Design zur Anwendung kommt, gab es auf Seiten des Bundesverfassungsgerichts offenkundig lange Zeit keinerlei Bewusstsein hinsichtlich des eigenen Erscheinungsbildes wie auch einer zeitgemäßen digitalen Präsenz.
Anfang 2014 wurde die Website des Bundesverfassungsgerichts hier im dt als eine der gruseligsten Websites im Netz mit dem Spooky Award ausgezeichnet. Zehn Monate später wurde die betreffende Website (bundesverfassungsgericht.de) einem Relaunch unterzogen – seitdem sind Aufbau und Optik unverändert. Wie mir damals zugetragen wurde*, hatten sich die Verantwortlichen mit der auf diese Weise formulierten Kritik auseinandergesetzt und daraufhin eine Agentur (Materna) mit dem Relaunch beauftragt. Ende dieses Jahres, so die Ankündigung seitens des Gerichts, soll die Website erneut relauncht werden, dann auf Basis des neuen Corporate Designs. Man darf gespannt sein.
Bürgernah und unabhängig?
Da bislang lediglich das Logo vorgestellt wurde, ist es für eine abschließende Bewertung zu früh. Zwei Gedanken: Bürgernähe als Marke zum Ausdruck zu bringen, heißt nicht, dass irgendwer durch Fußgängerzonen marschieren und Flyer verteilen und Hände schütteln müsste. Bürgernah kann in diesem Zusammenhang bedeuten, digitale Anwendungen zu bieten, die niedrigschwellig, barrierearm, nutzerfreundlich und leserlich sind (Beispiel gov.uk). Erst Ende 2023 wird sich zeigen, inwieweit diese Attribute auch auf den neuen Webauftritt und damit auf das Bundesverfassungsgericht als Marke zutreffen.
Unabhängigkeit kann das neue Logo durchaus vermitteln. Denn in Form und Ausdruck unterscheiden sich der fortan vom Gericht verwendete Adler von der im Corporate Design der Bundesregierung verankerten Bildmarke, seit 1997 für alle Bundesbehörden verbindlich. Während der Adler der Bundesregierung mit aufgerissenem Schnabel und weit herausragender Zunge stärker heraldische Ausdrucksformen widerspiegelt, orientiert sich die Adler-Bildmarke des Bundesverfassungsgerichts sichtlich mehr an zeitgemäßer Logogestaltung. Auf schmückende, dekorierende Elemente wurde verzichtet.
Die Linienführung des Adlers ist klar und auf das Notwendigste reduziert. Die rechtsseitig in eine Senkrechte mündende Kopfform ist ungewöhnlich und unkonventionell. Kopf und Körper stehen, im Gegensatz zu allen anderen Darstellungen von Bundeswappen, in direkter Linie. Die so entstandene durchgehende vertikale Achse verleiht dem Adler eine gewisse Strenge. Lieber streng als gefällig, könnte man in diesem Fall sagen. Was zudem bei der Modifikation eines Wappentiers nicht passieren darf, ist, dass das Tier / der Adler im Ausdruck in irgendeiner Weise ungelenk und verunstaltet wirkt (wie jener geplante und wieder verworfene von Preußen Münster) oder gar lächerlich, flatter- oder comic-haft. In dieser Hinsicht bleibt der neue Adler schadlos. In Form und Ausdruck ist die Bildmarke meines Erachtens eine adäquate, zur Marke passende visuelle Entsprechung.
Der Wortmarke, gesetzt in der Akko, fehlt es hingegen an Eigenständigkeit. Um als Markenzeichen wirken zu können, braucht es im Design zuweilen Ecken und Kanten, Elemente, die hervorstechen, etwas Besonderes, das in Erinnerung bleibt und sich einbrennt -> Branding. Die Geradlinigkeit der Akko-Lettern korrespondiert zwar sichtlich mit der ebenfalls geradlinien Bildmarke, im direkten Vergleich mit dem bisherigen Schriftzug im klassischem Serifen-Look ist die neue Wortmarke jedoch unscheinbar und gesichtslos. Nicht wenige Betrachter dürften dies, eben da sich die Marke und damit die Institution zurücknimmt, als positiv bewerten.
Wenig überzeugend ist meiner Meinung nach die Ausrichtung von Wortmarke und Bildmarke zueinander. Die Anordnung wirkt zusammenhangs- und bezuglos. Wort- und Bildmarke bilden keine Einheit. Die Wortmarke ist sperrig, in Sachen Markenführung wahrlich ein echter Klotz am Bein, das gewiss. Heutztage werden weit laufende Wortmarken oft und gerne als mehrzeilige Typologos angelegt, um so einerseits die Praktikabilität zu verbessern wie auch anderseits die Prägnanz zu erhöhen.
Prägnanz ist jedoch keine Qualität, mit dem ein Verfassungsorgan punkten müsste. Schließlich ist das Bundesverfassungsgericht keine Tourimus-Destination oder Lifestyle-Marke, auch keine Partei, die im Rahmen von Kampagnen um die Aufmerksamkeit von Wählern buhlt. Als „Hüter der Verfassung“ darf diese Marke im Visuellen durchaus Raum einnehmend sein und auch ein wenig unbequem auftreten – in Analogie zu vielen weitreichenden und wirkmächtigen Entscheidungen, die von den 16 Verfassungsrichterïnnen in Karlsruhe getroffen werden. Mehr Klarheit, Stringenz und Verbindlichkeit als in der Vergangenheit dürfen die visuellen Botschaften des „höchsten Gerichts“ allerdings schon erzeugen.
Entwickelt wird das neue Corporate Design in Zusammenarbeit mit der Agentur Mosaik (Dortmund), die das Bundesverfassungsgericht seit Juli 2021 als Kunden betreut.
#BVerfG Bürgernah, modern und unabhängig, das Bundesverfassungsgericht mit neuem Erscheinungsbild https://t.co/9Y4fQtF6Mz
— BVerfG (@BVerfG) March 3, 2023
Mediengalerie
- Bundesverfassungsgericht Logo / Bundesadler, Quelle: Bundesverfassungsgericht
- Bundesverfassungsgericht Logo – vorher und nachher, Bildquelle: Bundesverfassungsgericht, Bildmontage: dt
- Bundesverfassungsgericht Website (Screenshot)
- Bundesverfassungsgericht Logo Verwendungen Foto (links): Matthias Cantow Foto (Mitte): Rainer Lück, Bildmontage: dt
- Bundesverfassungsgericht Logo, Bildquelle: Bundesverfassungsgericht
- Logos / Bundesadler der fünf ständigen Verfassungsorgane
Weiterführende Links
* Gehostet wurde die Website bundesverfassungsgericht.de bis 2014 vom Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes. Ein Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtstheorie und Rechtsinformatik berichtete mir gegenüber per E-Mail, dass sich die Verantwortlichen am Institut mit dem Spooky-Award auseinandergesetzt hatten. Offenbar fiel die Kritik auf fruchtbaren Boden.












Gefällt mir gut. Beim Blick auf das alte Logo krieg ich zu viel wenn ich sehe dass Schriftzug und Logo nicht auf einer Linie liegen. Immerhin ist das beim neuen Logo besser gelöst. Wie passiert sowas? Absicht oder Versehen?

Jetzt fehlt nur noch eine Überarbeitung des CD der Ministerien und Bundesbehörden. Diesen Stab mit dem sechseckigen Adler find ich schon lange furchtbar
:-)
Die seinerzeit von Lisa Eidt und Jürgen Huber entworfene Wortbildmarke – ab 1997 wurde das Corporate Design der Bundesregierung von der Agentur MetaDesign weiterentwickelt (Rayan Abdullah zeichnete die Form des Adlers) – ist mit das beste, was es in diesem Bereich gibt. Es ist davon auszugehen, dass viele andere Länder, darunter Großbritannien und Niederlande, sich an diesem wegweisenden Erscheinungsbild orientiert haben. Spanien diente das CD der Bundesregierung seinerzeit als Vorlage für das eigene Erscheinungsbild, eine recht deutliche Kopie. Es wäre sehr bedauerlich, wenn Deutschland dieser „Design-Benchmark“ abhanden käme. Davon ist jedoch nicht auszugehen, denn der Styleguide der Bundesregierung wird erfreulicherweise fortwährend erweitert und aktualisiert.
In wiefern “das beste, was es in diesem Bereich gibt”? Das Design an sich, oder die Tatsache dass die Bundesregierung (incl. aller Behörden und Ministerien) ein einheitliches Erscheinungsbild hat? Das kritisiere ich gar nicht. Mir gefällt einfach der Adler von der Gestaltung her nicht (zu stilistisch, die Flügel so gestutzt…). Es gibt so viele schönere (Wappen)-Adler: im Wappen der Stadt Dortmund, der Adler im Bundesschild, der Adler im ersten Wappen der Weimarer Republik, im Logo des Bundesrates, und ich könnte bestimmt dutzende Adler auf den deutschen 20€-Gedenkmünzen aufzählen, die alle kreativer und schöner, und vor allem nicht so gerupft sind. Und was mich stört sind die Proportionen der gesamten Wort-Bild-Marke: Adler und Behördenname sind sehr klein, bezogen auf die gesamte Marke. Ich schätze ich verstehe schon, warum der Adler nur die Länge des schwarzen Teils des “Flaggenstabs” (wie ich gerade im Styleguide gelernt habe) hat, wahrscheinlich damit es farblich passt (schwarzer Adler, schwarzer Teil des Flaggenstabs), aber dadurch verschwindet der jeweilige Absender des Logos, bspw. auf einer großen Plakatwand. Der filigrane Flaggenstab tut sein übriges dazu. Besser sieht es schon bei der neuen verkürzten Ansicht aus:

Auch gerade bei nachgeordneten Bundesbehörden wie dem BKA oder dem BAG bzw. jetzt BALM, könnte meiner Meinung nach ein bisschen mehr Eigenständigkeit nicht schaden, das KBA kann es ja auch, und das ist ebenfalls eine nachgeordnete Behörde. Hier hebt sich das Logo wenigstens etwas ab, hat einen direkten Bezug zur Behörde (Straße) und ist trotzdem als Regierungsbehörde erkennbar:
zurück zum Bundesverfassungsgericht: Auch hier ist der Adler etwas gerupft, aber er ist deutlich präsenter als bei dem Flaggenstab-Design und gefällt mir besser.
Apropros Länder, die sich am Design der Bundesregierung orientiert haben:
(Gesundheitsministerium der Ukraine)
@Dennis
Auch Dir besten Dank für Deine Einschätzungen.
Mit “das beste” meine ich das Designsystem, das Corporate Design als Ganzes, im Kontext Regierung.
Es existieren auch Fotos vom Steinsockel, auf denen das V korrekt dargestellt ist.
Sollten in Karlsruhe lebende dt-Leser hier mitlesen, wäre es natürlich eine feine Sache, wenn einmal überprüft werden könnte, wie sich der Schriftzug aktuell vor Ort darstellt. Denn über das auf vielen Fotos abgebildete gespiegelte V bin auch ich gestolpert.
Der davor liegenden Pflasterung zufolge scheint es sich um zwei unterschiedliche Steinquader und somit auch zwei Schriftzüge zu handeln. Wie es dazu kam, dass das V gespiegelt angebracht wurde, ist kaum zu verstehen, da solche Buchstaben eigentlich nicht nur flach aufgeklebt sondern irgendwie eingedübelt werden. Letztlich ist das für mich aber eher eine drollige Fußnote, wenn gerade bei so einer auf letzte Wahrheit ausgerichteten Institution an so einem perfekt und sensibel sanierten Gebäudekomplex der Nachkriegsmoderne so ein Fehler passiert.
Leider hinter der Paywall, die FAZ schreibt:
“Ein teurer Adler”
“Das Bundesverfassungsgericht gibt in diesem Jahr 700.000 Euro für seine Außendarstellung aus. Und leistet sich auch einen eigenen Bundesadler. Was soll das? ”
Copy (nur Auszug, Schnipsel):
“Der Adler soll wohl moderner aussehen als der traditionsreiche Vorgänger. Er missfällt einigen. Indes bewegt sich der neue „gerichtseigene Bundesadler als Hoheitszeichen“ (so die Werber) im Rahmen des Zulässigen.”
[…]
“Wurde das neue Design mit den anderen Bundesgerichten besprochen, etwa mit dem Ziel, Einheitlichkeit in der Judikative zu erreichen? Nichts deutet darauf hin. Der Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts kann darauf keine Antwort geben, da dies „zunächst die Durchsicht umfangreicheren Aktenmaterials im Hause“ erfordere.”
Dank Dir Moritz. Ich finde den Empörungsunterton im Artikel offen gestanden etwas befremdlich. Dass auch einem Verfassungsorgan an einer möglichst guten und professionellen Außendarstellung gelegen sein sollte, und dafür auch Geld in die Hand genommen wird, versteht sich eigentlich von selbst.
Die FAZ behauptet, es seien 84.622 Euro für die Neugestaltung des Webauftritts ausgegeben worden, während die WELT berichtet, diese Summe sei für die Konzeption und Entwicklung des Erscheinungsbildes veranschlagt worden.
Ich habe einmal die Pressestelle beim Verfassungsgericht angeschrieben und um Aufschlüsselung der besagten Summe in Höhe von 700.000 Euro gebeten.
Mittlerweile liegt mir eine Antwort seitens der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts vor.
Demnach ist die Darstellung, wie sie die FAZ in mehreren Beiträgen vornimmt, irreführend und sogar falsch. Die von der FAZ genannten 700.000 Euro beziehen sich nicht etwa rein auf die – visuelle – Außendarstellung, als vielmehr auf den Gesamtbereich Öffentlichkeitsarbeit. Der Bundesrechnungshof weist im Haushaltsplan für das Jahr 2023 eben jenen Betrag für die Öffentlichkeitsarbeit aus. Darin enthalten sind mehrere Posten, darunter der Relaunch des Internetauftritts, die Überarbeitung von Informationsfilmen sowie die Erstellung von Kurzfilmen – diese werden unter der Klammer „Erweiterung der Medienpräsenz“ zusammengefasst (Quelle: Bundeshaushalt Bundesverfassungsgericht 2023 PDF). Nicht genannt wird an dieser Stelle die Erstellung eines Corporate Designs, da dies in einem anderen Haushaltstitel veranschlagt ist.
Falsch dargestellt wird von der FAZ zudem die Verwendung der Summe in Höhe von 84.622 Euro. Es sind dies nicht etwa die Kosten für den Webauftritt, sondern, wie die Pressestelle des Bundesgerichtshofs auf Nachfrage mitteilt, die Kosten für das Corporate Design. So wie es auch die WELT richtig berichtet.
„Die Gesamtkosten für die Konzeption und die Entwicklung des neuen einheitlichen Erscheinungsbildes des Bundesverfassungsgerichts, das die gesamte Außendarstellung des Gerichts (Adler, Wort-Bild-Marke, Schriften, Farbgestaltung, Gestaltung sämtlicher Veröffentlichungen des Gerichts) umfasst, liegen bei 84.622,- Euro“, so Pressesprecher Jonas Heimbach.
Ich weiß zwar nicht ob ich eine serifenlosen Schriftart bei einem Gericht so passend finde, finde es aber gut, dass es nun ein Cooperate Design hat und sich von anderen Institutionen unterscheidet und so die Gewaltenteilung (anders als in NRW wo alle wie die Landesregierung das Landeswappen nutzen und die Webseite der unteren Gerichte die nicht der Landesverfassungsgerichtshof sind auch über das Portal des Justizministeriums und Landesregierungs-CI laufen). Auf der seit 19.11.2024 erneuerten Website des BVerfG hätte ich das Logo vllt. etwas größer dargestellt finde sie dennoch sehr gelungen.