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Die gruseligsten Seiten im Netz – Das Bundesverfassungsgericht

Die Website des Bundesverfassungsgerichtes ist ein lebendes Fossil, ein Dinosaurier im Web. Die digitale Präsenz der Hüter der deutschen Verfassung ist seit 1998 – seit nunmehr 16 Jahren – optisch und technisch weitestgehend unverändert. Die Verleihung des Spooky-Awards ist meine nicht ganz ernst gemeinte Verfassungsbeschwerde.

Nein, den Bundesadler im Glossy-Look-Gefieder sehen zu müssen, ist nicht schön. Wer sich gerne gruselt, der ist unter bundesverfassungsgericht.de oder wahlweise bverfg.de genau richtig. Wahrlich ein Webdesign-Kabinett der besonderen Art. Während die Bundesregierung über ein zeitgemäßes Erscheinungsbild verfügt, im Print wie digital, erweckt das Bundesverfassungsgericht als eines von fünf ständigen Organen des Bundes den Eindruck, als sei es eine ziemlich schrullige Einrichtung, die die Zeichen der Zeit verschlafen hat.

Es muss an der drastisch gestiegenen Arbeitsbelastung liegen, dass den Verfassungshütern bislang entgangen ist, welch verstaubtes Etwas sie da im Netz repräsentiert. Die Bedeutung und Symbolik der Amtstracht, der roten Robe, ist man sich sehr wohl bewusst – der Signalkraft, die von einer Website ausgeht, offenbar jedoch nicht, auch im Jahr 2014 noch nicht.

bundesadler glossy

Urteil

Im Namen des Volkes ergeht in der Sache Website des Bundesverfassungsgerichtes folgendes Urteil. Der Website-Betreiber wird aufgefordert, binnen 12 Monaten einen Relaunch der Website umzusetzen.

Gründe

1. Dieser Entscheid wird überwiegend durch das Recht eines Jeden auf zeitgemäße digitale Anwendungen begründet. Der Beschwerdeführer rügt insbesondere die Nichtbeachtung allgemein gültiger Webkonventionen und Normen (HTML 5, Responsive Design, Zugänglichkeit mittels mobiler Endgeräte).

2. Ferner verstößt der Webauftritt des Bundesverfassungsgericht sowohl gegen § 1 wie auch § 3 der Rams’schen Designthesen. Bundesverfassungsgericht.de ist nicht innovativ und nicht ästhetisch!

Den Spooky-Award gibt es natürlich oben drauf.
Hinweis: Gegen diesen Entscheid können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Dieser Beitrag hat 32 Kommentare

  1. Unansehnlich ist die Site (“Adler scheißt die Navigation aus”). Dafür besitzt sie eine Qualität, die den meisten Sites heute abgeht: Geschwindigkeit – in zweierlei Hinsicht.

    Erstens laden einzelne Seiten zügig, was das Durchklicken zum gewünschten Inhalt schmerzlos macht. Anscheinend gab es damals noch kein Gesetz, das für jede Zwei-Sätze-Infoseite die Einbindung von Bootstrap, jQuery und Stockfotos in Retina-Auflösung vorschreibt.

    Zweitens ist die Struktur glasklar: Die gewünschten Inhalte muss ich nicht unter Karussells, Aufklappmenüs, PR-Geblubber und Fotos von händeschüttelnden Anzugträgern heraussuchen. Relevante Information wird unaufgeregt und bescheiden bereitgestellt.

    Beides würde sich bei einem Relaunch unter Garantie ändern. Ich widerspreche Dir deshalb in Deinen beiden Kernthesen, Achim. Erstens: Bitte kein Relaunch, sondern nur Detailanpassungen (Startseite auffrischen, Adler-Gloss weg, Hauptnavigation nicht als Grafik, Breadcrubms für Subnavigation). Kein Besucher hat etwas davon, wenn der Doctype auf HTML5 geändert wird.

    Zweitens: Eine der gruseligsten Seiten im Netz? Reality Check, bitte! bverfg.de ist kein Designpreis-Kandidat, aber gruselig finde ich, wenn eine Site ihre Funktion nicht erfüllt. Die hübschere Site ist nicht immer die bessere.

    Es dient der (hier oft diskutierten) Akzeptanz von Kommunikationsdesign, wenn Usability ins Blickfeld gerückt und Gestaltung nicht als Selbstzweck begriffen wird.

  2. David hat völlig recht, wenn er Usability über Trend-Blingbling-Geschwurbsel stellt. Aber auch eine funktionale Seite sollte gekonnt gestaltet sein.

    Die “Ungestaltung” – weit verbreitet bei deutschen Behörden und öffentlichen Stellen – vermittelt Geringschätzung. Die Lieblosigkeit und Rückständigkeit des Auftritts überträgt sich auf die Wahrnehmung solcher Stellen in der Öffentlichkeit. Der skandinavische Staatsanwalt wundert sich, wenn er von seinem deutschen Kollegen im Tausch für eine geprägte Visitenkarte auf Feinstpapier, ein selbstgedrucktes Zweckform-Abriss-Kärtchen bekommt. Wer einmal ein niederländisches Steuerformular in der Hand hatte, versteht, warum die Steuererklärung hier keinen Spaß macht…

    Man muss nicht jede Novität mitmachen, aber ein gewisses Maß an Gestaltung und zeitkonformem Auftreten dient auch der Funktion. Die gesellschaftliche Bedeutung eines unabhängigen Bundesverfassungsgerichts als Korrektiv ist immens. Dem wird dieser Auftritt einfach nicht gerecht.

  3. Das Design stammt von Herrn Schöttle, der ist: Rechtsanwalt!

    Macht aber auch Webdesign, die Ergebnisse sind unter schoettle.net zu betrachten. Auch wenn Hr. Schöttle mal am Institut für Rechtsinformatik Saarbrücken tätig war, ich finde das Webdesign ist nicht wirklich vorzeigbar. Selbst für eine 10 Jahre alte Websites ist die Nutzerführung eher grausam.

    Schräg ist dass die Seite anscheinend nie professionell betreut wurde. Ich frag mich sogar ob es evtl. noch nicht mal ne Ausschreibung gab, das wäre dann rechtlich zumindest bedenklich. Aber da bin ich sicher kein Fachmann.

  4. Ich find das Design gut weils übersichtlich ist. Hier findet man schnell die gesuchten Seiten. Ich fänds nervig wenn die Seite mit Filmen oder was weiß ich auf modern getrimmt würden. Wer einmal am BVerfG war weiß, dass die Seite passt!

  5. Übersichtlich? Ja.
    Schnell? Ja.
    Aber wieso muss das so scheisse aussehen? Typografie, Farben, Weißraum, usw. kann man auch so wählen, dass es übersichtlich, schnell UND schön ist.

    Wobei die Bedienbarkeit auf der Seite nicht gerade toll ist. Der Button für die Sprachwahl ist nur so groß wie der Mauszeiger selbst, auf großen Monitoren sind die Textzeilen gefühlte 3m lang und eine Navigation mit Text aus winzigen Bildern kann man auch vergessen.

  6. Das Institut für Rechtsinformatik befindet sich im Saarland aber in guter Gesellschaft. Der offizielle Auftritt des Saarlandes (www.saarland.de) macht mich auch eher sprachlos.

  7. @Captain Code:

    Stimmt, das wäre doch jetzt mal ein schöner Anlass um alle wichtigen Gerichtshöfe aller Bundesländer hier im direkten Vergleich zu zeigen – evtl. ist dies ja manchen dann doch so peinlich, dass demnächst mal ein paar Aufträge an diverse Profis rausgehen … ;-)

    – obwohl, beim Besuch mancher Webseiten hatte ich fast das Gefühl eine Zeitmaschine zu besitzen und das ist ja dann fast wieder was tolles …

  8. Ich finde die Website toll (Ironie). Schön gelöst finde ich auch, dass das Impressum links oben ist. Sogar auf dem iPad lässt sich die Seite gut bedienen, auf dem iPhone dafür gar nicht. Herrje, vielleicht sollte man hier direkt mal Kaltakquise machen.

  9. Ich muss sagen, manche Dinge können einfach so sein (bleiben) wie sie sind. Dazu zähle ich auch das Bundesverfassungsgericht. Anderes Beispiel: Es gibt bei uns um die Ecke in Kiel einen Haushaltsbedarfsladen, Kröhnke und Lau, seit über 100 Jahren. Er ist nicht besonders schick und wahrscheinlich würden mir 1000 Dinge einfallen, um ihn zu verändern. Selbst der Workflow ist altertümlich; Quittungen werden immer noch auf einen Quittungsblock mit Durchschlag handgeschrieben! Der Laden ist immer voll – also warum etwas ändern, wenn’s (noch) läuft? Das Bundesverfassungsgericht muss sich noch nicht einmal darum Sorgen machen, weil es keine Kunden hat.

  10. Leute, was soll die Häme.
    Die Informatiker (!) der Rechtsfakultät in… ähem… also die haben sich wirklich Mühe gegeben. Wer ist denn die Zielgruppe? Ich würde mal drauf tippen, dass das in den allermeisten Fällen Rechtsanwälte und Personen aus verwandten Bereichen sind.
    Vielleicht kommen die mit dieser Informationsaufbereitung am besten zurecht???

    Und: Kürzlich hat das europäische “Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt” in Alicante eine neue Web-Appearance bekommen. Die wurde bestimmt von einem “Web-Designer” gestaltet.
    Nur ist jetzt alles noch umständlicher und man wird das Gefühl nicht los, dass “Gestalter” sich keine Gedanken über den Zweck der Site gemacht hat. Es sollte eben nur hübsch aussehen…
    https://oami.europa.eu/ohimportal/en/

  11. @Julián (11): Du glaubst wirklich, dass bverfg.de nach einem Relaunch das Online-Äquivalent zur geprägten Visitenkarte auf Feinstpapier wäre? Niederländische Steuerformulare machen nicht nur Freude, weil sie hübsch anzusehen sind, sondern insbesondere weil sie funktional benutzerzentriert durchdacht sind. Letzteres ist tatsächlich etwas, was ich dem aktuellen bverfg.de attestieren würde, und jüngere Relaunches begünden den Verdacht, dass das Attribut verloren gehen könnte.

  12. und wie sieht es mit so dingen wie barrierefrei aus? irgendwo in mir klingelt da ein wecker, der sgat: meine liebe omi könnte das nicht lesen :(

    1. Ei der Daus! Zwar mit ein paar Darstellungsproblemchen, aber immerhin. Es wurde sogar die Frist von 12 Monaten eingehalten :) Dank Dir alexplus für den Hinweis! Toll, dass Dir gleich dieser Artikel in dem Zusammenhang eingefallen ist. Zum Dank gibts eine kleine gelbe Sprechblase.

  13. Na, irgendwie passt die Seite doch aber auch zum Bundesverfassungsgericht selbst. Das ist eben auch so ein Amt, dem niemand was kann – selbst wenn es optisch nicht gut rüberkommt. Da befindet es sich mit manch anderer deutschen Amtsstube in guter Gesellschaft – Optik und Image sind da nicht allzu wichtig. Leider, doch verständlicherweise. Aber natürlich sollte so ein Seite – gerade beim Anspruch die deutsche Gesellschaft zu repräsentieren oder zumindest ein wesentlicher Teil davon zu sein – dann doch mal von Grundauf überarbeitet werden.

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