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Wieder eine unfaire/dreiste Ausschreibung – diesmal: Stiftung „Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien“

Unfaire Ausschreibungen sind im Kontext Kreativleistung leider keine Ausnahme. Diesmal ist es die Stiftung „Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien“, die im Zusammenhang mit einer aktuellen Corporate-Design-Ausschreibung derart überzogene Forderungen stellt, dass man jedem Gestalter nur dringend von einer Teilnahme abraten kann.

Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien (IANP), eine im November 2014 vom Bund, dem Land Bayern und der Stadt Nürnberg gegründete Stiftung des bürgerlichen Rechts, sucht im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach einer Agentur, die umfangreiche Kreativleistungen entwickeln soll. Neben der Aktualisierung und Weiterentwicklung des Corporate Designs wird seitens der Stiftung die Erstellung einer Markenstrategie, der Relaunch des Internetauftritts sowie die Entwicklung einer Social-Media-Strategie erwünscht.

Die Ausschreibung sieht vor, dass direkt mit Abgabe des Angebotes ein „Mini-CD-Guide (Farben, Schriften, Bilder, Bilder / Farbwelt) sowie eine erste Startseite der Internetseite und der Twitterseite der IANP“ einzureichen sind, erstgenannter in englischer Sprache. Wer nun erwartet, dass für derart umfangreiche Arbeiten eine angemessene Aufwandsentschädigung bereitsteht, wird enttäuscht, denn wie es im Ausschreibungstext heißt:

Für die Erstellung der Angebotsunterlagen wird keine Vergütung gewährt.

Die Stiftung erwartet nicht nur, dass Agenturen umfangreiche unentgeltliche Leistungen erbringen, sind verlangt ferner, dass jede an der Ausschreibung teilnehmende Agentur die Rechte an den Entwürfen an die Stiftung abgibt, wie der Ausschreibungstext bezüglich einer Angebotsabgabe verdeutlicht:

Für sämtliche Lieferungen und Leistungen gehen unbegrenzte und alleinige Nutzungsrechte für Produkte, Ideen und Designs auf die IANP über, zuzüglich Übergabe aller offenen Layout-Daten (inklusive Dokumente und Bilder) nach Projektende.

Die Stiftung versteht sich als internationales und interdisziplinäres Forum zu Fragen des Völkerstrafrechts. „Im Bewusstsein dieses historischen Erbes unterstützt die Akademie den Kampf gegen die Straflosigkeit von völkerrechtlichen Tatbeständen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression,“ wie es in einer Eigendarstellung heißt. Es sind dies ohne Frage unterstützenswerte Ziele. Was den Umgang mit Urheberrechten und eine faire Vergütung für Arbeitsleistungen betrifft, lässt die Ausschreibung der Stiftung allerdings jegliches Unrechtsempfinden vermissen.

In der aktuellen Fassung hätte die Ausschreibung niemals veröffentlicht werden dürfen! Gerade wenn Stadt (Nürnberg) und Staat (Bayern) beteiligt sind, darf erwartet werden, dass Vergütungen und Aufwandsentschädigungen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung fair und angemessen und die Regularien hinsichtlich der Urheberrechte für jeden Teilnehmer akzeptabel sind. Urheberrechte müssen gewahrt bleiben!

Mit der Erstellung der geforderten Medien inklusive CD-Guide (!) ist gut und gerne ein dreiköpfiges Team eine ganze Woche lang beschäftigt, mindestens. Arbeit, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht finanziell vergütet wird. Lediglich die Agentur, die den Zuschlag erhält, darf auf eine Bezahlung hoffen. Der mit der Ausschreibung verbundene volkswirtschaftliche Schaden ist leicht auszurechnen.

In der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise mutet eine solche Ausschreibung geradezu obszön an. Aufgrund der inakzeptablen Bedingungen möchte ich von der Teilnahme an der betreffenden Ausschreibung dringend abraten. Schlimm ist freilich nicht nur eine unfaire Ausschreibung wie die der IANP, sondern auch der Umstand, dass Kreativschaffende trotz inakzeptabler Bedingungen an Ausschreibungen wie diesen teilnehmen. Auf diese Weise trägt jeder Teilnehmende dazu bei, dass derlei dreiste Vergabepraktiken fortbestehen. Aber so darf es nicht weitergehen.

Design-Ausschreibungen und -Wettbewerbe sollten Teilnehmern eine faire Chance bieten, dass sie für den geleisteten Aufwand eine finanzielle Entschädigung erhalten. Dabei muss jeder Wettbewerbsteilnehmer in Kauf nehmen, am Ende doch leer auszugehen. Entscheidend ist: das Chance-Risiko-Verhältnis muss ausgewogen sein. Verantwortungsvolle Stellen schreiben neben einer Siegprämie auch Aufwandsentschädigungen für diejenigen Teilnehmer aus, die es in die engere Wahl geschafft haben. Als vorbildhaft sei hier die Ausschreibung im Rahmen der Stadtmarke Bochum genannt. Ausschreibende Stellen, die lediglich den Sieger im Rahmen einer Auftragsvergabe entlohnen und dabei alle anderen Teilnehmer leer ausgehen lassen, betreiben Ausbeutung, nichts anderes. Was zudem in keinem Fall sein darf, ist, dass jeder Teilnehmer gleich mit Angebotsabgabe die Rechte an den Entwürfen verliert. Hier kann man Gestaltern/Designern nur raten: Finger weg von Wettbewerben und Ausschreibungen, die dies als Bedingung festschreiben!

#saynotospec

Agenturen, die auf inakzeptable Ausschreibungsbedingungen stoßen, möchte ich zudem bitten, ihren Unmut auch öffentlich kundzutun und/oder die für die Ausschreibung verantwortliche Stelle zu kontaktieren. Nur so besteht die Möglichkeit, an dem System etwas zu ändern. Die Faust in der Hosentasche ballen (oder dem dt eine Mail schreiben) reicht nicht.

Dieser Beitrag hat 19 Kommentare

  1. Wir sind eine der Agenturen, die diese Ausschreibung (von der Verwaltungschefin) bekommen hatten. Ich kenne diese Einrichtung nicht, auch niemanden der dort arbeitet, vielleicht wurde nach dem Gießkannenprinzip ausgeschrieben, vielleicht haben Sie uns auch angefragt, weil wir schon Projekte für die Stadt Nürnberg gemacht haben. Solche Ausschreibungen sind immer der Moment, wo ich Architekten beneide, die für Ausschreibungen so klare Regeln haben und auch durchsetzen. Ich habe ihr mit deutlichen Worten abgesagt, mal sehen, ob sie darauf reagiert.

Kommentare sind geschlossen.

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