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Der „Schrägstrich im Quadrat“ wird 40

Deutsche Bank LogoBildquelle: Deutsche Bank

Die Deutsche Bank feiert dieser Tage das 40-jährige Jubiläum ihres Firmenlogos. Der „Schrägstrich im Quadrat“, wie das vom deutschen Grafikdesigner Anton Stankowski geschaffene Zeichen genannt wird, ist seit 1974 das visuelle Erkennungszeichen des größten Kreditinstituts Deutschlands.

Bereits im Juli 1972 wurde die Logogestaltung ausgeschrieben. Anton Stankowski setzte sich schließlich mit seinem Entwurf, der in einem geschlossenen Quadrat verlaufenden, aufsteigenden Diagonale, gegen sieben andere Gestalter durch.

Als das finale Logo zwei Jahre(!) später schließlich der Öffentlichkeit präsentiert wurde, titelte etwa die BILD-Zeitung: „Skandal: Maler verdient mit fünf Strichen 100.000 Mark“. Besser geworden ist seitdem die Berichterstattung über Kommunikationsdesign nicht. Nach wie vor ist die Bedeutung von Corporate Design in großen Teilen der Gesellschaft schwer vermittelbar, was auch daran liegt, dass Designprozesse zu wenig sichtbar gemacht werden, in erster Linie von den jeweiligen Unternehmen selbst. Hinter den „fünf Strichen“ steckte freilich ein über viele Monate währender Prozess, bei dem die unterschiedlichsten Zeichen und Logos entstanden, wie auch das Video ansatzweise aufzeigt; nach meinem Geschmack hätte es gerne ausführlicher und detailreicher sein dürfen. Immerhin widmet die Deutsche Bank ihrem Firmenzeichen ein solches Special (,anstatt ein Redesign vorzunehmen, das sich pr-technisch deutlich besser verwerten ließe).

In einem entsprechenden Artikel wird auf der Website der Deutschen Bank an die Entstehungsgeschichte des Firmenlogos erinnert: Deutsche Bank-Logo feiert 40. Geburtstag (deutsche-bank.de)

Dieser Beitrag hat 21 Kommentare

  1. Die Lobhudeleien sind nicht nachzuvollziehen.
    Fakt ist, dass ein relativ einfacher (und wenig in die Tiefe gedachter) Entwurf die finanziellen Relationen sprengt, die für die Arbeit gerechtfertigt wären. Ich kann das beurteilen, bin selbst Grafiker. Ich weiß sehr wohl um die hohe Kunst und die Bedeutung von CI. Dazu braucht man keine Belehrung. Auch eine kreative Leistung, die einem kreativen Geist entspringt und deren Wert sowie dessen Umsetzung braucht keine Rechtfertigung. Das Honorar muss aber dem tatsächlichen Aufwand, damit meine ich den gestalterischen Aufwand, die gesamte geistige Vorarbeit entsprechen und dieser nicht völlig zuwiderlaufen.

    Ein gutes Logo muss fachlich den 3 Qualitätsanforderungen entsprechen: Übersichtlichkeit (d. h. einfacher Wiederkennungswert), Bezug und Ästhetik. Bis auf den ersten Punkt ist keiner der Kriterien wirklich erfüllt. Die Entlohnung ist also auch in dieser Hinsicht nicht gerechtfertigt.

    Auch der Hinweis auf die berufliche Qualifikation bzw. die fachliche Ausbildung des Gestalters, wie von manchen idolverehrt anmutenden Kommentatoren ehrenrettend vorgebracht wurde, sind keine Rechtfertigung und Beweis für “Können”. Es zählt nur das Resultat.

    Ich selbst habe ein ähnliches Logo in den 70er Jahren entworfen, VOR Stankowski, wäre aber nicht im Traum darauf gekommen, einen derartigen Betrag in Rechnung zu stellen. Dummheit, werden manche einwenden, aber ich bekämpfe seit langem die überbordenen Honorarabrechnungen der Werbeagenturen (durch eigene aggressive Preisgestaltung).

    Das Jubiläum zu begehen ist also völlig verfehlt.

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