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Die gruseligsten Seiten im Netz – Das Bundesverfassungsgericht

Die Website des Bundesverfassungsgerichtes ist ein lebendes Fossil, ein Dinosaurier im Web. Die digitale Präsenz der Hüter der deutschen Verfassung ist seit 1998 – seit nunmehr 16 Jahren – optisch und technisch weitestgehend unverändert. Die Verleihung des Spooky-Awards ist meine nicht ganz ernst gemeinte Verfassungsbeschwerde.

Nein, den Bundesadler im Glossy-Look-Gefieder sehen zu müssen, ist nicht schön. Wer sich gerne gruselt, der ist unter bundesverfassungsgericht.de oder wahlweise bverfg.de genau richtig. Wahrlich ein Webdesign-Kabinett der besonderen Art. Während die Bundesregierung über ein zeitgemäßes Erscheinungsbild verfügt, im Print wie digital, erweckt das Bundesverfassungsgericht als eines von fünf ständigen Organen des Bundes den Eindruck, als sei es eine ziemlich schrullige Einrichtung, die die Zeichen der Zeit verschlafen hat.

Es muss an der drastisch gestiegenen Arbeitsbelastung liegen, dass den Verfassungshütern bislang entgangen ist, welch verstaubtes Etwas sie da im Netz repräsentiert. Die Bedeutung und Symbolik der Amtstracht, der roten Robe, ist man sich sehr wohl bewusst – der Signalkraft, die von einer Website ausgeht, offenbar jedoch nicht, auch im Jahr 2014 noch nicht.

bundesadler glossy

Urteil

Im Namen des Volkes ergeht in der Sache Website des Bundesverfassungsgerichtes folgendes Urteil. Der Website-Betreiber wird aufgefordert, binnen 12 Monaten einen Relaunch der Website umzusetzen.

Gründe

1. Dieser Entscheid wird überwiegend durch das Recht eines Jeden auf zeitgemäße digitale Anwendungen begründet. Der Beschwerdeführer rügt insbesondere die Nichtbeachtung allgemein gültiger Webkonventionen und Normen (HTML 5, Responsive Design, Zugänglichkeit mittels mobiler Endgeräte).

2. Ferner verstößt der Webauftritt des Bundesverfassungsgericht sowohl gegen § 1 wie auch § 3 der Rams’schen Designthesen. Bundesverfassungsgericht.de ist nicht innovativ und nicht ästhetisch!

Den Spooky-Award gibt es natürlich oben drauf.
Hinweis: Gegen diesen Entscheid können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Achim Schaffrinna

Achim Schaffrinna ist Designer und Autor. Hier im Design Tagebuch, 2006 von mir gegründet, schreibe ich über die Themen Corporate Identity und Markendesign. Ich konzipiere und entwerfe Kommunikationsdesign-Lösungen und unterstütze Unternehmen innerhalb von Designprozessen. Designanalyse ist Teil meiner Arbeit. Kontakt aufnehmen.

Dieser Beitrag hat 32 Kommentare

  1. Das Institut für Rechtsinformatik befindet sich im Saarland aber in guter Gesellschaft. Der offizielle Auftritt des Saarlandes (www.saarland.de) macht mich auch eher sprachlos.

  2. @Captain Code:

    Stimmt, das wäre doch jetzt mal ein schöner Anlass um alle wichtigen Gerichtshöfe aller Bundesländer hier im direkten Vergleich zu zeigen – evtl. ist dies ja manchen dann doch so peinlich, dass demnächst mal ein paar Aufträge an diverse Profis rausgehen … ;-)

    – obwohl, beim Besuch mancher Webseiten hatte ich fast das Gefühl eine Zeitmaschine zu besitzen und das ist ja dann fast wieder was tolles …

  3. Ich finde die Website toll (Ironie). Schön gelöst finde ich auch, dass das Impressum links oben ist. Sogar auf dem iPad lässt sich die Seite gut bedienen, auf dem iPhone dafür gar nicht. Herrje, vielleicht sollte man hier direkt mal Kaltakquise machen.

  4. Ich muss sagen, manche Dinge können einfach so sein (bleiben) wie sie sind. Dazu zähle ich auch das Bundesverfassungsgericht. Anderes Beispiel: Es gibt bei uns um die Ecke in Kiel einen Haushaltsbedarfsladen, Kröhnke und Lau, seit über 100 Jahren. Er ist nicht besonders schick und wahrscheinlich würden mir 1000 Dinge einfallen, um ihn zu verändern. Selbst der Workflow ist altertümlich; Quittungen werden immer noch auf einen Quittungsblock mit Durchschlag handgeschrieben! Der Laden ist immer voll – also warum etwas ändern, wenn’s (noch) läuft? Das Bundesverfassungsgericht muss sich noch nicht einmal darum Sorgen machen, weil es keine Kunden hat.

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