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Wettbewerbsausschreibung: Evangeliar für das Bistum Münster

Bistum Münster Wettbewerbsausschreibung
Bistum Münster Wettbewerbsausschreibung

Bistum Münster Wettbewerbsausschreibung

Das Bistum Münster schreibt derzeit einen Wettbewerb zur Gestaltung eines Evangeliars aus. Designer und Grafiker, die in dieser nicht eben alltäglichen Gestaltungsaufgabe eine Herausforderung sehen, dürfen sich angesprochen fühlen, zumal die Teilnahmebedingungen fair sind.

Worum gehts? Im November dieses Jahres wird im Bistum Münster zum 50. Mal das Bischöfliche Künstlertreffen stattfinden. Um das Jubiläum angemessen zu würdigen, veranstaltet das Bistum einen Wettbewerb für ein Evangeliar. Angefragt wird eine „zeitgenössische künstlerische Gestaltung“.

Wer? Zur Teilnahme eingeladen sind Gestalter, Designer, Grafiker, Künstler freier und angewandter Bereiche aus dem In- und Ausland.

Bis wann? Einzusenden sind die Entwürfe bis zum 30. Mai 2019.

Preise 1. Preis in Höhe von 2.000 Euro / 2. Preis in Höhe von 1.500 Euro / 3. Preis in Höhe von 1.000 Euro

Alle Details sind der Ausschreibung (PDF, 157 KB) zu entnehmen. Die Teilnahmebedingungen wurden von mir gesichtet und als fair befunden: es gibt eine Jury, in der auch Gestalter sitzen, drei Preise, und die Entwürfe sowie das Urheberrecht bleiben Eigentum der Verfasser/innen.

Dieser Beitrag hat 10 Kommentare

  1. Vielen Dank für den Beitrag zum Gestaltungswettbewerb des Bistums Münster. Ein Wettbewerb der eher gelobt statt zerrissen wird, ist ja auch nicht alltäglich.

  2. 3 bezahlte Plätze bei wahrscheinlich hunderten von Einreichungen reichen schon aus, um als fair bezeichnet zu werden? Und wo siehst du hier “Gestalter” in der Jury?

    Dr. Klaus Winterkamp (Generalvikar Bistum Münster)

    Prof. Dr. Stefan Böntert (Lehrstuhl für Liturgiewissenschaft, Ruhr-Universität Bochum)

    Rabea Kaup (Geschäftsführerin BOK + Gärtner, Münster)

    Dr. Frank Meier-Hamidi (Akademiedozent, Franz Hitze Haus, Münster)

    PD Dr. Susanne Kolter (Vorsitzende bischöfliche Kunstkommission Bistum Münster)

    Dr. Nicole Stockhoff (Geschäftsführerin bischöfliche Liturgiekommission Bistum Münster)

    Dr. Bettina Wellmann (Katholisches Bibelwerk e.V)

    1. Ich glaube nicht, dass aufgrund des doch sehr speziellen Anwendungsfalls bei diesem Wettbewerb mehrere hundert Einreichungen eingesandt werden. Es ist üblich, die ersten drei Plätze mit Preisen auszustatten. Mehr geht natürlich immer. Gegenfrage: wieviele Preise müssten ausgelobt werden, damit der Wettbewerb Deiner Meinung nach das Etikett fair verdiente? Rabea Kaup ist Geschäftsführerin von BOK + Gärtner, einer Agentur für Kommunikationsdesign und Szenografie.

      1. Hmm stimmt natürlich, eine Pauschale für alle Einreichungen ist aus logistischen Gründen nicht möglich, leider. Vielleicht könnten die besten 10% der Einreichungen mit einem kleinen Gehalt entlohnt werden? Wahrscheinlich auch nicht.. Frau Kaup scheint tatsächlich auch Diplom-Designerin und nicht “nur” Geschäftsführerin zu sein, da hast du recht.

  3. Ich finde das einen höchst spannenden Wettbewerb. Die Aufgabe ist wirklich sehr speziell und daher schon perse reizvoll. Angesichts des Aufwandes der in die Konzeption eine z.B. Einbandes fliessen kann, empfinde ich das Preisgeld gegenüber dem Entwurfsaufwand allerdings als relativ mau.
    Selbst wenn man “nur” an die grafische Dimension denkt, deckt der “preis” nicht den Aufwand ab, wenn man dann noch buchbinderische, handwerkliche, materialkundliche und illustrative Aspekte mitbedenken (-recherchieren/-skizzieren/-konzeptionieren) möchte, ist das sog. “Preisgeld” nicht mal mehr eine angemessene Aufwandspauschale…

    Wie so oft, auch wenn das einer der faireren Wettbewerbe ist, besteht hier, wie ein jedem Wettbewerb, die Gefahr, dass am Ende nicht die bestmöglichste Gestaltung gewinnt, sondern nur eine vom Bewerber in Relation zur Gewinnchance als leistbar angesehene Gestaltungsarbeit. Angesichts der monumentalen Aufgabe ist das ein drastischer Unterschied…

    Wenigstens behalten sich die Veranstalter vor, den Gewinn nicht umsetzen zu müssen, bzw. den Gewinner nicht beauftragen zu müssen.

    1. Wettbewerb oder Ausschreibung, das ist die Frage.

      Es ist Untärrschied.
      Bei einem Wettbewerb muss man riskante Einsätze tätigen, die man vermutlich nie wieder sehen wird. Mit Chancen 1: 300 oder wie beim Lotto. 1: 14.000.000
      Man muss den Einsatz als verloren gehen lassen können.

      Bei einer Ausschreibung muss man realistisch kalkulieren und mit etwas Glück genommen werden.

      Keine HochTief und keine andere Bauunternehmung würde an einem “Wettbewerb” Wer kann schöner mauern teilnehmen.

      1. Öffentliche Ausschreibungen dienen dem Zweck, einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sicherzustellen. In der aktuellen Fassung des Vergaberechts, der Vergabeverordnung (VgV), ist der „wettbewerbliche Dialog“ als eine von vier Vergabeverfahren explizit vorgesehen. Eine Ausschreibung ist unter vergaberechtlichen Bedingungen immer auch ein Wettbewerb. Freilich gibt es Unterschiede zwischen einem Designwettbewerb, wie es der in diesem Artikel aufgeführte einer ist, und einer öffentlichen Ausschreibung. Die Unterschiede sind allerdings andere als die in Deinem Kommentar aufgeführten, lieber Moritz.

        Ein Unterschied ist beispielsweise, dass bei einem Designwettbewerb die Abgabe eines Entwurfs/Designs Bestandteil der Teilnahme ist. In öffentlichen Ausschreibungen ist eine solche Abgabe rechtlich nicht vorgesehen. Ein weiterer Unterschied ist, dass in einem fairen(!) Designwettbewerb die Juroren im Vorfeld genannt werden. Bei einer Ausschreibung gibt es keine Juroren, lediglich eine Vergabestelle, die die Angebote und die Leistungsfähigkeit der Bieter überprüft und die Vergabe nach einem festen Kriterienkatalog entscheidet.

        Bei einem Wettbewerb muss man riskante Einsätze tätigen, die man vermutlich nie wieder sehen wird. Mit Chancen 1: 300 oder wie beim Lotto. 1: 14.000.000
        Man muss den Einsatz als verloren gehen lassen können.

        Zur Richtigstellung: wer an einem Designwettbewerb teilnimmt, investiert Zeit (!) wie auch Geld, in der Hoffnung, einen/den ausgelobten Preis zu gewinnen. Oftmals wird der Sieger darüber hinaus mit der Ausarbeitung weiterer Medien beauftragt, wofür er ein zusätzliches Honorar erhält. Je höher die Anzahl der Teilnehmer, desto größer ist das Risiko, das der Teilnehmer eingeht. Möglicherweise können die Entwürfe, sofern man leer ausgeht, in abgewandelter Form für einen anderen Wettbewerb weiterverwendet werden. Der Einsatz muss also nicht vollkommen verloren sein. Voraussetzung für diese Art der Wiederrverwertung ist natürlich, dass die Teilnahmebedingungen dies erlauben und nicht etwa die Abtretung der Urheberrechte in inakzeptabler Weise eingefordert werden.

        Chancen im Bereich 1:14.000.000 findet man weder bei Ausschreibungnen noch bei Designwettbewerben, sondern ausschließlich bei Gewinnspielen. Eine Lotterie ist kein Wettbewerb, sondern ein Gewinnspiel.

        Bei einer Ausschreibung muss man realistisch kalkulieren und mit etwas Glück genommen werden.

        Es braucht neben einem gut kalkulierten Angebot mehr als nur Glück, es braucht vor allem den Nachweis, die ausgeschriebenen Arbeiten auch in professioneller Weise durchführen zu können. In der Realität zeigt sich zudem, dass Bieter, insbesondere wenn Designleistungen ausgeschrieben sind, im Rahmen ihres Angebots genötigt werden, weit mehr abzugeben, als nur eine Kalkulation. Das Einfordern unentgeltlicher Leistungen habe ich in diesem Artikel ausführlich thematisiert.

        Keine HochTief und keine andere Bauunternehmung würde an einem “Wettbewerb” Wer kann schöner mauern teilnehmen.

        Ist in diesem Zusammenhang eher offtopic, aber was zunächst absurd erscheint, fand im letzten Oktober tatsächlich statt. Der Wettbewerb rund um die Mexico-Mauer-Prototypen ging um die Welt. Der Unterschied ist nur, dass die acht Bauunternehmen, die an diesem verstörenden Wettbewerb teilgenommen haben, nicht in Vorleistung gehen mussten, sondern dass ihre Kosten (je 300.000 bis 500.000 $) vom Department of Homeland beglichen wurden. Vom Steuerzahler also. Bekanntlich ist das Pumpen öffentlicher Gelder in irre Wettbewerbe, wie die alljährlich im Schwarzbuch veröffentlichten Zahlen zeigen, nichts was allein den Amerikanern vorbehalten wäre.

        Soweit mein Versuch, das ein oder andere richtig zu stellen.

      2. Gibt es da eine “offizielle” Definition?

        Egal ob Ausschreibung oder Wettbewerb: Die Relation von Einsatz zu Gewinnchance muss passen.
        Eine Ausschreibung hat meist den Vorteil dass einerseits das Teilnehmerfeld begrenzt ist und der “Gewinn” oftmals auch in Größenordnungen rangiert, die einen gewissen Einsatz rechtfertigen, insbesondere, wenn man den Aufwand als Akquisebemühung verbucht.

        In dem hier geschilderten Bewerb sehe ich persönlich das Problem, dass der Aufwand den ich fahren müsste um der Aufgabe gerecht zu werden, selbst den Hauptgewinn nahezu aufzehrt. Und das OHNE Garantie den Auftrag zu erhalten und mit einer unbekannten Zahl an Mitbewerbern.
        Bei aller Liebe wäre es aus meiner persönlichen Position schlicht unvernünftig sich daran zu beteiligen. Wäre ich routinierter und versierter in der Kreation einschlägiger Buchprodukte, insbesondere mit dem handwerklichen Anteil, wärs vielleicht was anderes…<

        (wäre der Gewinn tatsächlich auch ein echter "Gewinn" (also 5-100x des Aufwands-Wertes), dann wär das was anderes… da würde dann dann der Glücksspiel-Aspekt locken :-)

        1. Dank Dir Jürgen, für die, wie ich finde, wichtige Rückmeldung ganz allgemein an die Adresse der Designwettbewerb-Ausrichter. Die Botschaft lautet also: je anspruchsvoller und spezieller die Aufgabe, desto großzügiger sollten die Preise ausgestaltet sein. In den Teilnahmebedingungen zu diesem Wettbewerb behält sich der Veranstalter das Recht vor, „bei entsprechender Begründung, die Gesamtsumme anders zu verteilen“. Es spräche ja auch nichts dagegen, die Gesamtsumme noch einmal anzuheben. Vielleicht liest der Veranstalter hier mit. Es wäre ein wunderbares Zeichen besonderer Wertschätzung.

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