Skip to content

Sony Ericsson sieht im CLEAR-Logo eine Markenschutzverletzung

Sony Ericsson Clearwire  Logo

Sony Ericsson hat beim Amtsgericht des US-Bundesstaates Virginia eine Beschwerde eingereicht (Engadget hat den Antrag als PDF), in dem sie der Clearwire Corporation eine Markenschutzverletzung unterstellen. Ihrer Ansicht nach ist die Ähnlichkeit des Logos von Clearwire (Abb. links) zu groß mit dem eigenen Markenlogo. Hintergrund des Rechtsstreits ist der Plan seitens des Breitband-Anbieters Clearwire, auch Mobiltelefone mit dem CLEAR-Logo auszuliefern.

P.S. Na mal sehen, ob Ocado das nächste Unternehmen ist, das abgemahnt wird.

via cnet

Dieser Beitrag hat 26 Kommentare

  1. Also aus dem gestalterischen Blickwinkel, sehe ich kein Problem und auch keine Dublette. Jedoch aus dem wettbewerbsrechtlichen schon, da beide in der gleichen Brache tätig sind und beim schnellen vorbeischauen beide Logos verwechselt werden könnten, besonders wenn die Unterzeile nicht zu sehen ist bzw. daneben steht, wenn es so eine Version überhaupt gibt.
    Bin gespannt, wie das weitergeht.

  2. @ kevin @ spaboleo

    ich bin auch grundsätzlich dafür, dass man links unterstrichen darstellen muss.
    natürlich gibt es ausnahmen, aber erklär es einem der mit diagnose daltonismus
    sein leben lebt (5% der bevölkerung).

    zu markenschutzverletzung kann ich meinung 12 von creassion nur unterstützen.

  3. Designermurmel! Danke Benny – großartiges Wort. Ich meine, hier im designtagebuch mal einen Link auf eine Seite gesehen zu haben, auf der dutzende solcher Kugeln zu sehen waren u. a. auch die Google Chrome Kugel. Inzwischen sind diese Kugeln ja ähnlich designpenetrant wie die Cover-Flow-Spiegelungen. Es sind bestimmt noch mehr Kandidaten zu finden, die der SE-Murmel gleichen. Also meine Meinung: Nachgeben und die Typo schwarz statt grau. Das sollte nach gesundem Menschenverstand ausreichen. Aber ob das auch den Anwälten reicht?

  4. War ein halbes jahr nicht da – habe viel verpaßt, nur wenig gutes. durch das vorschulpflichtige “nur konstruktive kritik” motto lass ich mich aber nicht ausbremsen.
    auf den letzten 10 seiten seit mitte 2010 habe ich nur 5 beispiele für geringfügige verbesserungen gefunden: schlecker!, air tours (aber schwarz?), Bundesliga (tatsächlich) VRR und GEZ. (das märchen von den wolf und die geisein..) alle anderen logos waren weder gesamtgestalterisch, farblich und schon gar nicht typografisch eine verbesserung.
    dieser trend in brd allerdings setzt sich fort und im land der blinden ist der einaugige (jvm zB) immer noch könig. zeitgeistdesign für die zielgruppe der geil ist geil generation – wunderbar. es ist wie mit dem meeresspiegel: das wasser steigt aber das niveau sinkt.
    und keiner bemerkt es und niemanden interessiert es. grüß gott. in juli 2011 schaui ich mal wieder vorbei.

  5. Bei Clean wird aus dem C eine geschwungene Form und bei Sony Ericsson wird aus dem S der typische Swirl. Aber wer versucht ein C für ein S vorzumachen, der hat die Unterschiede nicht bemerkt und die liegen in den Details die entscheidend sind für Markenschutz. Ansonsten könnte sich Sony Ericsson gleich den Kreis markenrechtlich schützen lassen.

    Es ist klar, dass unter schlechten Bedingungen (wenig Licht, kurze Betrachtungsdauer, etc.) keine Details mehr wahrgenommen werden. In beiden Fällen würde man also “Kreis” und “Grün” wahrnehmen. Durch den höheren Kontrast des SE Logos nehme ich allerdings auch hier noch einen deutlichen Unterschied war und verwechsle das Clear Logo eher mit Quark Inc.

    Ähnlichkeit ist auf jeden Fall gegeben aber die Verwechslungsgefahr ist meiner Meinung nach sehr gering, wenn man im Alltag ein Sony Handy neben einem Handy mit Clearlogo auf dem Tisch liegen hat. Da spielen andere Faktoren noch eine Rolle wie das Design des Handy.

  6. ja doch, eine verwechslungsgefahr besteht jetzt nicht im direktem sinne, aber muss es auch nicht. gewisses optisches muster in der selben branche überschneidet sich schon.
    beim schnellen vorbeischauen, hats halt ne ähnliche emotionale wirkung.
    aber ob das reicht ? ich mein ist schon gewagt ein abstraktes patent für “kreise mit optischem irgendwas innen” allgemeingültig zu patentieren. das sony-e logo ist schon sehr abstrakt und unkonkret. das was es etwas zeigt, nähmlich diese murmel, reicht es das so weit auszuweiten, das man alles killen darf was nur annähernd dem konzept rankommt ?…

    aber in diesem fall geht es ja auch noch darum, das die typo auch in einer form gesetzt ist die dem sony-e teil gleichkommt. also ich würde eher sagen die form der visuellen kommunikation ist schon dem vom sony-e angelehnt. was in dem fall find ich schon ein pluspunkt für die klage von sony-e geben sollte.

    bin aufjedenfall gespannt wie das weitergeht.

  7. Ich habe wenig Verständnis für Firmen die sich mit inhaltsleeren und belanglosen Signets schmücken und gleichzeitig an jeder Ecke Markenschutzverletzungen sehen.
    Es liegt in der Natur der Sache das man mit reduziertem visuellen Inhalt und womöglich noch geometrischer Grundform eines Zeichens, sich in eine Reihe mit zahlreichen anderen Bildzeichen stellt. Es ist zwar nachvollziehbar das Markengrößen ihre Macht nutzen wollen um Mitbewerber nach Kräften auszubremsen und zu behindern, aber redlich ist es nicht. (Siehe auch der Versuch der Telekom sich die Farbe Magenta schützen zu lassen).

    Insofern habe ich mit Sony und ihrem nerdig-pubertären Blubberlutsch-Kügelchen gar kein Mitleid, selbst wenn besagter Streit eine Grundlage hätte, die er in meinen Augen nicht hat: Neben der Grundform Kreis ist das prägende Element von Clear eine “C”-förmige Spirale, bei Sony eine schwer zu entschlüsselnder Durchblick (“S”???) in das innere einer dreidimensionalen Kugel. Da gibt es weder inhaltlich noch visuell irgendwelche streitbaren* Parallelen (*Auf Kreisform und Grundfarbe dürfte Sony keinen Exklusivanspruch haben… oder?)

  8. Also ich glaube damit hat sony ericsson sich mal schön selbst ins Bein geschossen. Wenn das abmahnfähig ist, dann Prost Mahlzeit. Obwohl in den USA viel möglich ist, glaube ich nicht, dass eine runde Form mit dem Firmenschriftzug als Basis ausreicht um eine Rechtfertigung für eine Abmahnung hinzukriegen.

    Schön finde ich den Link zu den Kugel-Logos in Kommentar 18. Die meisten davon müssten dann auch abgemahnt werden.

    Eine zentrierte Typobasis drunter gehauen und schon besteht Verwechslungsgefahr, oder wie? Das Argument “aus der Ferne würde ich es auch verwechseln” kann ja wohl nicht ziehen.

Kommentare sind geschlossen.

An den Anfang scrollen