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Petition: Prüfung der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung durch Rentenversicherung

petition ksk

Da die Deutsche Rentenversicherung Unternehmen, die freischaffende Künstler und/oder freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, nicht ausreichend kontrolliert, entgehen der Künstlersozialkasse (KSK) jährlich rund 40–50 Millionen Euro*, was die Künstlersozialversicherung als solche in Gefahr bringt. Als jemand, der als KSK-Mitglied von der Künstlersozialversicherung profitiert, kann ich die unten aufgeführte Petition nur unterstützen.

Gleichzeitig möchte ich auf Seiten auftraggebender Unternehmen, den Verwertern, dafür werben, die Künstlersozialabgabe zu zahlen, weil diese einen zentralen Beitrag im Leben von derzeit 177.143 bei der KSK versicherten Selbstständigen darstellt und weil die Künstlersozialabgabe zudem insgesamt für eine größtmögliche Vielfalt innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft sorgt. Ohne die Leistungen der Künstlersozialkasse wären tausende Kreative und Publizisten in ihrer Existenz bedroht.

Ich habe soeben, angeregt durch einen Kommentar, die folgende Petition unterzeichnet und lade alle Kreativen, Designer, Künstler und Autoren dazu ein, sich der Petition anzuschließen.

Hier gehts zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_06/_10/Petition_43188.html

* siehe Künstlersozialkasse – Aus Mangel an Kontrolle | journalist.de

Dieser Beitrag hat 126 Kommentare

  1. Ich wette die Petition zur Abschaffung der KSK würde mehr Unterzeichner finden. Hier haben fast alle nur schlechte Erfahrungen damit gemacht. Entweder simpel and stupid nur für Künstler oder eben gar nicht.

  2. @ Pierre

    “Ich wette die Petition zur Abschaffung der KSK würde mehr Unterzeichner finden.”

    Das vermute ich auch.

    Der Kontext ist entscheidend für das zu erwartende Feedback.

    Wenn der Pro-KSK-Petitions-Aufruf auf Seiten, wie z.B.

    http://www.brotlose-musikanten.de
    http://www.kunst-fuer-die-welt.org
    http://www.freies-geschreibsel-online.com
    http://www.kultur-kontra-kommerz.de
    (alles frei erfunden)

    erschienen wäre, gäbe es eine ganz andere Resonanz!

    Auf “designtagebuch.de” wurde mit Achims Artikel/Aufruf zwar offensichtlich die (rechtlich notgedrungene) Zielgruppe getroffen, jedoch schmerzlich mitten ins Herz: HELP ME! – KILL ME! – *F* YOU!

  3. Hallo allerseits,

    wie meistens reicht es, irgendwo KSK zu erwähnen, schon läuft die Grundsatzdiskussion und 80 Millionen Bundeskanzlerinnen oder Bundestrainer tauchen auf. ;-)

    Ich gehe jetzt nur kurz auf ein paar Fakten ein, die nicht allen bekannt zu sein scheinen:

    (A sagt) Ich fände es gut, wenn die KSK nur für »echte« Künstler zuständig wäre.

    (B sagt “ungerecht”, weil:) Auf Rechnungen von GMBHs entfallen keine KSK-Abgaben, bei GBRs und Einzelfirmen jedoch sehr wohl.

    Dass nur künstlerisch Selbständige versicherungspflichtig sind ist Grundprinzip der KSK. Deswegen sind Arbeitsproben, Rechnungen oder Verlags- oder Galerieverträge einzureichen. Sich Wurstdesigner zu nennen bringt den Fleischer nicht in die KSK. (Eventuell gibt es unterschiedliche Kunstbegriffe bei den Diskussionsteilnehmern?) Und deswegen sind GmbHs und andere “juristische Personen” nicht Teil des Solidarprinzips, das zwischen Auftraggebern und Künstler/innen im Fall der KSK greift. GmbHs müssen dafür z.B. bilanzieren, bei Freischaffenden reicht normalerweise eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Kapitalgesellschaften und Personen(gesellschaften) werden in ganz vielen Punkten unterschieden und unterscheidbar. Die KSA ist einer von vielen, Haftung, Offenlegung der Bilanzen u.ä. sind andere. Äpfel und Birnen sind beides Obst, werden aber nie dieselbe genormte EU-Banane sein (die Bananen-Norm ist ja auch wieder abgeschafft, wird aber immer wieder gern genommen ;-) ).

    Im Gegenzug sollte dann aber bei sonstigen Selbständigen die Krankenkasse so wie bei Angestellten funktionieren und nur einen Prozentbetrag des Gewinns (!) einfordern.
    (…) Was ich aber nicht okay finde, ist, dass ein Selbständiger, und zwar egal in welchem Bereich er selbständig ist, immer mindestens 330 € Krankenkasse zahlen muss, egal ob er Gewinn gemacht hat oder nicht. Das dieser dann, aufgrund des fehlenden Arbeitsgebers, 30% statt 15% beträgt, fände ich okay.

    Hier geraten die freiwillige gesetzliche Versicherung und die KSK durcheinander: Der KSK-Beitrag hängt vom Gewinn ab. “Dabei kommt es auf den aus seder selbständigen küsntlerischen oder publizistischen Tätigkeit voraussichtlich erzielten Gewinn an.” (KSK-Broschüre S. 36, 2011). Die Versicherten zahlen rund 18,5% ein (variiert leicht z.B. wenn man Kinder hat), darin enthalten sind rund 9,8%-Punkte für die Rentenversicherung und ca. 7,5%-Punkte für Krankenversicherung plus der etwas variablere Teil des Pflegeversicherungsbeitrags. Also insgesamt jene Hälfte, die bei Arbeitnehmern vom Lohn abgezogen wird.

    Die andere Hälfte wird von Auftraggebern und dem Staat (=allen) getragen. Man kann ja schlecht eine komplette Leistung zum halben Preis abliefern – solche Anfragen von Auftraggebern bringen regelmäßig Designer in Rage ;-)

    Und dazu kommt dann natürlich noch die Rentenversicherung. Diese Regelung bricht vielen Menschen schon das finanzielle Genick bevor sie die Chance haben in ihrere Selbständigkeit Gewinn zu machen. Und das das normalerweise nicht ab Tag 1 der Fall ist, sollte eigentlich jedem klar sein.

    Wie beschrieben ist es einem Missverständnis geschuldet, dass die KSK “mindestens 300 Euro plus Rentenversicherungsbeitrag” sei. Und die KSK hat eine Sonderregelung für die ersten drei Jahre nach Berufsstart im Programm, damit selbst diejenigen, die da noch nicht den Mindestgewinn von 3.900 Euro im Jahr schaffen, der zur Versicherungspflicht führt, schon abgesichert arbeiten können. Außerdem besteht die KSK-Versicherungspflicht auch fort, wenn bis zu 2 der letzten 6 Jahre unterhalb der 3.900 Euro lagen. Harte Jahre, wie sie zwischen 2009 und 2011 viele trafen, führen also nicht zu Verlust der Krankenversicherung.

    Als Einzelfirma mit Gewerbeanmeldung kommt man nicht in den Genuss einer KSK-Versicherung. Warum sollte also im Gegenzug auf meine Kreativleistung die KSK-Abgabe fällig sein?

    Die Pauschalaussage “Gewerbe bedeutet, nicht versichert werden zu können” ist nicht korrekt. Wer ein Gewerbe angemeldet hat, wird aufgefordert, das Einkommen aufzuschlüsseln nach den gewerblichen/nicht-künstlerischen Tätigkeiten (Drucksachen verticken, Provisionen kassieren, Coachings und Beratung, Softwareentwicklung, Taxifahren) und den künstlerischen (entwerfen, gestalten, konzipieren). Der nicht-künstlerische Anteil ist begrenzt – womit der Kreis sich schließt – weil die KSK eine Versicherung ist, die nur für freischaffende Künstler/innen und Publizist/innen und ihre spezifische Situation gilt, die sich stark von der von Anwälten, Friseuren und Webentwicklern unterscheidet.

    Randnotiz: Es gibt auch eine Sozialkasse für Bauern, in der zum Beispiel der Anspruch besteht, dass bei Krankheit qualifizierte Erntehelfer einspringen, weil Krankentagegeld da nicht das ist, was der Bauer/die Bäuerin an und für sich in dieser Situation braucht. Vielleicht weitet das den Horizont dahingehend, dass es in unterschiedlichen Branchen unterschiedliche Lösungen und Sozialleistungen gibt.

    An dieser Stelle empfehle ich auch die kostenfrei zu beziehende Broschüre des Bundesarbeitsministeriums “Künstlersozialversicherung”, die in verständlicher Sprache sowohl Fragen auf der Künstler- als auch auf der Verwerterseite behandelt und beantwortet.

    Grundsatzdiskussionen finde ich persönlich immer wieder spannend, hier im designtagebuch wurde auch schon heftig von Kommentierenden gefordert, es solle Mindestpreise oder feste Vergütungen geben, weil Auftraggeber sich ihrer Macht bewusst seien und die Preise drückten und dass die Kreativleistungen doch bitte gefälligst in ihrem Stellenwert für den Kunden und die Gesamtgesellschaft angemessen gewertschätzt werden sollten.

    Ich vermute mal, dass das der Vielfalt der hier Mitlesenden geschuldet ist und nicht jemand auf der einen Seite angemessene Vergütungen und auf der anderen Seite Abschaffung des Solidarprinzips, das die soziale Verantwortung des Auftraggebers berücksichtigt und einfordert, gleichzeitig wünscht ;-) Und selbst wenn, dürfen wir alle ja auch unsere Widersprüche pflegen und hegen, die GEMA-Hinweise auf youtube verfluchen und der VG Bild-Kunst höchstpersönlich den Auftrag erteilen, Weiterverwertungen solcher Natur pauschal zu verkaufen und das Geld unter allen VG-Mitgliedern zu verteilen.

    Eine gute Zeit weiterhin, bei der lebhaften Diskussion. Vielleicht konnte ich dazu beitragen konnte, einige Missverständnisse zu klären. Bestenfalls tut es der Grundsatzdiskussion ja gut, wenn sie bei den Grundsätzen bleben kann und nicht um Details feilscht. Die Grundsatzfrage der KSK, ob die berufliche Alltagssituation freischaffender Künstler/innen und Publizist/innen immer noch eine Mitverantwortung der Auftraggeber begründet, ist meines Wissens zuletzt 2010 beim Landes(?)Sozialgericht in Stuttgart richterlich überprüft worden.

    Friederike

  4. Ich habe die Petition gezeichnet. Ich erkennen zwar viel Wahres an angeführten Kritikpunkten bzgl. der KSK, trotzdem ist diese grundsätzlich eine gute Sache (Die freilich besser geregelt und organisiert gehört).

  5. @ Friederike:
    Vielen Dank für deinen Beitrag, allerdings bleibt danach trotzdem meine Meinung bestehen, dass die KSK grundsätzlich reformiert gehört. Ich bin nicht der Meinung, dass sie abgeschafft werden soll. Im Grundgedanken ist sie je tatsächlich eine gute Sache. Aber die Durchführung ist einfach nur daneben, ungerecht und schlicht nicht zeitgemäß.

  6. Lieber Boris,

    wir sind ähnlicher Meinung: es gibt auch an anderen Details Reformbedarf, als nur der flächendeckenden und regelmäßigen Überprüfung der Verwerter-KSA-Pflicht. Um diesen Punkt geht es zur Zeit bei der Petition, die ja auch nur aufgreift, was die Bundesregierung eigentlich hatte beschließen wollen. Dann aber hatte der Wirtschaftsausschuss – wohl getrieben von der FDP – noch kurz vor Abstimmung diesen einen Passus aus einem ganzen Paket verschiedener Gesetzesergänzungen herausnehmen lassen.

    Mir persönlich wäre zum Beispiel die Möglichkeit für Auftraggeber, schon im Kalenderjahr der Rechnugnsstellung auch die KSA abzuführen, also eine Art “Drive-In-Schalter” wichtig. Grund: gerade gesellschaftliche wichtige Projekte, die über bestimmte Fördermittel und deren Richtlinien finanziert werden, sehen oft einen “Cut” am 31.12. vor. Was nicht ausgegeben wurde, muss zurückgegeben werden, Rückstellungen sind nicht möglich. Natürlich wäre ggf. auch eine Anpassung der Förderrichtlinien die womöglich sogar einfachere Lösung. Das müsste mal ordentlich diskutiert werden – und wenn ich die langen Protokolle z.B. des KSK-Beirats sehe, dann weiß ich, dass da auch kein genereller Stillstand herrscht. Vielleicht nicht das Tempo, das sich manche wünschen ;-) – allerdings in beide Richtungen, den einen ist’s zu schnell, den anderen zu langsam.

    Die DRV-Prüfung der KSA wäre ein wichtiger Meilenstein, der einen der schwierigsten Punkte bei der Umsetzung des KSVGs endlich entschärfen würde. Zwar entlastet der Staat mit seinem 20%-Anteil an den Gesamtkosten die zahlenden Verwerter von der Ungerechtigkeit, für die nicht-erfassten Verwerter mit-aufkommen zu müssen. Aber mit einer flächendeckenden Pflichterfüllung wäre größtmögliche Gerechtigkeit binnen 4 Jahren hergestellt. Schwarze Schafe – 3 Euro ins Phrasenschwein – wird’s weiterhin geben, aber keine, die versehentlich die falsche Farbe tragen und auch zu Unrecht als Hinterzieher und Geizgeile diskreditiert werden.

    In diesem Sinne, happy Mittagspause demnächst
    Friederike grüßt

  7. @Friederike: Haben Sie meinen Beitrag wirklich gelesen? Ich verstehe das Prinzip der KSK genau, denn ich war selbst 7 Jahre als selbständiger Webdesigner in der KSK. Ich finde aber, dass die KSK entlastet werden könnte, wenn nur »echte« Künstler drin sein könnten (und das wären ja deutlich weniger). Im Gegenzug habe ich vorgeschlagen, dass andere Selbständige (und darunter dann natürlich auch die jetzt nicht mehr in der KSK befindlichen Designer) Entlastung bei den Krankenkassen-Beiträgen erfahren, und wie Angestellte ihre Beiträge (allerdings natürlich die Doppelten) nur auf ihren tatsächlichen Gewinn zahlen sollen. Denn im Moment wird einfach angenommen, dass sie mindesten 2000 € im Monat verdienen. Und darauf muss man dann 310 € Krankenversicherung zahlen. Diese Ausführung hat aber gar nichts mit der KSK zu tun.

    Allerdings habe ich in meinen obigen Ausführungen tatsächlich einen Fehler. Denn man zahlt natürlich als Selbständiger nicht 30% Krankenkasse, sondern 15,5 %. Als Angestellter zahlt man davon dann in etwa die Hälfte, und zwar 8,2 %. Aber das Prinzip bleibt.

  8. Meiner Meinung nach ist die KSK für viele kleine Firmen und Einzelselbständigen gerade im Webbereich ein kaum kalkulierbares Risiko:

    Das liegt in erster Linie daran, dass die Erhebung der KÜNSTLERSOZIALABGABE von den Leistungen der Nutznießer der KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNG entkoppelt ist. Was dazu führt, dass die KSK versucht, auf der Einnahmenseite für möglichst viele Leistungen abzukassieren, während sie bestrebt ist, auf der Ausgabenseite möglichst wenige Versicherten aufzunehmen.

    Es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass die KSK die Künstlersozialabgabe auf die Rechnungen von Leuten erhebt, die überhaupt nicht über sie versichert sind (und es auch niemals sein könnten).

    Und dass führt zu der paradoxen Situation, dass viele Freiberufler, die nicht in der KSK sind und all ihre Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen, plötzlich von Ihren Kunden mit der Rückforderung der unkalkulierten Kosten konfrontiert werden, die diese für Ihre Leistung an die KSK abführen mussten. Im schlimmsten Fall zahlen also die Freiberufler, die absolut nichts von der KSK haben und deshalb eh schon höher Fixkosten haben, auch noch für Ihre dort versicherten Kollegen mit – was IMHO gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt.

    Und das ist kein an den Haaren herbeigezogenes Beispiel, sondern in meinem Bekanntenkreis mehrfach so aufgetreten. Freelancer arbeiten eben nicht nur für Agenturen, die vom drohenden Damoklesschwert KSK wissen sollten, sondern auch für Endkunden, die davon noch nie etwas gehört haben und dann versuchen sich an ihren Dienstleistern schadlos zu halten.

    Ich lehne diese Petition daher ab und betrachte die gerade laufende KSA-Nachforderungswelle der Rentenversicherung als existenzielles Risiko für viele Gbrs und Einzelfreelancer an. Die KSK muss, sollte sie weiterbestehen dringend reformiert werden:

    – Abgabe nur auf die Leistungen von KSK-Mitgliedern
    – Einnahme der Abgabe (wie bei der MwSt) direkt über die Rechnungen der Versicherten
    – Umwandlung in eine freiwillige Versicherung

  9. Das perfide an der Situation:

    Wer könnte die bodenlose und wettbewerbsverzerrende Ungerechtigkeit der KSK an die große Glocke hängen und evtl. durch eine breite öffentliche Wahrnehmung den Druck erhöhen, die KSK drastisch zu ändern?

    Richtig: der freie Redakteur! – ein typischer KSK-Profiteur, der sich freilich hüten wird, negativ zu berichten.

  10. @ Martin

    “… sondern auch für Endkunden, die davon noch nie etwas gehört haben und dann versuchen sich an ihren Dienstleistern schadlos zu halten.”

    Ich glaube Ihnen durchaus, dass das so passiert ist und passiert.
    Nur darf man dann auch diesen Endkunden die Frage stellen, weshalb sie sich wegen einer staatlichen Abgabe rückwirkend an ihrem Dienstleister schadlos halten, also das rückvergütet bekommen wollen.

    Da mangelt es bei diesen Endkunden schon gewaltig an Einsicht. Herrje.

    Ich nehme an, es handelt sich vorwiegend um diese 3/3er Kundschaft (1/3 wenig Ahnung vom Gewerk, gepaart mit 2/3 hohem Beratungsaufwand, und 3/3 alles beide gebündelt mit der Absicht, grundsätzlich zu wenig zu zahlen).

    Mit denen hat man eh schon “viel Freude” und wird man noch viel mehr “KSK-Freude” haben, aber das ist kein Grund, das der KSK anzukreiden.

    Was ich der KSK ankreide, ist ihre ungenügende Kommunikation darüber, wozu die Abgabe nütze ist und ihre grottenschlechte Öffentlichkeitsarbeit für die Kreativen.

    Aber alles noch kein Grund, diese Petition nicht zu unterzeichnen. Ich habe unterzeichnet.

    [Derzeit entwickelt sich das Aufkommen der Zeichnungen sehr schön, und wenn es so weiter geht, könnte das nötige 50.000-er Quorum geschafft werden. Könnte.]

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