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Petition: Prüfung der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung durch Rentenversicherung

petition ksk

Da die Deutsche Rentenversicherung Unternehmen, die freischaffende Künstler und/oder freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, nicht ausreichend kontrolliert, entgehen der Künstlersozialkasse (KSK) jährlich rund 40–50 Millionen Euro*, was die Künstlersozialversicherung als solche in Gefahr bringt. Als jemand, der als KSK-Mitglied von der Künstlersozialversicherung profitiert, kann ich die unten aufgeführte Petition nur unterstützen.

Gleichzeitig möchte ich auf Seiten auftraggebender Unternehmen, den Verwertern, dafür werben, die Künstlersozialabgabe zu zahlen, weil diese einen zentralen Beitrag im Leben von derzeit 177.143 bei der KSK versicherten Selbstständigen darstellt und weil die Künstlersozialabgabe zudem insgesamt für eine größtmögliche Vielfalt innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft sorgt. Ohne die Leistungen der Künstlersozialkasse wären tausende Kreative und Publizisten in ihrer Existenz bedroht.

Ich habe soeben, angeregt durch einen Kommentar, die folgende Petition unterzeichnet und lade alle Kreativen, Designer, Künstler und Autoren dazu ein, sich der Petition anzuschließen.

Hier gehts zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_06/_10/Petition_43188.html

* siehe Künstlersozialkasse – Aus Mangel an Kontrolle | journalist.de

Dieser Beitrag hat 126 Kommentare

  1. @Vroni
    Naja ganz einfach: Ich habe noch keinen Beitrag irgendwo gelesen, dass im Bezug auf Neuordnung und gerechterer Handhabung irgendwas geplant ist. Du kannst dies aber gerne mit Links dazu ändern.

    Und gelesen habe ich sie. Bei mir kommt aber trotzdem nur an, dass ein Kontrollorgan geschaffen werden soll, welches es bislang nicht gab. Da steht nichts von einer Forderung nach Strukturänderung.

  2. Das einige das System KSK gut finden, weil sie – auf Kosten anderer – persönlich wirtschaftlich davon profitieren, ist nachvollziehbar. Aber die ganze KSK-Konstruktion ist völlig kaputt.

    Typische Konstellation:
    Webdesigner A ist nicht Mitglied bei der KSK und hat null Anspruch auf Leistungen der KSK.
    Webdesigner A erstellt für Unternehmen X eine Website im Wert von 10.000 EUR.
    Unternehmen X darf bei der nächsten Betriebsprüfung durch die Rentenkasse ca. 400 EUR an die KSK nachzahlen, obwohl Webdesigner A weder Mitglied noch anspruchsberechtigt bei der KSK ist.
    KSK sagt: Ein Webdesigner ist definitiv ein Künstler. KSK-Abgabe ist zu bezahlen.
    Finanzamt sagt: Ein Webdesigner ist definitiv KEIN Künstler. Gewerbesteuer ist auch zu bezahlen.

    Das sind unerträgliche Widersprüche.

    Noch ein für mich wichtiger Punkt: Die Künstler treten jetzt mit einer Petition dafür ein, dass beitragspflichtige Unternehmen schärfer (durch die Rentenkasse) geprüft werden. Der Beitragsanteil der Künstler wird dadurch festgelegt, dass die Künstler ihr eigenes Einkommen für das nächste Jahr selbst schätzen. Auf dieses selbst geschätzte Einkommen wird dann der Beitragssatz angewendet. Kontrolliert wird nur wenig und bekannterweise wird da massenweise betrogen (siehe auch Kommentar #9 hier). Lieber Achim, ich vermisse bei Dir und anderen Künstlern eine Petition dafür, dass sie selbst auch stärker kontrolliert werden und der Beitragsbetrug auch auf der Künstlerseite eingedämmt wird. Nur bei den anderen mehr einzufordern, ist moralisch fragwürdig.

  3. @Thomas: »Auf Rechnungen von GMBHs entfallen keine KSK-Abgaben«

    Tatsächlich? Du meinst jetzt wenn die GmbH der Selbständige wäre? Aber kann man überhaupt gleichzeitig in der KSK sein UND eine GmbH haben? Oder verstehe ich Dich gerade falsch?

  4. Auf dieses selbst geschätzte Einkommen wird dann der Beitragssatz angewendet. Kontrolliert wird nur wenig und bekannterweise wird da massenweise betrogen.

    Und der Hauptgrund für diesen Betrug ist meiner Meinung nach, dass die KSK überzahlte Beiträge nicht zurück erstattet. Da ist es ja klar, dass man so niedrig schätzt, wie es irgendwie möglich ist.

  5. @ Pete Köller
    Zum GmbH-Geschäftsführer:

    Wer als solcher nicht in der Lage ist, Fixkosten, Betriebskosten, Strom, Abgaben in seine betriebswirtschaftliche Kalkulation hineinzurechen, ähm, da kann ich jetzt aber auch nicht mehr helfen …

    Zu den Unternehmern, die vollkommen überrascht sich gegen KSK-Abgabeforderungen der KSK geben: Wer unternehmerisch tätig ist oder sich andersweitig auf dem Markt bewegt mit Kauf und Einkauf, hat die Pflicht, sich kundig zu machen, was alles an Abgaben anfällt. Über die GEMA, Gewerbesteuer und ab wann und wie hoch sie fällig ist, weiß man doch auch erstaunlich gut Bescheid.

  6. In der derzeitigen Konstruktion und Konzeption, dass einerseits Leistungen KSK-Abgabepflichtig sind, andererseits die Betroffenen keinen Zutritt zur KSK haben, gehört die KSK abgeschafft. Denn derzeit profitiert eben nur ein kleiner Sumpft auf Kosten aller von dieser Abgabe.

  7. @ Vroni

    Um das Konstrukt der KSK nur annähernd dahingehend zu ändern, dass alle Beteiligten gerecht behandelt werden (sowohl Künstler als auch Verwerter), wäre das Ganze höchstwahrscheinlich nicht mehr rentabel. – Ist es ohnehin jetzt schon nicht mehr…

    Zufriedenstellende (und nötige!) Änderungen der KSK wären:

    – nur auf Rechnungen von KSK-Versicherten fällt die KSK-Abgabe beim Verwerter an
    – es darf kein Unterschied gemacht werden in der Rechtsform (GMBH etc.) des Rechnungstellers
    – “Kunst” oder “kreative Tätigkeit” darf nicht mit zweierlei Maß definiert werden (wenns darum geht, versichert zu werden, ist die KSK bekanntermaßen sehr streng – im Gegenteil hierzu, wenn es um die Abgaben des Verwerters geht)
    – um der Kulturförderung im eigentlichen Sinne Rechnung zu tragen: ausschließlich “kreative Werke”, die zu ihrem Selbstzweck (nicht für Marketing etc.) erschaffen wurden, sollten unter die KSK fallen

    Mal angenommen, diese – aus meiner Sicht absolut logischen – Änderungen würden umgesetzt; wie würde die KSK-Landschaft dann aussehen?

    Antwort: sehr mager!
    Ausser, die KSK lässt jeden kleinkreativen Hoidoidl mit oder ohne Gewerbe in die Versicherung, was niemals passieren wird, weil nicht finanzierbar.

    Konsequenz: ganz einfach – abschaffen.

  8. Die KSK ist so überflüssig wie die Handwerkskammer und andere pseudo-sozialistischen Zwangsmitgliedschaften in Deutschland…

  9. Nachtrag:

    Gesetzt den Fall, die Aufnahme in die KSK-Versicherung wäre in allen betroffenen Branchen für alle Rechtsformen PLUS “gerechte” Definition von “kreativer Tätigkeit” (vice versa: Versicherung / Verwerter-Abgabe) möglich: ich wäre sofort dafür – nur immer her damit – ich habe freilich nichts gegen eine günstige Versicherung!

    Aber genau dies ist der Pferdefuß bei der Geschichte, weil es sich eben für Vater Staat nicht rechnet. Beispiel:

    – die KSK würde monatlich für meine Versicherung (geschätzt) 200,- € blechen müssen

    – bei momentan 3,9% (richtig?) Abgabe auf meine kreativen Ergüsse bräuchte ich rund 62.000,- € Netto-Gewinn jährlich, damit die KSK die Versicherungskosten durch Verwerter-Abgaben-Erhebung wieder reinholen könnte (vorausgesetzt dieser Gewinn setzt sich NUR AUS KREATIV-ARBEIT zusammen – was natürlich nicht der Fall ist…)

    Nun, wäre jetzt interessant zu wissen, wieviel Prozent freiberuflicher Webdesigner, Redakteure etc. auf soviel Umsatz kommen, damit die KSK nicht ausblutet.

    Gegen-Argument: der ursprüngliche Subventions-Charakter der KSK rechtfertigt auch eine negative Bilanz.

    Soll mir recht sein, solange es nicht auf meine Kosten geht – ODER wenn ich als Kreativer auch davon profitieren kann (oh, ich vergaß: dann bricht ja das System komplett zusammen… ;-)

Kommentare sind geschlossen.

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