Skip to content

NRW-Wirtschaftsministerium verschickt fragwürdige Logo-Ausschreibung

NRW ZIEL2 – fragwürdige Ausschreibung

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt derzeit ein Logo aus und erwartet von allen Bietern, dass sie mit Abgabe des Angebots auch gleich die entsprechenden Entwürfe einreicht. In der Ausschreibung heißt es: „Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.“

Es ist ärgerlich genug, dass Agenturen sich in Pitchs immer dreisteren Anforderungen seitens Auftrag vergebender Unternehmen ausgesetzt sehen. Dass öffentliche Auftraggeber diese Entwicklung zudem noch verstärken, macht die Situation umso schlimmer. Wer am meisten im voraus leistet und dabei den geringsten Preis abgibt, der gewinnt. Auch in diesem Fall scheint dieses Motto zu gelten. Das NRW-Wirtschaftsministerium schreibt im Rahmen des sogenannten EFRE-Wirtschaftsförderungsprogramms die Kreation eines Logos sowie die damit in Verbindung stehende Bezeichnung aus. Das oben abgebildete „Ziel2“-Logo soll im Rahmen der nun anstehenden Förderperiode, die bis 2020 geht, durch ein neues Zeichen abgelöst werden.

In den Ausschreibungsunterlagen werden alle Bieter zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Allerdings sollen nicht nur der veranschlagte Arbeitsaufwand in Stunden sowie ein Preis für die Kreation eingereicht werden, auch der oder die entsprechenden Entwürfe sollen gleich mit in den Umschlag. Während in fairen Pitch-Verfahren auch diejenigen Agenturen ein „finanzielles Trostpflaster“ erhalten, die bei der Vergabe des Auftrags leer ausgehen, ist in diesem Fall, wie mir auf Nachfrage von Seiten der zentralen Vergabestelle im Ministerium bestätigt wurde, eine solche Aufwandsentschädigung nicht vorgesehen. De facto arbeiten also alle Bieter, bis auf den Sieger, für lau.

Ausschreibungen, bei denen die Gestaltung einiger weniger Elemente (z.B. Logo, Anzeige) im voraus „angefragt“ wird, und die, so man denn den Zuschlag erhält, die Beauftragung weiterer Leistungen nach sich ziehen (z.B. komplettes Corporate Design, Kampagne), sind weit verbreitet. Jede Agentur wägt in einem solch Pitch ab, ob sie sich auf diesen Pakt einlässt. Im Fall der Ausschreibung um das EFRE-Programmlogo ist allerdings mit Abgabe des Angebotes bereits die Hauptleistung erbracht! Im Bedarfsfall folgt lediglich noch die Reinzeichnung des Logos. Logoeinreichung mit Preisetikett. „Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt“, wie es in der Ausschreibung heißt. Streiche „wirtschaftlichste“ setzte „billigste“. Die Zuschlagskriterien sehen im Detail wie folgt aus: „Kreativität und Originalität der einzureichenden Entwürfe“ = 40%, „Erfüllungsgrad der unter dem Punkten 2.1 beschriebenen Anforderungen an das zu entwickelnde Logo“ = 30% (hier werden allgemeine Vorgaben definiert, etwa auch, dass das Logo in schwarzweiß druckfähig sein muss), Preis = 30%.

Gerade weil die Ausschreibung ausschließlich im Ausschreibungsportal des Wirtschaftsministeriums und lediglich den dort registrierten Nutzern einsehbar ist – ich habe über eine vom Ministerium angeschriebene Agentur davon erfahren –, darf ein solches Verfahren nicht stillschweigend hingenommen werden. Wenn Unternehmen und Behörden nach dem Motto verfahren: „Legt erst mal alles auf den Tisch, liebe Agenturen, und wir schauen dann später, wer von Euch Geld erhält“, dann kann die Empfehlung nur lauten, auf die Teilnahme am Bieterverfahren zu verzichten. Die Ausschreibung läuft noch wenige Tage und endet am 14.03.2014.

Das EFRE-Programm wird durch EU-Fördermittel realisiert. Es zielt insbesondere auf die regionale Entwicklung in den Bereichen Wirtschafts-, Struktur- und Beschäftigungspolitik ab. Im Ausschreibungstext wird die Landespolitik vollmundig angepriesen: „Die Politik der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zielt auf ein ökonomisch leistungsfähiges, sozial gerechtes und ökologisch verträgliches Wirtschaften und auf wettbewerbsfähige und attraktive Standorte. Damit will sie gute und wettbewerbsfähige Arbeitsplätze schaffen und sichern helfen, die den Menschen ein Leben in Würde ohne staatliche Zuschüsse ermöglichen.“ Die Ausschreibung verdeutlicht: zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft eine gewaltige Lücke.

Wettbewerbsfähige Arbeitsplätze schaffen, indem man von kreativen Dienstleistern verlangt, Arbeiten unentgeltlich zu verrichten!? Aha. Auf diesen Widerspruch hin angesprochen, ließ man bei der zentralen Vergabestelle des Ministeriums durchblicken, dass man diesen Missstand anerkenne. Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass die Ausschreibung überprüft würde. Wie man mir allerdings auch gleich zu Verstehen gab, sähe man keine andere Möglichkeit, als so zu verfahren. Begründung: weil es ansonsten keine Chance gäbe, die Entwürfe vorab zu sichten. Eine Logik, die sich nur vor dem Hintergrund einem durch zunehmend unfaire Pitchs und inakzeptablen Crowdsourcing-Wettbewerben verdorbenen Markt erklärt. Das ist, als würde man bei 100 Bringdiensten bestellen und nur die Pizza bezahlen, die einem schmeckt. 99 Bestellungen landen in der Tonne.

Immer wieder erschreckend, wie wenig sensibilisiert (nicht nur) öffentliche Auftraggeber augenscheinlich sind, wenn es darum geht Kreativleistungen fair auszuschreiben. Indem das NRW-Wirtschaftsministerium von Designagenturen verlangt, ohne jegliche Entlohnung Entwürfe einzureichen, fordert sie diese indirekt dazu auf, gegen ihre Interessen und unwirtschaftlich zu handeln. Ein absurde Vorstellung von Wirtschaftsförderung, die die NRW-Landesregierung verfolgt. Offensichtlich wurde beim Aufsetzen der Ausschreibung in der Fülle an Vorgaben, Richtlinien und im Befolgen von Paragraphen aus den Augen verloren, wer eigentlich Ziel einer regionalen Wirtschaftsförderung ist.

Dieser Beitrag hat 84 Kommentare

  1. Lieber Andreas,

    Du schriebst letzte Woche:
    “Durch deine überspitzt-formulierte Retourkutsche versuchst Du nur von zwei grundlegenden Problemen des AGDs abzulenken”

    Nur der Ordnung halber die Klarstellung, dass dem keinesfalls so ist. “Dem” meint vor allem, dass ich kein Interesse an irgendwelchen Ablenkungsmanövern habe. Schon gar nicht von Deiner Meinung zu den letzten 20 Jahren AGD-Arbeit. Da lass ich Dir natürlich und ganz gelassen Dein freiheitliches Grundrecht. Da wir uns in der Grundannahme, was Aufgabe und (realistisches) Ziel der Verbandsarbeit ist/zu sein hätte, auf unterschiedlichen Ausgangspunkten und wohl auch in unterschiedlichen Zeiten (Vergangenheit/Gegenwart) befinden, kann ich Deine Wahrnehmung und Wertung aber ganz gut nachvollziehen. Wie gesagt: Ablenkung is not my job…

    Friederike

  2. Im Vorfeld zu Veröffentlichung des Artikels hatte ich eine E-Mail-Anfrage an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen gerichtet. Hier nun die Antworten des zuständigen Pressereferats auf meine Fragen.

    Frage 1: Die Ausschreibung sieht vor, dass mit Abgabe des Angebots gleichzeitig ein oder mehrere Entwürfe des Logos eingereicht werden. Wurde ein solches Ausschreibungsverfahren bereits in der Vergangenheit angewandt? Etwa auch beim jetzigen Ziel2-Logo?

    Antwort: Ausschreibungsverfahren dieser Art gab es bereits in der Vergangenheit.

    Frage 2: Wie viele Unternehmen wurden im Zuge dieser Ausschreibung vom Ministerium angeschrieben?

    Antwort: Nach dem Haushaltsrecht des Landes NRW dürfen bei Vergaben, deren geschätzter Auftragswert 15.000 Euro nicht überschreitet, mindestens drei Unternehmen direkt angeschrieben werden. Dementsprechend sind in dem Vergabeverfahren drei Büros angefragt worden, da der Wert des Auftrages auf unter 15.000 Euro geschätzt worden ist.

    ******* Anmerkung hierzu meinerseits: Da ich von einer der angeschriebenen Agenturen weiß, dass diese nicht an der Ausschreibung teilgenommen hat, bedeutet dies, das gerade einmal höchstens zwei Agenturen an der Ausschreibung teilgenommen haben! ************

    Frage 3: Ist für die Teilnehmer eine Aufwandsentschädigung vorgesehen, für den Fall, dass ihr Entwurf nicht ausgewählt wird, also ähnlich wie bei einem fairen Pitch? Falls nicht: Warum nicht?

    Antwort: Es ist keine Aufwandsentschädigung vorgesehen, weil in den vergaberechtlichen Regelungen eine Aufwandsentschädigung nicht vorgesehen ist. Richtig ist, dass mit der Angebotserstellung nicht die spätere Leistung gefordert werden kann. Dementsprechend können bei Ausschreibungen nur erste Entwürfe im Rahmen der Angebotsabgabe verlangt werden. Sofern diesbezüglich bei den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen Unklarheiten bestehen, können diese über die Rückfragemöglichkeit geklärt werden.

    Frage 4: Mit dem EFRE-Programm möchte das Ministerium insbesondere die Existenzgründerszene fördern, so wird das Programm jedenfalls beschrieben. Halten Sie die Ausschreibung vor dem Hintergrund eines solchen Anspruchs für fair?

    Antwort: Die Ausschreibung entspricht dem geltenden Regelwerk. Eine Beteiligung von Existenzgründern wird positiv gesehen.

    Frage 5: Im Ausschreibungstext heißt es: „Die Politik der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zielt auf ein ökonomisch leistungsfähiges, sozial gerechtes und ökologisch verträgliches Wirtschaften und auf wettbewerbsfähige und attraktive Standorte. Damit will sie gute und wettbewerbsfähige Arbeitsplätze schaffen und sichern helfen, die den Menschen ein Leben in Würde ohne staatliche Zuschüsse ermöglichen.“ Sehen Sie den Widerspruch, der eine solche Ausschreibung, bei der alle Teilnehmer bis auf den Sieger leer ausgehen, birgt?

    Antwort: Es liegt in der Natur der Sache, dass als Ergebnis einer Ausschreibung nur ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Es ist im Rahmen von Ausschreibungsverfahren in jeder Kategorie und zu jeder Leistungs- oder Lieferart vorgesehen, dass Bieter, auf deren Angebot kein Zuschlag erteilt wird, keine Aufwandsentschädigung erhalten. Gerade bei kreativen Leistungen wäre es nicht gerecht, nur einen reinen Preiswettbewerb durchzuführen, weil dann kein Wettbewerb um die beste Konzeptidee stattfinden würde. Dies würde gerade kreative junge Unternehmen benachteiligen.

    Nachfrage zu Antwort 4: Dass das Vorgehen dem Regelwerk entspricht – davon ist auszugehen. Die Frage ist, ob das Ministerium, auch vor dem Hintergrund einer kritischen Beurteilung durch betroffene Kreative beziehungsweise durch der Kreativbranche Zugehörige, das Vorgehen auch jetzt noch für fair und angemessen erachtet? Es stellt sich in diesem Fall zudem die Frage der Verhältnismäßigkeit. Das Aufsetzen einer solchen Ausschreibung dürfte den Umfang der angefragten Kreativleistungen um ein Vielfaches übersteigen.
    Wird das Ministerium auch zukünftig an den aktuellen Ausschreibungsregelungen festhalten? Gab oder gibt es Überlegungen, das Regelwerk zu hinterfragen oder zu überarbeiten? Etwa hinsichtlich der Frage, ob Kreativleistungen bereits ZEITGLEICH MIT ABGABE des Angebots vom Ministerium angefragt werden, ohne dass hierfür ein finanzieller Ausgleich erfolgt?

    Antwort: Öffentliche Auftraggeber sind rechtlich verpflichtet, ihre benötigten Waren und Dienstleistungen im Wege eines Vergabeverfahrens auszuschreiben. Damit dies bei kleineren Auftragswerten nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, gibt es gerade die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe im Wettbewerb. Damit aber auch hier Chancengleichheit und Transparenz gewährleistet sind, ist ein Mindestmaß an Verfahrensstrukturen und Dokumentation unumgänglich.

    Änderungen im Vergaberecht bedürfen immer einer Anpassung der rechtlichen Vorgaben und können daher nicht singulär oder ad hoc umgesetzt werden. Unabhängig davon nehmen wir die Kritikpunkte an der Logo-Ausschreibung ernst und werden Lösungsmöglichkeiten diskutieren. Hierbei werden wir auch die Kompetenzen des Clusters Kultur- und Kreativwirtschaft mit einbeziehen. Zielstellung muss es sein, Missbrauchsmöglichkeiten entgegenzuwirken, aber auch den Wettbewerb um die beste Idee zu ermöglichen.

  3. Tja Achim,
    andere Antworten als solche ausweichend-drögen wie von einem Verwaltungsfachwirt geschrieben – habe ich nicht erwartet. Du etwa?

    Es ist Zeit, dass solche Ausschreibungsregelungen überarbeitet werden.

    1. Für die Kreativbranche sind sie – an die Architektenausschreibungen angelehnt – eher merkwürdig fehlgeleitet und funktionieren nur suboptimal.

    2. Auch bekommt ein Ausschreiber so nicht die richtige Auswahl für die Werksleistung, die er braucht. (Hauptpunkt: die “ersten Entwürfe”, die notgedrungenermaßen ohne irgendein Briefing entstehen müssen.)

    Ein einzelner kleiner Dienstleister kann da nicht viel machen. Außer bei soviel Quark und Krampf einfach nicht mitmachen.

    Die Designverbände üben sich zwar in edler und kluger Analyse – und machen anscheinend: auch nix. Ist jetzt keine Wertung, aber eine Zustandsbeschreibung.

    Meine eigene Haltung ist: Ich mache nach 2 seltsamen bis saublöden Erfahrungen an solchen freihändigen Vergaben nicht mehr mit, mich regen die auf. Kategorisch. Hab die Faxen dicke. Und hab den heftigen Nichtmitmachwunsch auch in die Website geschrieben. Falls ein Ausschreiber wieder mal meint, er brauche eine naive Mitmach-Agentur zum Wegwerfen. Das mit diesem “Chancengleichheit und Transparenz” ist dummes Gewaaf (bayr. für Gelaber.) Wo ist an einer freihändigen Ausschreibung irgendetwas gleichberechtigt und transparent?

    Denn mein persönlicher Eindruck ist zusätzlich: Das Ganze ist meist eh schon vor-ausgekartelt. Vor diesem stark von mir vermuteten Hintergrund nimmt sich leider unsere, sicher voll berechtigte Kritik am bescheuerten brieflinglosen Vorab-Entwurf – reichlich naiv und als ehrpusseliges Gewinsel aus. Ohne es zu sein. Sie ist hundertprozentig berechtigt und richtig. Over and out. ; -)

  4. Unser Ablehnungstext gegen solche Ausschreibungen auf unserer Website hier:
    https://www.the-missinglink.de/ablauf-auftrag-designagentur-muenchen/
    (Gleich ganz oben. Gegen weitere und noch dümmere Unfüge gehts im Text dann sauber weiter; mecker,nörgel. ;-( )

    Wir tun ja auch nicht gern Kunden vertreiben, Kunden braucht jeder.

    Aber anscheinend brauchts des als deutlicher Filter. Also piddee keine Ausschreibungen mehr (gleich nach grottengefährlicher, sehr Design-inkompetenter Kundschaft, der es nach Copycaterey gelüstet, die piddee auch nicht mehr.)

  5. Ich schließe mich da meiner Vorrednerin Veronika Gräbel an. Die Antworten berufen sich immer wieder auf das Regelwerk für Ausschreibungen, welches aber wohl keine branchenspezifischen Unterschiede macht. Und genau das ist das Problem. Wenn es um andere Projekte / Branchen geht wird in so einer Ausschreibung von den beteiligten Unternehmen meist lediglich ein Kostenvoranschlag gemacht, und vllt. noch ein Konzept. Das verursacht den Unternehmen zwar auch Kosten, die sind aber verhältnissmäßig gering im Vergleich zu dem kompletten Auftragsvolumen wenn dann der Zuschlag erteilt wird. In der Kreativbranche wird dann aber der Hauptteil der Arbeit in Vorleistung verlangt, ohne das man weiß ob man den Zuschlag bekommt. Und ohne Aufwandentschädigung.

    Dieses Vorgehen sollte man auch mal bei anderen Branchen machen, ich wette nicht ein einziges Unternehmen würde sich beteiligen…
    Man stelle sich vor ein Straßenbauprojekt wird auf diese Weise ausgeschrieben: Die beteiligten Unternehmen müssen alle erstmal die komplette Straße bauen. Auf die Fahrbahnmarkierungen und Straßenrandbegrünung kann großzügigerweise verzichtet werden, schließlich geht es “nur” um einen ersten Entwurf. Ein Unternehmen bekommt dann den Zuschlag, die anderen können ihre Straßen wieder abreissen. Auf eigene Kosten natürlich.

    Eine amüsante Vorstellung, wenn es nicht so traurig wäre…

  6. @ Aaron Schaarschmidt

    Mich regt ja die Briefing-Losigkeit mehr auf.
    Hat man je einen Straßenbauer gesehen, der loslegt ohne Zeichnungen, Karten, Leitungspläne?
    Das wäre ein schöner Mist.

    Das Kosten-Vergleichsargument mit Handwerkern (oft die Bäcker mit ihren Brötchen – hier der Straßenbau mit Bagger und Presslufthammer) hinkt bekanntlich ein wenig bis zur Rollstuhl-Tauglichkeit. Denn der Normalo sagt aus seiner Sicht da ganz berechtigt: Kein Vergleich! Ein Tag Maschineneinsatz und 4 Arbeiter dran kosten deutlich mehr versus 1 Grafikerchen in seinem Stübchen, welcher zwei hässliche Cliparts zu einem noch hässlicheren Clipunart zusammenschustert, gleichzeitig während er in Twitter chattet oder sich ein barockes Kammerkonzert bei Youtube reinzieht. ;- )
    Wo er Recht hat, da hat er Recht. Der Normalo (der Nicht-Designer jetzt ; -) ).

    Das mit den hässlichen Cliparts ist gar nicht so überzogen. Hab diese Verfahrensweise bei Kollegen schon gesehen. Fremdschäm. Wobei sie es “nur” bei ungeliebten Anfragen machen, die eh kaum was bringen … Oder anders gesagt: Wer Peanuts einkauft, muss sich nicht wundern, dass der moralisch flexiblere Grafiker dann zum Affen mutiert.

  7. Das mag in der Tat alles ärgerlich sein, aber zu einem solchen Verfahren gehören auch immer noch zwei. Wenn sich niemand auf diese Deals einließe, fände auf der anderen Seite zwangsläufig ein Umdenken statt. Bis dahin hilft es wohl nur durch solche Berichte uns alle zu sensibilisieren.

  8. Sascha,
    das ist sehr ehrsam, aber auch ein wenig idealistisch. Zu viel wenn.

    Sie lassen sich aber auf diese asymmetrischen Deals ein.
    Nicht aus Gaudi, sondern weil sie glauben, dass sie am Ende der Nahrungskette seien und müssen.
    Es ist ja immer wichtig, an welchem Ende der Nahrungskette man ist, nicht wahr.

    Weil sie Geld/Auftraggeber brauchen und ein Auftraggeber nicht auf der Straße herumliegt.

    Also wird gegriffen, was dahergeht. Meinereiner ist sicher eine Ausnahme (habe aus meinem weiteren Umfeld seit ich selbständig bin die Dauer-Kritik im Ohr, ich stelle mich zu sehr an, sei zu akademisch orientiert, zu dogmatisch, moralisch zu wenig flexibel, und hätte nicht begriffen, dass man im Geschäftsleben Kröten fressen und lügen müsse). Seis drum: Auf einen sturen Bock wie mich kommen zehn lockere lustige Gesellen, die mitmachen und kein Problem damit haben. Ob da Sensibilisieren hilft? Schau mer mal. Mei, ich wohn in Minga. In Bussibussi-City ist das so eine Sache mit idealistisch und korrekt sein. Anderswo sicherlich auch.

  9. @ Achim: herzlichen Dank für deinen Einsatz.
    Ich sehe hier, dass die Behörde sich regelkonform verhalten hat. Das ist erstmal positiv. Wenn wir als Designer die Regeln für mehr Fairness ändern wollen, müssen wir die Kanäle zur politischen Einflussnahme nutzen, die wir bereits haben: im Berufsverband. Solange wir diese Kanäle nicht nutzen, werden in trauriger Regelmäßigkeit immer wieder solche fatalen Ausschreibungen in die Welt gesetzt. Wir können als Designer die Regeln beeinflussen – wenn wir nur wollen.

  10. …im Berufsverband. Solange wir diese Kanäle nicht nutzen, werden in trauriger Regelmäßigkeit immer wieder solche fatalen Ausschreibungen in die Welt gesetzt.

    Tatsächlich ist es doch so, dass es nach wie vor zu solch fatalen Ausschreibungen kommt, obwohl sich Berufsverbände seit vielen Jahren redlich engagieren und um Fairness bemühen.

    Wenn der Fall eine Botschaft vermittelt, dann die, dass Regelkonformität kein Garant für faire Ausschreibungen ist. Das Befolgen von Regeln mag zwar den Ausschreibenden vor Anschuldigen und Ansprüchen Anderer schützen, wie wenig allerdings das System hinterfragt wird, sowohl von Ausschreibenden, wie auch von Designern, sollte beide Seiten nachdenklich stimmen, denn auch dem NRW-Ministerium kann nicht daran gelegen sein, auf eine Ausschreibung hin nur zwei Entwürfe präsentiert zu bekommen. Ein Regelwerk, das zu einem solchen Ergebnis führt, gehört angepasst.

    Es ist wichtig, Missstände öffentlich zu machen beziehungsweise offen anzusprechen. Haltung ist keine Frage von Verbandszugehörigkeit.

Kommentare sind geschlossen.

An den Anfang scrollen