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Wow, sehr schön.
Als Thüringer will ich auch mal das CI-Handbuch “Freistaat Thüringen” hervorheben. Rundum gelungen und eines der umfangreichsten und detailliertesten Manuals, die ich in den letzten Monaten gesehen hab… Auch wenn die Schriftart “Thüringen” in dieser billig wirkenden “Kabel”-Schrift nicht meinen Geschmack trifft.
Danke Achim!
Ein großes Dank an die Zusammenstellung!
Immer wieder interessant.
Stark, ist jemandem aufgefallen, dass das CD von Thüringen in Aufbau (z.B. Inhaltsverzeichnis), Form (z.B. Aussehen der Leitmarke oder die Größe “X”) und Sprache (z.B. der Erklärtext) 1:1 von Sachsen übernommen wurde? Vgl. CD-Sachsen (Version1: 2009 erschienen, Version2: 2013 erschienen).
Kleines Beispiel:
Sachsen
Die VwV Erscheinungsbild (Markenhandbuch) definiert die Form, in der die Staatsverwaltung von außen wahrgenommen wird. Sie bietet durch einheitliche Vorgaben und Maßstäbe einen großen Wiedererkennungswort und verkörpert in ihrer Geradlinigkeit die Seriösität und Verlässlichkeit
der sächsischen Staatsverwaltung.
Thüringen
Das Markenhandbuch regelt in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift (VwV) Erscheinungsbild die Form der inneren und äußeren Wahrnehmung des Freistaats Thüringen. Die konsequente Umsetzung der einheitlichen Vorgaben bietet die Möglichkeit, einen großen Wiedererkennungswert zu schaffen und damit das Image des Freistaats Thüringen nachhaltig zu prägen.
Beispiel 2
Sachsen
Die Leitmarken mit Absenderfahnen werden zentral für alle Staatsministerien, Staatsbetriebe und Einrichtungen durch die Sächsische Staatskanzlei unter http://www.markenhandbuch.sachsen.de zur Verfügung gestellt. Nachbau sowie eine Ergänzung mit anderen Titeln, Texten oder Namen ist nicht gestattet.
Thüringen
Die Leitmarke mit den aktuellen Absenderfahnen wird zentral für alle Ministerien und deren nachgeordnete Einrichtungen durch die Staatskanzlei unter http://www.markenwelt.thueringen.de
zur Verfügung gestellt. Eigenständiger Nachbau sowie eine Ergänzung mit anderen Titeln, Texten
oder Namen ist nicht gestattet. Änderungen/Korrekturen bei der Absenderfahne (z.B. bei Behördenumbenennungen) sind mit der Staatskanzlei abzustimmen.
Zufall?