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Drei Lichtkegel, zwei Logos und ein Urheber

Capitol Theater Zeitz – Logodublette

Capitol Theater Zeitz – Logodublette

Keine Frage, in der Logodubletten-Sammlung hier im dt machten sich die beiden Signets sehr gut. Das Logo des „Capitol Theater Zeitz“, 2012 von der Agentur Transmedial im Auftrag der Stadt Zeitz erstellt, gleicht auf frappierende Weise dem Logo des „Theater Federatioun Luxembourg“, das bereits 2009 von der Agentur Vidale Gloesener entworfen wurde und seitdem in Verwendung ist.

Farbgebung, zentrischer Aufbau, Anordnung sowie Farbzuweisung der Schriftzüge wie auch die grundsätzliche Form der drei sich überlagernden Lichtkegel sind nahezu identisch. Darüber hinaus handelt es sich in beiden Fällen um das Logo eines Theaters. Im Vergleich dazu wirken die Übereinstimmungen des Freifeld- und des ffn-Logos geradezu lächerlich gering.

Die Wahrscheinlichkeit des Zufalls wird gemeinhin unterschätzt, in diesem Fall jedoch erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass die Kreativen des Capitol-Logos während einer Recherche nicht auf das Logo des Theater Federatioun Luxembourg gestoßen sind. In der Google-Bildersuche erscheint es mit den Keywords „Theater Logo“ unter den ersten Hundert.

Nach Ansicht der Verantwortlichen beim Theater Federatioun Luxembourg hat die Stadt Zeitz, indem sie das Capitol-Logo verwendet, eine Urheberrechtsverletzung begangen. Ein entsprechendes Schreiben wurde dieser Tage der Stadt zugestellt. Die Stadt handelte prompt und versprach, auf die Verwendung der Capitol-Dublette zu verzichteten. Sie vermeidet damit einen überflüssigen Rechtsstreit. Nun benötigt das Theater ein neues Logo.

via Mitteldeutsche Zeitung

Dieser Beitrag hat 31 Kommentare

  1. @ Rolf: sehe ich genau so. Die Rechtsprechung ist eindeutig nicht auf unserer Seite. Nicht zuletzt, weil es kaum noch Design-Sachverständige an Gerichten gibt (kann man übrigens einfach so werden, btw.) Zuletzt hatte mich das Urteil über das Logo der Dresdner Bank von BDG-Designer Hampel erschüttert. Die Argumentation des Gerichts zur Ablehnung eines Schutzes nach dem Urheberrecht lautete, dass die Form des Logos ja geometrisch herleitbar wäre. Dank Bezierkurven dürfte so ziemlich jedes anständige Logo geometrisch herleitbar sein, dieses hier mit Sicherheit auch.

  2. Der Commerzbank-Fall ist sicher etwas besonderes, ist die Logo-Variante doch eindeutig einer Fusion zuzuordnen. Für mich muss der Ursprungsschöpfer hier als Kreativer entschädigt werden.

    An sich bin ich aber durchaus der Meinung, dass die Richter hier richtig handeln und den Urheberschutz sehr streng auslegen. Es gibt ja das das Markenrecht, wo man sich absichern kann. Es ist Schutz also möglich.

  3. Christian, wie ist der Fall um das Ponto-Auge denn eigentlich seinerzeit ausgegangen? Offenbar gab es zwischen beiden Parteien eine Einigung? Wurden mehr als die 5.000 „Entschädigung“ gezahlt?

  4. @ Ralf: Hempel hatte keine Rechte an der Veränderung seines Entwurfs eingeräumt. Dieses Recht wurde ihm aus der Hand genommen – ohne adäquate Entschädigung.

    @ Achim: Der Fall ist spektakulär gescheitert. Die Commerzbank hat auf ganzer Linie Recht bekommen, Metadesign ein sechsstelliges Projekt als »Neugestaltung« verbuchen können und Hempel hat die 5000 € Entschädigung erhalten. Keine guten Zeiten für die Erbringer originärer Inhalte.

  5. Mein Name ist Hoang Huy Tran, ich bin Diplom Designer und Geschäftsführer der betroffenen Agentur und würde mich gerne zu dem Vorfall äußern.

    Das Designtagebuch verfolge ich schon seit Anbeginn und ich finde es zum einen überraschend neben Jung von Matt mit einem Vorfall gleichstehe.

    Unsere Agentur besteht schon seit sechseinhalb Jahren. Wir haben uns auf Corporate Design spezialisiert und stets sehr hohe Ansprüche an uns gestellt. Von diesem Fall haben wir durch eine anonyme Email erfahren und waren zunächst geschockt. Wir haben uns natürlich gefragt, wie es zu einer solchen Ähnlichkeit kommen kann. Nach intensiver, interner Prüfung haben wir gemeinsam mit der Stadt Zeit beschlossen, das bisherige Logo nicht mehr zu verwenden.

    Das Logo wurde durch eine ehemalige Mitarbeiterin von uns erarbeitet. Ich persönlich war damals von dem Entwurf überzeugt und stellte dessen Eigenständigkeit nie in Frage. Wir haben bei uns intern immer sehr stark auf Vertrauen gesetzt. In diesem Fall ist es möglich, dass dieses Vertrauen missbraucht wurde. Wir können aber weiterhin auch einen Zufall nicht ausschließen. Die ehemalige Mitarbeiterin bestreitet den Plagiatsvorwurf.

    Als Reaktion haben wir nun stärkere Sicherheitsmechanismen eingeführt, um Ähnlichkeiten mit anderen Arbeiten frühzeitig erkennen zu können. Die Mitarbeiterin ist bereits seit längerem nicht mehr bei uns beschäftigt, unabhängig von diesem Vorfall.

    Ein solches Ereignis ist natürlich erschütternd für uns und entspricht nicht unserem Arbeitsethos. Als Diplom-Designer möchten ich und meine Mitarbeiter/Innen einzigartige Entwürfe gestalten. Ich wünsche keinem Kollegen, etwas ähnliches erleben zu müssen.

  6. Ich muss sagen, ich finde es sehr gut, dass dazu Stelluzng bezogen wird! Andere hätten das vielleicht unter den Tisch fallen lassen!

    Jedoch finde ich es ehrlich gesagt, immer wieder erstaunlich, wie viel doch kopiert, ja geklaut wird! Es ist unerhört sich mit fremden Federn zu schmücken, gerade wenn es noch so dreist ist!

  7. Einen Zufall kann man hier zu 99,999999% ausschließend, die Form ist mMn zu komplex für eine zufällige Kopie. Da stellt sich mir die Frage, wieso sich eine Gestalterin gezwungen fühlt einfach blind zu kopieren. Sowas macht man doch nicht freiwillig.

  8. na weil sie unkreativ ist und trotzdem lorbeeren ernte will. wird schon ihre gründe haben wieso sie schon vorher nicht mehr dort gearbeitet hat…

  9. Natürlich ist es gut wenn man sich zu so einem Vorfall Stellung bezieht, aber ehrlich gesagt sind die Corporate Designs nun nicht gerade besonders überzeugend die sonst so bei Transmedial erstellt werden, da wird es sehr unwahrscheinlich sein das so ein perfektes Logo aus der Hand dieser Agentur stammt. Gibt es bei http://www.transmedial.de kein Impressum?! Alles sehr rätselhaft….

  10. ……Neben dem gebräuchlichsten Begriff „Impressum“ sind dies zum Beispiel: „Webimpressum“, „Anbieterkennzeichnung“ oder auch „Kontakt“.

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