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Die gruseligsten Seiten im Netz – Das Bundesverfassungsgericht

Die Website des Bundesverfassungsgerichtes ist ein lebendes Fossil, ein Dinosaurier im Web. Die digitale Präsenz der Hüter der deutschen Verfassung ist seit 1998 – seit nunmehr 16 Jahren – optisch und technisch weitestgehend unverändert. Die Verleihung des Spooky-Awards ist meine nicht ganz ernst gemeinte Verfassungsbeschwerde.

Nein, den Bundesadler im Glossy-Look-Gefieder sehen zu müssen, ist nicht schön. Wer sich gerne gruselt, der ist unter bundesverfassungsgericht.de oder wahlweise bverfg.de genau richtig. Wahrlich ein Webdesign-Kabinett der besonderen Art. Während die Bundesregierung über ein zeitgemäßes Erscheinungsbild verfügt, im Print wie digital, erweckt das Bundesverfassungsgericht als eines von fünf ständigen Organen des Bundes den Eindruck, als sei es eine ziemlich schrullige Einrichtung, die die Zeichen der Zeit verschlafen hat.

Es muss an der drastisch gestiegenen Arbeitsbelastung liegen, dass den Verfassungshütern bislang entgangen ist, welch verstaubtes Etwas sie da im Netz repräsentiert. Die Bedeutung und Symbolik der Amtstracht, der roten Robe, ist man sich sehr wohl bewusst – der Signalkraft, die von einer Website ausgeht, offenbar jedoch nicht, auch im Jahr 2014 noch nicht.

bundesadler glossy

Urteil

Im Namen des Volkes ergeht in der Sache Website des Bundesverfassungsgerichtes folgendes Urteil. Der Website-Betreiber wird aufgefordert, binnen 12 Monaten einen Relaunch der Website umzusetzen.

Gründe

1. Dieser Entscheid wird überwiegend durch das Recht eines Jeden auf zeitgemäße digitale Anwendungen begründet. Der Beschwerdeführer rügt insbesondere die Nichtbeachtung allgemein gültiger Webkonventionen und Normen (HTML 5, Responsive Design, Zugänglichkeit mittels mobiler Endgeräte).

2. Ferner verstößt der Webauftritt des Bundesverfassungsgericht sowohl gegen § 1 wie auch § 3 der Rams’schen Designthesen. Bundesverfassungsgericht.de ist nicht innovativ und nicht ästhetisch!

Den Spooky-Award gibt es natürlich oben drauf.
Hinweis: Gegen diesen Entscheid können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Dieser Beitrag hat 32 Kommentare

  1. Ich finde die Website toll (Ironie). Schön gelöst finde ich auch, dass das Impressum links oben ist. Sogar auf dem iPad lässt sich die Seite gut bedienen, auf dem iPhone dafür gar nicht. Herrje, vielleicht sollte man hier direkt mal Kaltakquise machen.

  2. Ich muss sagen, manche Dinge können einfach so sein (bleiben) wie sie sind. Dazu zähle ich auch das Bundesverfassungsgericht. Anderes Beispiel: Es gibt bei uns um die Ecke in Kiel einen Haushaltsbedarfsladen, Kröhnke und Lau, seit über 100 Jahren. Er ist nicht besonders schick und wahrscheinlich würden mir 1000 Dinge einfallen, um ihn zu verändern. Selbst der Workflow ist altertümlich; Quittungen werden immer noch auf einen Quittungsblock mit Durchschlag handgeschrieben! Der Laden ist immer voll – also warum etwas ändern, wenn’s (noch) läuft? Das Bundesverfassungsgericht muss sich noch nicht einmal darum Sorgen machen, weil es keine Kunden hat.

  3. Leute, was soll die Häme.
    Die Informatiker (!) der Rechtsfakultät in… ähem… also die haben sich wirklich Mühe gegeben. Wer ist denn die Zielgruppe? Ich würde mal drauf tippen, dass das in den allermeisten Fällen Rechtsanwälte und Personen aus verwandten Bereichen sind.
    Vielleicht kommen die mit dieser Informationsaufbereitung am besten zurecht???

    Und: Kürzlich hat das europäische “Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt” in Alicante eine neue Web-Appearance bekommen. Die wurde bestimmt von einem “Web-Designer” gestaltet.
    Nur ist jetzt alles noch umständlicher und man wird das Gefühl nicht los, dass “Gestalter” sich keine Gedanken über den Zweck der Site gemacht hat. Es sollte eben nur hübsch aussehen…
    https://oami.europa.eu/ohimportal/en/

  4. @Julián (11): Du glaubst wirklich, dass bverfg.de nach einem Relaunch das Online-Äquivalent zur geprägten Visitenkarte auf Feinstpapier wäre? Niederländische Steuerformulare machen nicht nur Freude, weil sie hübsch anzusehen sind, sondern insbesondere weil sie funktional benutzerzentriert durchdacht sind. Letzteres ist tatsächlich etwas, was ich dem aktuellen bverfg.de attestieren würde, und jüngere Relaunches begünden den Verdacht, dass das Attribut verloren gehen könnte.

  5. und wie sieht es mit so dingen wie barrierefrei aus? irgendwo in mir klingelt da ein wecker, der sgat: meine liebe omi könnte das nicht lesen :(

    1. Ei der Daus! Zwar mit ein paar Darstellungsproblemchen, aber immerhin. Es wurde sogar die Frist von 12 Monaten eingehalten :) Dank Dir alexplus für den Hinweis! Toll, dass Dir gleich dieser Artikel in dem Zusammenhang eingefallen ist. Zum Dank gibts eine kleine gelbe Sprechblase.

Kommentare sind geschlossen.

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