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Die gruseligsten Seiten im Netz – Das Bundesverfassungsgericht

Die Website des Bundesverfassungsgerichtes ist ein lebendes Fossil, ein Dinosaurier im Web. Die digitale Präsenz der Hüter der deutschen Verfassung ist seit 1998 – seit nunmehr 16 Jahren – optisch und technisch weitestgehend unverändert. Die Verleihung des Spooky-Awards ist meine nicht ganz ernst gemeinte Verfassungsbeschwerde.

Nein, den Bundesadler im Glossy-Look-Gefieder sehen zu müssen, ist nicht schön. Wer sich gerne gruselt, der ist unter bundesverfassungsgericht.de oder wahlweise bverfg.de genau richtig. Wahrlich ein Webdesign-Kabinett der besonderen Art. Während die Bundesregierung über ein zeitgemäßes Erscheinungsbild verfügt, im Print wie digital, erweckt das Bundesverfassungsgericht als eines von fünf ständigen Organen des Bundes den Eindruck, als sei es eine ziemlich schrullige Einrichtung, die die Zeichen der Zeit verschlafen hat.

Es muss an der drastisch gestiegenen Arbeitsbelastung liegen, dass den Verfassungshütern bislang entgangen ist, welch verstaubtes Etwas sie da im Netz repräsentiert. Die Bedeutung und Symbolik der Amtstracht, der roten Robe, ist man sich sehr wohl bewusst – der Signalkraft, die von einer Website ausgeht, offenbar jedoch nicht, auch im Jahr 2014 noch nicht.

bundesadler glossy

Urteil

Im Namen des Volkes ergeht in der Sache Website des Bundesverfassungsgerichtes folgendes Urteil. Der Website-Betreiber wird aufgefordert, binnen 12 Monaten einen Relaunch der Website umzusetzen.

Gründe

1. Dieser Entscheid wird überwiegend durch das Recht eines Jeden auf zeitgemäße digitale Anwendungen begründet. Der Beschwerdeführer rügt insbesondere die Nichtbeachtung allgemein gültiger Webkonventionen und Normen (HTML 5, Responsive Design, Zugänglichkeit mittels mobiler Endgeräte).

2. Ferner verstößt der Webauftritt des Bundesverfassungsgericht sowohl gegen § 1 wie auch § 3 der Rams’schen Designthesen. Bundesverfassungsgericht.de ist nicht innovativ und nicht ästhetisch!

Den Spooky-Award gibt es natürlich oben drauf.
Hinweis: Gegen diesen Entscheid können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Dieser Beitrag hat 32 Kommentare

  1. David hat völlig recht, wenn er Usability über Trend-Blingbling-Geschwurbsel stellt. Aber auch eine funktionale Seite sollte gekonnt gestaltet sein.

    Die “Ungestaltung” – weit verbreitet bei deutschen Behörden und öffentlichen Stellen – vermittelt Geringschätzung. Die Lieblosigkeit und Rückständigkeit des Auftritts überträgt sich auf die Wahrnehmung solcher Stellen in der Öffentlichkeit. Der skandinavische Staatsanwalt wundert sich, wenn er von seinem deutschen Kollegen im Tausch für eine geprägte Visitenkarte auf Feinstpapier, ein selbstgedrucktes Zweckform-Abriss-Kärtchen bekommt. Wer einmal ein niederländisches Steuerformular in der Hand hatte, versteht, warum die Steuererklärung hier keinen Spaß macht…

    Man muss nicht jede Novität mitmachen, aber ein gewisses Maß an Gestaltung und zeitkonformem Auftreten dient auch der Funktion. Die gesellschaftliche Bedeutung eines unabhängigen Bundesverfassungsgerichts als Korrektiv ist immens. Dem wird dieser Auftritt einfach nicht gerecht.

  2. Das Design stammt von Herrn Schöttle, der ist: Rechtsanwalt!

    Macht aber auch Webdesign, die Ergebnisse sind unter schoettle.net zu betrachten. Auch wenn Hr. Schöttle mal am Institut für Rechtsinformatik Saarbrücken tätig war, ich finde das Webdesign ist nicht wirklich vorzeigbar. Selbst für eine 10 Jahre alte Websites ist die Nutzerführung eher grausam.

    Schräg ist dass die Seite anscheinend nie professionell betreut wurde. Ich frag mich sogar ob es evtl. noch nicht mal ne Ausschreibung gab, das wäre dann rechtlich zumindest bedenklich. Aber da bin ich sicher kein Fachmann.

  3. Ich find das Design gut weils übersichtlich ist. Hier findet man schnell die gesuchten Seiten. Ich fänds nervig wenn die Seite mit Filmen oder was weiß ich auf modern getrimmt würden. Wer einmal am BVerfG war weiß, dass die Seite passt!

  4. Übersichtlich? Ja.
    Schnell? Ja.
    Aber wieso muss das so scheisse aussehen? Typografie, Farben, Weißraum, usw. kann man auch so wählen, dass es übersichtlich, schnell UND schön ist.

    Wobei die Bedienbarkeit auf der Seite nicht gerade toll ist. Der Button für die Sprachwahl ist nur so groß wie der Mauszeiger selbst, auf großen Monitoren sind die Textzeilen gefühlte 3m lang und eine Navigation mit Text aus winzigen Bildern kann man auch vergessen.

  5. Ihr nennt »allgemein gültige Webkonventionen und Normen« und »HTML 5« in einem Atemzug? Na holla.

  6. Das Institut für Rechtsinformatik befindet sich im Saarland aber in guter Gesellschaft. Der offizielle Auftritt des Saarlandes (www.saarland.de) macht mich auch eher sprachlos.

  7. @Captain Code:

    Stimmt, das wäre doch jetzt mal ein schöner Anlass um alle wichtigen Gerichtshöfe aller Bundesländer hier im direkten Vergleich zu zeigen – evtl. ist dies ja manchen dann doch so peinlich, dass demnächst mal ein paar Aufträge an diverse Profis rausgehen … ;-)

    – obwohl, beim Besuch mancher Webseiten hatte ich fast das Gefühl eine Zeitmaschine zu besitzen und das ist ja dann fast wieder was tolles …

Kommentare sind geschlossen.

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