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Die gruseligsten Seiten im Netz – Das Bundesverfassungsgericht

Die Website des Bundesverfassungsgerichtes ist ein lebendes Fossil, ein Dinosaurier im Web. Die digitale Präsenz der Hüter der deutschen Verfassung ist seit 1998 – seit nunmehr 16 Jahren – optisch und technisch weitestgehend unverändert. Die Verleihung des Spooky-Awards ist meine nicht ganz ernst gemeinte Verfassungsbeschwerde.

Nein, den Bundesadler im Glossy-Look-Gefieder sehen zu müssen, ist nicht schön. Wer sich gerne gruselt, der ist unter bundesverfassungsgericht.de oder wahlweise bverfg.de genau richtig. Wahrlich ein Webdesign-Kabinett der besonderen Art. Während die Bundesregierung über ein zeitgemäßes Erscheinungsbild verfügt, im Print wie digital, erweckt das Bundesverfassungsgericht als eines von fünf ständigen Organen des Bundes den Eindruck, als sei es eine ziemlich schrullige Einrichtung, die die Zeichen der Zeit verschlafen hat.

Es muss an der drastisch gestiegenen Arbeitsbelastung liegen, dass den Verfassungshütern bislang entgangen ist, welch verstaubtes Etwas sie da im Netz repräsentiert. Die Bedeutung und Symbolik der Amtstracht, der roten Robe, ist man sich sehr wohl bewusst – der Signalkraft, die von einer Website ausgeht, offenbar jedoch nicht, auch im Jahr 2014 noch nicht.

bundesadler glossy

Urteil

Im Namen des Volkes ergeht in der Sache Website des Bundesverfassungsgerichtes folgendes Urteil. Der Website-Betreiber wird aufgefordert, binnen 12 Monaten einen Relaunch der Website umzusetzen.

Gründe

1. Dieser Entscheid wird überwiegend durch das Recht eines Jeden auf zeitgemäße digitale Anwendungen begründet. Der Beschwerdeführer rügt insbesondere die Nichtbeachtung allgemein gültiger Webkonventionen und Normen (HTML 5, Responsive Design, Zugänglichkeit mittels mobiler Endgeräte).

2. Ferner verstößt der Webauftritt des Bundesverfassungsgericht sowohl gegen § 1 wie auch § 3 der Rams’schen Designthesen. Bundesverfassungsgericht.de ist nicht innovativ und nicht ästhetisch!

Den Spooky-Award gibt es natürlich oben drauf.
Hinweis: Gegen diesen Entscheid können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Dieser Beitrag hat 32 Kommentare

  1. Unansehnlich ist die Site (“Adler scheißt die Navigation aus”). Dafür besitzt sie eine Qualität, die den meisten Sites heute abgeht: Geschwindigkeit – in zweierlei Hinsicht.

    Erstens laden einzelne Seiten zügig, was das Durchklicken zum gewünschten Inhalt schmerzlos macht. Anscheinend gab es damals noch kein Gesetz, das für jede Zwei-Sätze-Infoseite die Einbindung von Bootstrap, jQuery und Stockfotos in Retina-Auflösung vorschreibt.

    Zweitens ist die Struktur glasklar: Die gewünschten Inhalte muss ich nicht unter Karussells, Aufklappmenüs, PR-Geblubber und Fotos von händeschüttelnden Anzugträgern heraussuchen. Relevante Information wird unaufgeregt und bescheiden bereitgestellt.

    Beides würde sich bei einem Relaunch unter Garantie ändern. Ich widerspreche Dir deshalb in Deinen beiden Kernthesen, Achim. Erstens: Bitte kein Relaunch, sondern nur Detailanpassungen (Startseite auffrischen, Adler-Gloss weg, Hauptnavigation nicht als Grafik, Breadcrubms für Subnavigation). Kein Besucher hat etwas davon, wenn der Doctype auf HTML5 geändert wird.

    Zweitens: Eine der gruseligsten Seiten im Netz? Reality Check, bitte! bverfg.de ist kein Designpreis-Kandidat, aber gruselig finde ich, wenn eine Site ihre Funktion nicht erfüllt. Die hübschere Site ist nicht immer die bessere.

    Es dient der (hier oft diskutierten) Akzeptanz von Kommunikationsdesign, wenn Usability ins Blickfeld gerückt und Gestaltung nicht als Selbstzweck begriffen wird.

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