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Die gruseligsten Seiten im Netz – Das Bundesverfassungsgericht

Die Website des Bundesverfassungsgerichtes ist ein lebendes Fossil, ein Dinosaurier im Web. Die digitale Präsenz der Hüter der deutschen Verfassung ist seit 1998 – seit nunmehr 16 Jahren – optisch und technisch weitestgehend unverändert. Die Verleihung des Spooky-Awards ist meine nicht ganz ernst gemeinte Verfassungsbeschwerde.

Nein, den Bundesadler im Glossy-Look-Gefieder sehen zu müssen, ist nicht schön. Wer sich gerne gruselt, der ist unter bundesverfassungsgericht.de oder wahlweise bverfg.de genau richtig. Wahrlich ein Webdesign-Kabinett der besonderen Art. Während die Bundesregierung über ein zeitgemäßes Erscheinungsbild verfügt, im Print wie digital, erweckt das Bundesverfassungsgericht als eines von fünf ständigen Organen des Bundes den Eindruck, als sei es eine ziemlich schrullige Einrichtung, die die Zeichen der Zeit verschlafen hat.

Es muss an der drastisch gestiegenen Arbeitsbelastung liegen, dass den Verfassungshütern bislang entgangen ist, welch verstaubtes Etwas sie da im Netz repräsentiert. Die Bedeutung und Symbolik der Amtstracht, der roten Robe, ist man sich sehr wohl bewusst – der Signalkraft, die von einer Website ausgeht, offenbar jedoch nicht, auch im Jahr 2014 noch nicht.

bundesadler glossy

Urteil

Im Namen des Volkes ergeht in der Sache Website des Bundesverfassungsgerichtes folgendes Urteil. Der Website-Betreiber wird aufgefordert, binnen 12 Monaten einen Relaunch der Website umzusetzen.

Gründe

1. Dieser Entscheid wird überwiegend durch das Recht eines Jeden auf zeitgemäße digitale Anwendungen begründet. Der Beschwerdeführer rügt insbesondere die Nichtbeachtung allgemein gültiger Webkonventionen und Normen (HTML 5, Responsive Design, Zugänglichkeit mittels mobiler Endgeräte).

2. Ferner verstößt der Webauftritt des Bundesverfassungsgericht sowohl gegen § 1 wie auch § 3 der Rams’schen Designthesen. Bundesverfassungsgericht.de ist nicht innovativ und nicht ästhetisch!

Den Spooky-Award gibt es natürlich oben drauf.
Hinweis: Gegen diesen Entscheid können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Dieser Beitrag hat 32 Kommentare

  1. Na, irgendwie passt die Seite doch aber auch zum Bundesverfassungsgericht selbst. Das ist eben auch so ein Amt, dem niemand was kann – selbst wenn es optisch nicht gut rüberkommt. Da befindet es sich mit manch anderer deutschen Amtsstube in guter Gesellschaft – Optik und Image sind da nicht allzu wichtig. Leider, doch verständlicherweise. Aber natürlich sollte so ein Seite – gerade beim Anspruch die deutsche Gesellschaft zu repräsentieren oder zumindest ein wesentlicher Teil davon zu sein – dann doch mal von Grundauf überarbeitet werden.

Kommentare sind geschlossen.

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