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Designwettbewerb für das Bewerbungslogo zur EURO 2024

DFB EURO 2024 Logowettbewerb

Der Deutsche Fußballbund (DFB) hat gestern einen Designwettbewerb initiiert, der sich an Kreativschaffende in der ganzen Welt richtet. Auf diesem Wege soll ein Bewerbungslogo für die EURO 2024 gefunden werden. Die Einreichungsphase des Wettbewerbs, der in Kooperation mit der Crowdsourcing-Plattform Jovoto erfolgt, läuft bis zum 04. September.

Im Januar dieses Jahres gab der DFB bekannt, dass er sich um die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2024 bewerben wird. Der nun gestartete Logowettbewerb ist einer der ersten Schritte innerhalb des Bewerbungsprozesses.

Zum Ablauf des Wettbewerbs: In der ersten Phase werden die 20 besten Entwürfe mittels Abstimmung durch die Jovoto-Community ermittelt. Fünf weitere Entwürfe darf der Kunde selbst auswählen. Anschließend wählt eine Jury 5 Kandidaten, die im dritten Schritt in einer Online-Abstimmung ganz Deutschland zur Wahl gestellt werden. Das Gewinner-Logo wird also von Fußball-Interessierten gewählt.

Es handelt sich bei diesem Wettbewerb wohlgemerkt um das Bewerbungslogo. Nach der Bewerbung wird das Bewerbungslogo vom offiziellen UEFA-Turnierlogo mit der Wort-Bild-Marke UEFA EURO 2024 abgelöst.

Alle Infos zum Wettbewerb sind den folgenden beiden Webseiten zu entnehmen. Vor der Teilnahme bitte wie immer die Teilnahmebedingungen beachten. In diesem Fall sind von potentiellen Teilnehmern zwei PDFs mit insgesamt 16 Seiten Text zu studieren.

Kommentar

Logowettbewerbe auf Crowdsourcing-Plattformen – Jovoto bezeichnet sich selbst als „Open-Innovation Plattform“ – sind nicht eben für faire Teilnahmebedingungen und angemessene Vergütungen bekannt. Mit einem Gesamtpreisgeld in Höhe von 14.000 Euro fällt die Vergütung bei diesem Logowettbewerb vergleichsweise ordentlich aus. Immerhin – der Sieger erhält 5.000 Euro. Die weitere Staffelung der Preise fällt, gemessen an Ausschreibungen, die sich an die Wirtschaft/an Agenturen richten, nicht eben üppig aus, erscheint mir jedoch vor dem Hintergrund dieses Wettbewerbs akzeptabel. Bedenkt man, dass im Falle eines Sieges alle Nutzungsrechte an den Kunden übertragen werden, sind die 5.000 Euro vor dem Hintergrund einer solchen, durchaus medienwirksamen Bewerbung jedoch dürftig.

Ein Schlag ins Gesicht eines jeden Urhebers ist zudem die folgende Teilnahmebedingung:

„Der Kreative verzichtet mit Akzeptanz dieser Projektbestimmungen und der Allgemeinen Nutzungsbedingungen darauf, namentlich als Urheber genannt zu werden, sofern der Kunde dies bei Lizenzierung einer Idee des Kreativen wünscht. Solange die Idee nicht vom Kunden gekauft wird, setzt sich jovoto dafür ein, dass der Kreative als Urheber genannt wird.“

An die Adresse des DFB: Dort, wo es üblich ist, etwa innerhalb eines Impressums oder einer Fußnote etwa auf einem Plakat, sowie selbstverständlich auch in Pressemeldungen, die das Logo zum Inhalt haben, sollte der Urheber des Logos in jedem Fall genannt werden. Soviel Fairplay muss sein.

Was die Einräumung von Nutzungsrechten an den Kunden betrifft – hier fallen viele Designwettbewerbe oftmals negativ auf –, fällt die folgende Bedingung hingegen positiv auf:

„Mit Einstellen einer Idee in ein Projekt räumt der Kreative dem Kunden die in dieser Ziffer 4 aufgeführten Nutzungsrechte ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte nach Ziffer 4.2 ff. steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde sich für den Erwerb der Idee des Kreativen entscheidet.“

Sprich, alle anderen Teilnehmer, so lese ich jedenfalls den Text, behalten die Nutzungsrechte an den von ihnen eingereichten Entwürfen. Da in den Teilnahmebedingungen jedoch zahlreiche Einschränkungen diesbezüglich definiert sind, sollte man hier noch einmal genau hinschauen. Dass Jovoto und der DFB die Entwürfe im Rahmen der Plattform zeigen und vervielfältigen und diese zu Wettbewerbs-Werbezwecken nutzen können, ist marktüblich und nachvollziehbar.

Dass die Mitglieder der, wie es heißt, „hochkarätigen Fach- und Sachjury“ nicht namentlich genannt werden, ist wiederum ein gravierender Mangel. In einem fairen und transparenten Wettbewerb werden im Vorfeld stets alle Jurymitglieder namentlich genannt.

Noch die Bitte: Sollten in den Wettbewerbsunterlagen weitere diskussionswürdige oder kritische Teilnahmebedingungen enthalten sein, wäre es wunderbar, wenn diese mit der dt-Leserschaft geteilt würden.

Dieser Beitrag hat 21 Kommentare

  1. Es ist unfassbar, wie gering die Wertschätzung für Gestaltung ist, die sich hier ausdrückt. Ich meine nicht die Bezahlung, oder die Rahmenbedingungen. Es gab mal eine Zeit, in der eine derart große Sportveranstaltung auch etwas darstellen/ausdrücken wollte. Wo es einen »Geist« oder ein »Wesen« gab, was man kommunizieren wollte.
    Es scheint, dass davon nichts mehr übrig ist und der Kommerz sämtlichen Gestaltungsanspruch erstickt. Otl Aicher kann froh sein, dass er das nicht mehr erleben muss…

Kommentare sind geschlossen.

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