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Bundesverfassungsgericht erhält (erstmals) ein Corporate Design

Bundesverfassungsgericht Logo / Bundesadler, Quelle: Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht Logo / Bundesadler, Quelle: Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht, das höchste Gericht in Deutschland, ist derzeit dabei sich ein neues visuelles Erscheinungsbild zuzulegen. Mit Hilfe eines modernen und zeitgemäßen Corporate Designs möchte das Gericht, wie es im Rahmen der Presseerklärung erklärt, Bürgernähe und Unabhängigkeit zum Ausdruck bringen.

Das Bundesverfassungsgericht, 1951 gegründet, ist neben Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Das Gericht ist unabhängig und unterliegt keiner Dienstaufsicht, untersteht also auch keinem Ministerium.

In einer Ende letzter Woche veröffentlichten Pressemeldung kündigte das Gericht entsprechende Maßnahmen zur Erneuerung des visuellen Erscheinungsbildes an. Erstmals in seiner Geschichte wird das Bundesverfassungsgericht damit ein durchgängiges Corporate Design (CD) erhalten. Zeitgleich mit der Ankündigung wurde, als erstes sichtbares Zeichen der Modernisierungsmaßnahmen, die Website des Bundesverfassungsgerichts mit einem neuen Logo versehen.

Auszug der Pressemeldung

Um den Bürgerinnen und Bürgern die Tätigkeit des Gerichts noch näher zu bringen und ihnen den Zugang zum Gericht sowie seinen Entscheidungen und sonstigen Tätigkeiten weiter zu erleichtern, werden in diesem Jahr mehrere Maßnahmen umgesetzt, die gerade das bewirken sollen. Als ersten Schritt verwendet das Bundesverfassungsgericht ab Anfang März für seine Entscheidungen und seinen nach außen gerichteten Schriftverkehr ein neues einheitliches Erscheinungsbild (corporate design). Dieses ist durch ein modernes, klares und besonders gut lesbares Schriftbild sowie durch einen neu gestalteten Adler als Hoheitszeichen gekennzeichnet.

Im Zuge der Erstellung des Corporate Designs erfährt das Logo ein Redesign. Es ist das erste Mal überhaupt, dass für das seit 1951 bestehende Verfassungsorgan ein einheitliches visuelles Erscheinungsbild erstellt wird. Die Außendarstellung des Gerichts war, bezogen auf die Kommunikation und die visuelle Gestaltung, seit je her uneinheitlich. Verbindliche Gestaltungsvorgaben (Styleguide) gab es bislang nicht.

Logo – vorher und nachher

Bundesverfassungsgericht Logo – vorher und nachher, Bildquelle: Bundesverfassungsgericht, Bildmontage: dt
Bundesverfassungsgericht Logo – vorher und nachher, Bildquelle: Bundesverfassungsgericht, Bildmontage: dt

Erste sichtbare Veränderung und damit gewissermaßen Vorbote einer neu justierten Außendarstellung ist das Logo, das seit wenigen Tagen im Kontext digitaler Medien Verwendung findet. Beide Elemente des Logos, Wortmarke und der Bundesadler als Bildmarke, wurden modifiziert. Im Kontext Kommunikationsdesign gibt es im Grunde kaum bedeutungsvollere Zeichen und Symbole als Bundesflagge und Bundesadler, vom Kreuz einmal abgesehen. Entsprechend aufmerksam dürfte der Umstellungsprozess in Fachkreisen verfolgt werden.

Statt in einer Serifenschrift (Droid) ist die Wortmarke nun in einer Serifen-losen Schrift gesetzt, und zwar in der von Akira Kobayashi gezeichneten Akko. Vor dem Hintergrund der Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts ist klar, dass im zukünftigen CD nicht die Hausschrift etwa der Bundesregierung, die Bundes Sans, zum Einsatz kommen kann. Auch im Typographischen braucht es also Eigenständigkeit.

Die Schrift Akko kam bereits in einigen vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Medien zum Einsatz, etwa im Jahresbericht 2020 (PDF). Seitens Linotype, dem Kobayashi als Type Director vorsteht, wird die Akko als „perfekte stilistische Mischung der nüchternen, sachlichen Normschrift DIN Next und der eher organischen Cooper Black“ charakterisiert. Die neue Form der Wortmarke knüpft also an bestehende respektive frühere Gestaltungsmerkmale an. Eine einheitliche Struktur und Stilistik hinsichtlich der Absenderschaft bestand bisher jedoch nicht (Abb. unten).

Ist-Zustand

Darstellungsvarianten Logo Bundesverfassungsgericht, Foto (links): Matthias Cantow, Foto (Mitte): Rainer Lück, Bildmontage: dt
Darstellungsvarianten Logo Bundesverfassungsgericht, Foto (links): Matthias Cantow, Foto (Mitte): Rainer Lück, Bildmontage: dt

Derzeit vom Bundesverfassungsgericht verwendete Absender enthalten sowohl Serifenschriften wie die Egyptienne, Droid oder Times New Roman, als auch Serifen-lose Schriften wie die Systemschrift Arial und auch die bereits genannte Akko. Mal ist die Wortmarke in Versalien gesetzt, mal in Gemischtschreibweise. Mal ist der Aufbau zentriert, mal stehen Bild- und Wortmarke nebeneinander. In einigen Anwendungen wird einzig die Wortmarke verwendet, in anderen Fällen kommt lediglich der Bundesadler zum Einsatz. Darüber hinaus werden sowohl die Positivform wie auch die Negativform des Logos genutzt. Einer solchen Heterogenität im Visuellen gilt es im Rahmen von Corporate Design entgegenzuwirken.

Unter dem Aspekt der Markenführung betrachtet – denn natürlich ist auch ein solches Verfassungsorgan ebenso eine Marke wie eine Bundesregierung, ein Bundesland, eine Stadt oder eine Partei –, besteht in Sachen einheitlicher Optik also Optimierungsbedarf, wohlwollend formuliert. Die Maßnahme als solche, das visuelle Erscheinungsbild zu harmonisieren, ist richtig. Wichtig ist sie obendrein.

Markenkommunikation, eben auch die visuelle, beeinflusst, wie eine Marke wahrgenommen wird. Und dass ein Verfassungsorgan ein Interesse daran hat, als vertrauensvoll wahrgenommen und angesehen zu werden, versteht sich von selbst. Im Rahmen der Kommunikation dient ein homogenes, als zeitgemäß und passend empfundenes Erscheinungsbild als vertrauensstiftende Maßnahme. Zu hundert Prozent lenken lässt sich das Image einer Marke freilich nicht. Was sich jedoch aktiv gestalten und beeinflussen lässt, ist die Kommunikation, der Auftritt als Marke. In dieser Hinsicht aggierte das Bundesverfassungsgericht, so muss man sagen, über Jahrzehnte hinweg fahrlässig. Während für die Ministerien und Behördern der Bundesregierung seit vielen Jahren ein durchgängiges Corporate Design zur Anwendung kommt, gab es auf Seiten des Bundesverfassungsgerichts offenkundig lange Zeit keinerlei Bewusstsein hinsichtlich des eigenen Erscheinungsbildes wie auch einer zeitgemäßen digitalen Präsenz.

Anfang 2014 wurde die Website des Bundesverfassungsgerichts hier im dt als eine der gruseligsten Websites im Netz mit dem Spooky Award ausgezeichnet. Zehn Monate später wurde die betreffende Website (bundesverfassungsgericht.de) einem Relaunch unterzogen – seitdem sind Aufbau und Optik unverändert. Wie mir damals zugetragen wurde*, hatten sich die Verantwortlichen mit der auf diese Weise formulierten Kritik auseinandergesetzt und daraufhin eine Agentur (Materna) mit dem Relaunch beauftragt. Ende dieses Jahres, so die Ankündigung seitens des Gerichts, soll die Website erneut relauncht werden, dann auf Basis des neuen Corporate Designs. Man darf gespannt sein.

Bürgernah und unabhängig?

Da bislang lediglich das Logo vorgestellt wurde, ist es für eine abschließende Bewertung zu früh. Zwei Gedanken: Bürgernähe als Marke zum Ausdruck zu bringen, heißt nicht, dass irgendwer durch Fußgängerzonen marschieren und Flyer verteilen und Hände schütteln müsste. Bürgernah kann in diesem Zusammenhang bedeuten, digitale Anwendungen zu bieten, die niedrigschwellig, barrierearm, nutzerfreundlich und leserlich sind (Beispiel gov.uk). Erst Ende 2023 wird sich zeigen, inwieweit diese Attribute auch auf den neuen Webauftritt und damit auf das Bundesverfassungsgericht als Marke zutreffen.

Unabhängigkeit kann das neue Logo durchaus vermitteln. Denn in Form und Ausdruck unterscheiden sich der fortan vom Gericht verwendete Adler von der im Corporate Design der Bundesregierung verankerten Bildmarke, seit 1997 für alle Bundesbehörden verbindlich. Während der Adler der Bundesregierung mit aufgerissenem Schnabel und weit herausragender Zunge stärker heraldische Ausdrucksformen widerspiegelt, orientiert sich die Adler-Bildmarke des Bundesverfassungsgerichts sichtlich mehr an zeitgemäßer Logogestaltung. Auf schmückende, dekorierende Elemente wurde verzichtet.

Die Linienführung des Adlers ist klar und auf das Notwendigste reduziert. Die rechtsseitig in eine Senkrechte mündende Kopfform ist ungewöhnlich und unkonventionell. Kopf und Körper stehen, im Gegensatz zu allen anderen Darstellungen von Bundeswappen, in direkter Linie. Die so entstandene durchgehende vertikale Achse verleiht dem Adler eine gewisse Strenge. Lieber streng als gefällig, könnte man in diesem Fall sagen. Was zudem bei der Modifikation eines Wappentiers nicht passieren darf, ist, dass das Tier / der Adler im Ausdruck in irgendeiner Weise ungelenk und verunstaltet wirkt (wie jener geplante und wieder verworfene von Preußen Münster) oder gar lächerlich, flatter- oder comic-haft. In dieser Hinsicht bleibt der neue Adler schadlos. In Form und Ausdruck ist die Bildmarke meines Erachtens eine adäquate, zur Marke passende visuelle Entsprechung.

Der Wortmarke, gesetzt in der Akko, fehlt es hingegen an Eigenständigkeit. Um als Markenzeichen wirken zu können, braucht es im Design zuweilen Ecken und Kanten, Elemente, die hervorstechen, etwas Besonderes, das in Erinnerung bleibt und sich einbrennt -> Branding. Die Geradlinigkeit der Akko-Lettern korrespondiert zwar sichtlich mit der ebenfalls geradlinien Bildmarke, im direkten Vergleich mit dem bisherigen Schriftzug im klassischem Serifen-Look ist die neue Wortmarke jedoch unscheinbar und gesichtslos. Nicht wenige Betrachter dürften dies, eben da sich die Marke und damit die Institution zurücknimmt, als positiv bewerten.

Wenig überzeugend ist meiner Meinung nach die Ausrichtung von Wortmarke und Bildmarke zueinander. Die Anordnung wirkt zusammenhangs- und bezuglos. Wort- und Bildmarke bilden keine Einheit. Die Wortmarke ist sperrig, in Sachen Markenführung wahrlich ein echter Klotz am Bein, das gewiss. Heutztage werden weit laufende Wortmarken oft und gerne als mehrzeilige Typologos angelegt, um so einerseits die Praktikabilität zu verbessern wie auch anderseits die Prägnanz zu erhöhen.

Prägnanz ist jedoch keine Qualität, mit dem ein Verfassungsorgan punkten müsste. Schließlich ist das Bundesverfassungsgericht keine Tourimus-Destination oder Lifestyle-Marke, auch keine Partei, die im Rahmen von Kampagnen um die Aufmerksamkeit von Wählern buhlt. Als „Hüter der Verfassung“ darf diese Marke im Visuellen durchaus Raum einnehmend sein und auch ein wenig unbequem auftreten – in Analogie zu vielen weitreichenden und wirkmächtigen Entscheidungen, die von den 16 Verfassungsrichterïnnen in Karlsruhe getroffen werden. Mehr Klarheit, Stringenz und Verbindlichkeit als in der Vergangenheit dürfen die visuellen Botschaften des „höchsten Gerichts“ allerdings schon erzeugen.

Entwickelt wird das neue Corporate Design in Zusammenarbeit mit der Agentur Mosaik (Dortmund), die das Bundesverfassungsgericht seit Juli 2021 als Kunden betreut.

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Mediengalerie

Weiterführende Links

* Gehostet wurde die Website bundesverfassungsgericht.de bis 2014 vom Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes. Ein Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtstheorie und Rechtsinformatik berichtete mir gegenüber per E-Mail, dass sich die Verantwortlichen am Institut mit dem Spooky-Award auseinandergesetzt hatten. Offenbar fiel die Kritik auf fruchtbaren Boden.

Dieser Beitrag hat 29 Kommentare

  1. Grundsätzlich ein richtiger Schritt.
    Mir will der neu gezeichnete Bundesadler nicht so recht gefallen. Ich finde die alte Grundform, ein liegendes Sechseck deutlich ausdrucksstärker als die neue Kreisform. Die Brust/Halspartie ist mir auch zu statisch. Die Flügel und der untere Bereich hingegen finde ich angemessen reduziert.
    Die Schriftauswahl ist mir hierfür auch zu gefällig.

  2. Der neue Adler ist gut, der alte hat mich immer zu sehr an den Adler auf dem 2-Mark-Stück erinnert und wirkte daher etwas »billig«.

    Aber die Akko passt leider gar nicht. Das ist für mich eine Schrift aus dem Gesundheits- und Beratungsbereich. Hier bräuchte es eine Spiekermann-Schrift wie Unit (Slab) oder Officina Sans, Din Slab, oder eine kühle Serifenlose wie FF Mark.

    1. Bei der Schrift hab ich erst an die Ubuntu-Schriftart gedacht. Für mich wirkt das etwas zu technisch hat auch nicht die seriöse Anmutung, die so ein Gericht haben sollte…

  3. Ich bin gerade unschlüssig. Aber die Droid gefiel mir besser, ich denke, dass vielleicht ein vereinfachter Bundesadler mit der Droid passender gewesen wäre. Vielleicht hätte man in dem Zuge auch einmal über das Wort Bundesverfassungsgericht nachdenken sollen. Wäre „Verfassungsgericht des Bundes“ besser gewesen und wäre diese Änderung möglich?

    1. Da der Name so im Grundgesetz steht, gehe ich mal davon aus, dass das nicht so einfach geändert werden kann.

    2. Alle Verfassungsorgane des Bundes (Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung etc.) wie eben auch das Bundesverfassungsgericht sind im Grundgesetzt mit Bundes… bezeichnet, und eben nicht als Präsident des Bundes, Parlament des Bundes, Regierung des Bundes und so weiter und so fort. Von daher wäre eine formelle Namensänderung unsystematisch und bedürfte zudem eine Änderung des Grundgesetzes (mit 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundestag). Von daher: Änderung theoretisch möglich, aber aufwändig…und ehrlich gesagt, da gibt es wichtigere Probleme, die die Republik zu lösen hat.

  4. Studioarbeit ist gut, aber…
    Ich weiß nicht, ob es in Deutschland eine Diskussion darüber gibt, dass der Adler das Symbol des Reiches ist?!
    In Russland sind wir nach “Perestroika” auch zu imperialen Symbolen zurückgekehrt, und genau das ist passiert !!

    1. Der Adler ist ein römisches Symbol. Das römische Reich war immerhin formal eine Republik. Die nachfolgende Reiche, egal ob deutsch, französisch, österreichisch und nicht weniger russische beziehen sich darauf und verstehen sich als legitime Nachfolger. Kaiser und Zar beziehen sich ebenfalls aufs Römische, nämlich den Cäsar.
      Entsprechend ist der Adler nicht nur von Königen, sondern auch der Weimarer Republik verwendet worden. Die Nazis haben es dann um Hakenkreuz und Kranz ergänzt.

      Lesenswert: https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsadler

      1. Danke an Christoph für den historischen Exkurs, trotzdem … für die meisten Menschen auf der ganzen Welt bleibt das Staatssymbol Deutschlands, wie das Symbol Russlands, ein Zeichen des Erbes von Imperien. Genau wie in Russland singen sie immer noch die kommunistische Hymne (nur die Worte sind anders), und in der deutschen Hymne wurden die Worte “Deutschland über alles” kokett entfernt, aber jeder erinnert sich an diese Worte und den Kranz und das Hakenkreuz unter dem Adler.

        1. für die meisten Menschen auf der ganzen Welt

          „Die meisten Menschen neigen von Natur zu absprechenden und entschiedenen Behauptungen“ (David Hume)

          kokett entfernt

          Mit Verlaub: die erste und zweite Strophe wurden nicht kokett entfernt, sondern man hat, als im Nachkriegsdeutschland Anfang der 1950er-Jahre das Deutschlandlied wieder zur offiziellen Nationalhymne erklärt wurde, der Diskreditierung des Liedes durch die Nationalsozialisten wegen sowie im Hinblick auf die damalige jüngere Geschichte des Landes, bewusst darauf verzichtet, diese fortan zu singen.

  5. Das Logo finde ich ja ganz okay, wobei ich den alten Bundesadler mochte. Die Wahl der Schrift finde ich dagegen ganz fürchterlich. Das ist die Schriftart, die sich meine Schule “damals” (2009) zu Hausschrift gemacht hat. Und genau damit Asoziiere ich diese Schrift. Finde eine serifenlose Schrift passt überhaupt nicht zu einem Gericht, schon garnicht dem Höchsten.

  6. Leider aus “Kundensicht” eine vollkommen falsche Herangehensweise. Es sind wieder die kleinen Fürsten, die ihren Tanzbereich abstecken wollen und ja nicht das Design der Regierung übernehmen möchten. In meinen Augen hat man hier die Chance verpasst den Auftritt dieses Organs in das Deutschland-Design zu überführen. Als Bürger wünsche ich mir von allen Institutionen, Organen, Ministerien einen einheitlichen und Vertrauen stiftenden Absender. Hier wurde leider eine neue Sonderlocke erschaffen. Und das leider vollkommen umsonst. Mein Appell: Nennt es nicht Design der Bundesregierung. Nennt es Deutschland-Design.

    Der neue Adler ist überflüssig. Nur eine weitere Variante. Die Akko passt leider in keiner Weise zum Absender. Da wollen mir keine positiven Worte über die Finger kommen. Und Buzzwords wie Bürgernähe und Unabhängigkeit ziehen und zählen hier nicht. Stabilität, Vertrauen, Verlässlichkeit sollten im Fokus stehen. Ein Deutschland. Ein Design.

    Ich weiß nicht was das alles soll. Bitte Reset drücken und zurück an den Anfang.

    1. Als Bürger wünsche ich mir von allen Institutionen, Organen, Ministerien einen einheitlichen und Vertrauen stiftenden Absender.

      Käme es so, man muss es so deutlich sagen, wäre dies das Ende der Bundesrepublik wie wir sie kennen. Eine auf diese Weise gleichgeschaltete Gestaltung wäre nicht Ausdruck einer Demokratie, sie wäre Kennzeichen einer Autokratie. Einheitlichkeit ist wichtig – im Corporate Design ist sie immanent. In diesem Fall ist eine wie von Dir, lieber DERSIEDLER, beschriebene Einheitlichkeit nicht nur nicht hilfreich, sie wäre für das gesellschaftliche Leben schädlich. Eine schreckliche Vorstellung.

      Ich denke hier wird übersehen, dass es sich bei den fünf Verfassungsorganen, Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht, um unabhängige Institutionen, Organe und Entitäten handelt. Der Bundesrat ist ebenso wenig dem Bundestag unterstellt, wie das Bundesverfassungsgericht, im Kontext Branding, eine „Submarke“ der Bundesregierung ist. Es wäre zutiefst verstörrend, zu sehen, wenn das Bundesverfassungsgericht im Corporate Design der Bundesregierung auftreten würde, sich damit, im Visuellen und somit im übertragenen Sinne auch inhaltlich, mit der Regierung gemein machte. Das darf nicht passieren. Deshalb kann es kein einheitliches „Deutschland-Design“ geben, welches alle Verfassungsorgane einschließt.

      In diesem besonderen Fall ist es notwendig, nein es ist zwingend erforderlich, dass die Absender und das jeweilige Corporate Design unterschiedlich sind. Wenn wir das Leben in einer Demokratie schätzen, sollten und müssen wir darauf hinwirken, dass diese Organe unabhängig sind und bleiben, auch im Visuellen.

      Logos / Bundesadler der fünf ständigen VerfassungsorganeLogos / Bundesadler der fünf ständigen Verfassungsorgane

      1. Der Gedankengang ist nachvollziehbar: Die Gewaltenteilung auch visuell sichtbar zu machen. Ich habe zwei Einwände dagegen:

        1. Aus der juristischen (und hoffentlich auch praktischen) Unabhängigkeit der Verfassungsorgane voneinander folgt nicht, dass Sie verschiedene „Corporate Designs“ benutzen müssten.

        2. Die visuelle Gewaltenteilung funktioniert praktisch nicht

        zu 1.: Wenn alle Verfassungsorgane die selbe Form des Adlers und die selbe Schriftart verwendeten, würde das ihre verfassungsmäßige Rolle nicht erweitern, beschneiden oder sonst irgendwie verändern und es würde noch lange keine Autokratie ausbrechen. Sollte z.B. ein gleiches Layout des Briefpapiers, die Bundesverfassungsrichter dazu verleiten, die Amtshandlungen eines Ministers günstiger zu beurteilen? Das ist schwer vorstellbar.

        zu 2.: Die verschiedenen „Marken“ der Verfassungsorgane wirken nicht, als wären sie bewusst unterscheidbar gestaltet sondern so, als wäre es „aus Versehen“ passiert. In allen Marken steht links ein Adler und rechts die Bezeichnung des Organs. Die verschiedenen Formen des Adlers und die verschiedenen Schriftarten wirken beliebig und spiegeln den Charakter des jeweiligen Organs nicht. Wenn man die Marken anonymisiert zeigt, könnte sie kaum jemand der richtigen Institution zuordnen; Im Alltag ist das Logo der Bundesregierung auch das einzige, das ein „normaler“ Bürger zu Gesicht bekommt.

        Wesentlich besser finde ich das z.B. Nationalrat und dem Bundesgericht der Schweiz gelöst: Die Eigenständigkeit ist deutlich erkennbar; man sieht sofort, welches Logo zum Gericht und welches zum Parlament gehört, aber die Unterschiede der Logos sind gut motiviert und man erkennt auch das Verbindende sofort.

        1. Besten Dank Casimir, für Deinen Kommentar und für Deine Einwände. Ich sehe in Deinen Aussagen einen Widerspruch.

          Denn ebenso wie in Deutschland artikuliert sich die Gewaltenteilung in der Schweiz ebenfalls im Visuellen. Dies ist im übrigen auch in Österreich nicht anders. Weder taugt die Schweiz also als Gegenmodell, noch ist im Visuellen im direkten Vergleich in irgendeiner Weise eine bessere, adäquatere oder gar ästhetisch überzeugendere Lösung erkennbar.

          Schweiz Gewaltenteilung – Logos der Organe – Bundesversammlung (Legislative), Bundesgericht (Judikative), Bundesverwaltung (Exekutive), Quelle: Bundesversammlung Schweiz, Bundesgericht Schweiz, Bundesverwaltung Schweiz Schweiz Gewaltenteilung – Logos der Organe – Bundesversammlung (Legislative), Bundesgericht (Judikative), Bundesverwaltung (Exekutive), Quelle: Bundesversammlung Schweiz, Bundesgericht Schweiz, Bundesverwaltung Schweiz

          Sollte z.B. ein gleiches Layout des Briefpapiers, die Bundesverfassungsrichter dazu verleiten, die Amtshandlungen eines Ministers günstiger zu beurteilen?

          Es geht nicht darum, ob ein gesamteinheitliches Design womöglich Amts- und Würdenträger beeinflussen könnte/würde. Spontan würde ich meinen, dass dies eine abwegige Vorstellung ist. Der springende Punkt ist, dass ein gesamteinheitliches Design suggerieren würde (Rezeption), alle Organe, Bundesverfassungsgericht, Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung sprächen mit der selben Stimme, sich offenkundig ja der gleichen, einheitlichen Kommunikation bedienend. Um diesem Eindruck entgegenzutreten, davon bin ich überzeugt, muss die Gestaltung unterschiedlich sein.

          Spannend ist sicherlich die Frage, wie man „unterschiedlich“ definiert. Was wäre beispielsweise, um Deine Idee aufzugreifen, wenn alle Organe die gleiche Adler-Bildmarke verwenden würden? Vorausgesetzt weitere zentrale CD-Elemente wie Logoarchitektur, Wortmarke, Typo, Farben, Bildsprache, Raster, etc. sind und bleiben unterschiedlich. Das stelle ich gerne zur Diskussion. Mir ist jedoch kein Staat bekannt, in dem dies so gehandhabt wird, aus genannten plausiblen Gründen.

      2. Bin auch für Artenvielfalt bei Adlern. ;-)

        Zumindest froh, dass sie als Hoheitszeichen einen eigenen Adler haben.
        Vor allem, dass sie nicht den dicken seltsamen overdesigned Adler des Deutschen Bundestags genommen haben.
        Über den geht der sanfte Spott als ‘Fetthenne’:
        https://www.welt.de/dossiers/60jahredeutschland/article3800834/Adler-oder-fette-Henne.html

        “und müssen, wenn sie ihre Augen erheben, auf ein Flügeltier schauen, das offenkundig einmal ein Adler war, dann aber von einer Straßenwalze überfahren wurde. ”

        “Er erinnert an das Churchill zugeschriebene Wort, er wünsche sich die künftigen Deutschen wie einen Kapaun, fett und impotent. Der Volksmund, wenn er das Fernsehbild des Bundestags kommentiert, spricht von der fetten Henne.”

        Da ich mal die fragwürdige ‘Ehre’ hatte, einen großen Vogel brühen und rupfen zu müssen (hab ihn auch nicht getötet, bin gegen Tiertötung, Rupfen kommt nicht wieder vor), kommt mir der Bundestagsadler vor wie ein Vogel, dem sie am Bauch bereits die Kiele ausgerupft haben … /scnr
        (Punkte auf dem Bauch sehen wie typische Rupfstellen aus.)

      3. Lieber Achim,

        ich persönlich finde den Gedanken von “DERSIEDLER” gar nicht verkehrt. Wir können das von mir aus auch “Nation Branding” nennen. Aber wie auch immer: einen Niedergang der Bundesrepublik würde in meinen Augen daraus keineswegs folgen.

        Ein gemeinsamer visueller Auftritt rüttelt doch nicht an der Gewaltenteilung und/oder Unabhängigkeit der Verfassungsorgane. “Design” ist wichtig, aber wir sollten seine Wirkung auch nicht überhöhen.

        Beispiel: Es gibt eine “Bundesanstalt für Immobilienaufgaben”. Ich konnte das auf die Schnelle nicht eindeutig recherchieren, aber ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass die nicht nur die Liegenschaften der Bundesregierung, sondern auch die aller anderen Verfassungsorgane besitzt und verwaltet. Sollte dem so sein, dann steht auch hier nicht der Untergang des Abendlandes bevor, weil letzten Endes dem Finanzministerium das Gebäude vom Bundespräsidenten gehört.

        Und so kann ich mir durchaus gut vorstellen, dass es eben eine “Bundesanstalt für Design” gibt, die sich um ein einheitliches Äußeres aller staatlichen Organe kümmert, ohne deren fachliche Unabhängigkeit auch nur anzutasten.

        Anderes Beispiel: bei nationalen Gedenktagen und Feierlichkeiten sitzen die Präsidenten bzw. Präsidentinnen der Verfassungsorgane ganz selbstverständlich nebeneinander. Was ist das anderes als ein gemeinsames Auftreten? Keiner würde deswegen deren Unabhängigkeit in Zweifel ziehen.

        1. Herzlichen Dank Michael.

          Wir können das von mir aus auch “Nation Branding” nennen.

          Das sollten wir nicht tun. Denn Nation Branding und das Erscheinungsbild einer Regierung, wie auch das der anderen Verfassungsorgane, sind zwei unterschiedliche Bereiche und Designdisziplinen, mit unterschiedlichen Anforderungen, Aufgaben, Funktionen, Inhalten, Zielsetzungen und Zielgruppen. Es ist wichtig hier zu differenzieren.

          Nation Branding ist ein Konzept, das beispielsweise die Bereiche Wirtschaft, Tourismus, die Kultur eines Landes (Kunst, Sport, etc.), sowie dessen Menschen/Bürger miteinschließt. Ein ganzheitliches, alle Gesellschaftsbereiche berücksichtigendes Konzept. Aspekte, die im Corporate Design eines Verfassungsorgans kaum, teilweise keinerlei Rolle spielen. Hier steht nicht etwa das Profil eines Landes / einer Nation im Vordergrund, sondern einzig die jeweilige staatliche Einrichtung als solche.
          Die werbliche Ausrichtung einer Nation Brand ist zudem um ein vielfaches größer und ausgeprägter. Im Nation Branding besteht die maßgebliche Zielsetzung, dass eine solche Marke auch und vor allem international Wirkung entfalten soll und muss. Hier geht es stärker um Außenwirkung -> wie nehmen Menschen in anderen Ländern das jeweilige Land wahr. Es geht unter anderem auch darum, Fachkräfte anzulocken sowie Investoren. Ein Verfassungsgericht, in Deutschland oder anderswo, muss sich um diese Art der Wirkung nicht kümmern, es muss nicht im Ausland für sich Werbung betreiben. Bei einem Verfassungsorgan ist vor allem entscheidend, wie die textlichen, sprachlichen und visuellen Botschaften nach Innen wirken und wahrgenommen werden, welchen Eindruck das Organ gegenüber den Mitbürgern vermittelt.

          Bundesanstalt für Design

          Ja bitte! Eine solche Einrichtung würde Deutschland sehr gut zu Gesicht stehen. Aber bitte keine zentralistische, von Außen abgeschottete Behörde, die einzig die Einhaltung und Durchsetzung von CD-Vorgaben überwacht. Sondern ein agiles Büro, das, dem Beispiel Norwegen folgend, bei anspruchsvollen Gestaltungsaufgaben (Geldnoten, Personalausweis, Reisepass, Wahlunterlagen, u.v.a.) mit externen Fachleuten kooperiert und diese konsultiert. Vielleicht bekommt Deutschland dann auch irgendwann einmal einen technisch, handwerklich UND ästhethisch überzeugenden Reisepass wie die Norweger. Hier noch einmal zum Vergleich der deutsche Pass.

  7. Gefällt mir gut. Beim Blick auf das alte Logo krieg ich zu viel wenn ich sehe dass Schriftzug und Logo nicht auf einer Linie liegen. Immerhin ist das beim neuen Logo besser gelöst. Wie passiert sowas? Absicht oder Versehen?
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    Jetzt fehlt nur noch eine Überarbeitung des CD der Ministerien und Bundesbehörden. Diesen Stab mit dem sechseckigen Adler find ich schon lange furchtbar

    1. Jetzt fehlt nur noch eine Überarbeitung des CD der Ministerien und Bundesbehörden. Diesen Stab mit dem sechseckigen Adler find ich schon lange furchtbar

      :-)
      Die seinerzeit von Lisa Eidt und Jürgen Huber entworfene Wortbildmarke – ab 1997 wurde das Corporate Design der Bundesregierung von der Agentur MetaDesign weiterentwickelt – ist mit das beste, was es in diesem Bereich gibt. Es ist davon auszugehen, dass viele andere Länder, darunter Großbritannien und Niederlande, sich an diesem wegweisenden Erscheinungsbild orientiert haben. Spanien diente das CD der Bundesregierung seinerzeit als Vorlage für das eigene Erscheinungsbild, eine recht deutliche Kopie. Es wäre sehr bedauerlich, wenn Deutschland dieser „Design-Benchmark“ abhanden käme. Davon ist jedoch nicht auszugehen, denn der Styleguide der Bundesregierung wird erfreulicherweise fortwährend erweitert und aktualisiert.

      1. In wiefern “das beste, was es in diesem Bereich gibt”? Das Design an sich, oder die Tatsache dass die Bundesregierung (incl. aller Behörden und Ministerien) ein einheitliches Erscheinungsbild hat? Das kritisiere ich gar nicht. Mir gefällt einfach der Adler von der Gestaltung her nicht (zu stilistisch, die Flügel so gestutzt…). Es gibt so viele schönere (Wappen)-Adler: im Wappen der Stadt Dortmund, der Adler im Bundesschild, der Adler im ersten Wappen der Weimarer Republik, im Logo des Bundesrates, und ich könnte bestimmt dutzende Adler auf den deutschen 20€-Gedenkmünzen aufzählen, die alle kreativer und schöner, und vor allem nicht so gerupft sind. Und was mich stört sind die Proportionen der gesamten Wort-Bild-Marke: Adler und Behördenname sind sehr klein, bezogen auf die gesamte Marke. Ich schätze ich verstehe schon, warum der Adler nur die Länge des schwarzen Teils des “Flaggenstabs” (wie ich gerade im Styleguide gelernt habe) hat, wahrscheinlich damit es farblich passt (schwarzer Adler, schwarzer Teil des Flaggenstabs), aber dadurch verschwindet der jeweilige Absender des Logos, bspw. auf einer großen Plakatwand. Der filigrane Flaggenstab tut sein übriges dazu. Besser sieht es schon bei der neuen verkürzten Ansicht aus:
        Auch gerade bei nachgeordneten Bundesbehörden wie dem BKA oder dem BAG bzw. jetzt BALM, könnte meiner Meinung nach ein bisschen mehr Eigenständigkeit nicht schaden, das KBA kann es ja auch, und das ist ebenfalls eine nachgeordnete Behörde. Hier hebt sich das Logo wenigstens etwas ab, hat einen direkten Bezug zur Behörde (Straße) und ist trotzdem als Regierungsbehörde erkennbar:
        zurück zum Bundesverfassungsgericht: Auch hier ist der Adler etwas gerupft, aber er ist deutlich präsenter als bei dem Flaggenstab-Design und gefällt mir besser.

        Apropros Länder, die sich am Design der Bundesregierung orientiert haben:
        (Gesundheitsministerium der Ukraine)

  8. Es existieren auch Fotos vom Steinsockel, auf denen das V korrekt dargestellt ist.

    Bundesverfassungsgericht – Schriftzug auf Steinsockel von Udo Pohlmann auf Pixabay Bundesverfassungsgericht – Schriftzug auf Steinsockel von Udo Pohlmann auf Pixabay

    Sollten in Karlsruhe lebende dt-Leser hier mitlesen, wäre es natürlich eine feine Sache, wenn einmal überprüft werden könnte, wie sich der Schriftzug aktuell vor Ort darstellt. Denn über das auf vielen Fotos abgebildete gespiegelte V bin auch ich gestolpert.

    1. Der davor liegenden Pflasterung zufolge scheint es sich um zwei unterschiedliche Steinquader und somit auch zwei Schriftzüge zu handeln. Wie es dazu kam, dass das V gespiegelt angebracht wurde, ist kaum zu verstehen, da solche Buchstaben eigentlich nicht nur flach aufgeklebt sondern irgendwie eingedübelt werden. Letztlich ist das für mich aber eher eine drollige Fußnote, wenn gerade bei so einer auf letzte Wahrheit ausgerichteten Institution an so einem perfekt und sensibel sanierten Gebäudekomplex der Nachkriegsmoderne so ein Fehler passiert.

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