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Beck’s Design Contest – Music Experience

Beck’s Design Contest - Music Experience 2010

Rund um die Biermarke Beck’s wird auch in diesem Jahr ein Etiketten-Designwettbewerb durchgeführt. Beim letzten Mal gabs eine Schelte vom Bund Deutscher Grafik-Designer (dt-berichtete). Diesmal siehts in Bezug auf die Teilnahmebedingungen besser aus.

Für die Plätze 1 -3 gibt es ordentliche Preise (3.000, 2.000 und 1.000 €). Alle anderen Teilnehmer gehen allerdings leer aus und müssen zudem, wie auch die Gewinner, die Rechte an den Entwürfen an InBev Deutschland abtreten.

Wer ein Etikett gestalten möchte, besucht die folgende Website und liest vorher die, in diesem Fall etwas versteckten Teilnahmebedingungen durch. Vorlagen liegen im AI-Format vor. Bis zum 12.09.2010 können Entwürfe eingereicht werden.

Dieser Beitrag hat 23 Kommentare

  1. Ich hab vor 3 Tagen mal Nachts ein bisschen mit dem Labeleditor bei Facebook herumgespielt und heraus gekommen ist das obige Ergebnis – BECKS LOVE. Das witzige ist, dass ich der erste glückliche Gewinner des Beck’s Art Label Contests auf Facebook bin und nun ein T-Shirt mit dem Motiv oben bekomme. Hätte ich das gewusst, hätte ich mal etwas an der Ausrichtung gefeilt – mal sehen wie es im Druck ausschaut.

    Greetz
    Till

  2. Man sollte es nicht zu eng sehen. Es macht Spaß, die Preise sind OK und Rechteübertragung ist mir sowas von egal… schließlich machen die dadurch keinen Euro mehr Umsatz. Es ist ne Fingerübung und Fun.

  3. Sagt mal, wo findet man denn die Teilnahmebedingungen überhaupt? Ich wollte mir gerade mal ein Bild von dem Wettbewerb machen, aber außer dem Download der ai-Vorlagen und ein paar dürren Worten habe ich gar nichts finden können. Muss ich mich auf der Seite registrieren, um weitere Informationen zu erhalten? Sehr unübersichtlich das.

    Grüße, Kathrin

  4. Warum werden solche Wettbewerbe, obwohl wieder klar- und deutlich drinsteht, daß die Nutzungsrechte proforma abgetreten werden, hier (und anderswo) beworben? Bzw. gerade weil sie schon öfters als „unseriös“ (Abripp und Betrug wäre treffender) bewertet wurden.

    Sorry, aber mein Verständnis ist, daß man solche Wettbewerbe komplett ignoriert.

    Bitte, was sind die Beweggründe?

  5. @Achim: Vielen lieben Dank, da wäre ich echt nicht drauf gekommen. ;o)

    @ich: Ist es nicht ganz normal, dass bei einem Wettbewerb die Nutzungsrechte der ausgewählten Designs an den Wettbewerbsausrichter übergehen? Wie soll er denn andernfalls mit den Entwürfen arbeiten? Lediglich ein Abtreten der Nutzungsrechte für nicht ausgewählte Entwürfe wäre nicht ganz sauber – da käme man schnell auf den Gedanken, damit solle eine unhonorierte Nutzung legitimiert werden.

    Generell finde ich es gut, Wettbewerbe aller Art zur Diskussion auch hier im DT zu stellen: Wir sind doch alle erwachsen genug, die Teilnahmebedingungen einzuschätzen und gegebenenfalls kritisch zu kommentieren. Damit wird an dieser viel beachteten Stelle eine fachkundige Rückmeldung geleistet, die vom Ausschreiber eventuell sogar zur Kenntnis genommen wird und diesen zu einer Reaktion veranlasst. Und sollte es junge Kollegen geben, die die Teilnahmebedingungen noch nicht so recht einschätzen können, dann bekommen sie ebenfalls an dieser Stelle fundierte Argumente für oder gegen einen Wettbewerb geliefert. Finde ich nicht verkehrt ;o)

  6. Kathrin. Die Nutzungsrechte werden bei Einreichung abgetreten, nicht erst, wenn man gewonnen hat. Das heißt: Deine Arbeit ist erstmal weg!

  7. @Ich: Ich habe mir die AGBs gerade durchgelesen – dank Achims Tipp habe ich sie nun endlich gefunden. ;o) Ja, jetzt weiß ich, was Du meinst, da steht unter Punkt 20:

    „Der Teilnehmer erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die designten Etiketten in unveränderter oder veränderter Form von der InBev Deutschland Vertriebs GmbH & Co. KG und allen anderen Gesellschaften der InBev Gruppe sachlich, zeitlich und räumlich unbegrenzt für alle in Betracht kommenden Nutzungszwecke (insbesondere Marketing, Werbe- und PR- Zwecke z.B. durch Veröffentlichung auf der Homepage von Beck’s) vervielfältigt, verbreitet ausgestellt und öffentlich wiedergegeben wird. Diese Einwilligung umfasst auch die Digitalisierung und elektronische Bearbeitung, die Retuschierung sowie die Verwendung der Bildnisse für Montagen.”

    Ich verstehe natürlich, was Dir gegen den Strich geht. Jetzt stellt sich mir aber die Frage, ob das Abtreten der Rechte in diesem speziellen Fall so schlimm wäre. Mal angenommen, ein Grafiker nimmt an dem Wettbewerb teil. Wie lange wird er an der Gestaltung des Etiketts sitzen? Die Illustrator-Datei wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt, man kann also darauf aufbauen und muss nicht von Null anfangen. Der Grafiker hat vielleicht einen halben Tag Zeit übrig und bastelt gemütlich ein zwei Vorschläge, die er einreicht. Wenn er gewinnt, dann hat er einen netten Schnitt gemacht. Wenn er verliert, hat er etwas Arbeit in den Sand gesetzt, damit musste er aber rechnen. Ok, die Nutzungsrechte liegen in diesem Fall beim Veranstalter, der Grafiker kann die Arbeit also nicht anderweitig verkaufen. Welcher andere Kunde sollte aber mit diesem speziellen Design auch etwas anfangen können?

    Was könnte der Grafiker also mit dieser Datei anfangen, wenn er denn die Nutzungsrechte noch hätte? In den Wettbewerbs-AGBs steht nicht drin, dass der Grafiker die Entwürfe nicht zeigen darf. Für die Kundenakquise könnte er die Designs als durchaus verwenden. Und sollte die Brauerei sein Design publizieren (zum Beispiel als Werbung für den Wettbewerb im Folgejahr), dann würde ihm das ja nicht schaden. Der einzige üble Reinfall wäre, wenn die Brauerei sich im Nachhinein entscheiden würde, das Design des Grafikers in unveränderter oder angelehnter Weise für einen begrenzten Zeitraum oder unbegrenzt auf die Flasche zu bringen und zu verkaufen. Ich nehme aber einfach mal an, dass InBev nicht so unfair und unklug wäre, dies zu tun, da sie mit ausgesprochen negativer Publicity aus der Designbranche rechnen müsste.

    Wie auch immer der Grafiker sich entscheidet, für die Teilnahme oder dagegen, er hat es in der Hand, sich zu informieren und die Teilnahmebedingungen zu akzeptieren oder abzulehnen. Ich finde es eine gute Sache, das Für und Wider genau hier an dieser Stelle abzuwägen, so dass sich jeder Leser eine eigenen Meinung dazu bilden kann. Eine ordentlich Bandbreite an Meinungen ist auf alle Fälle gegeben.

    Herzliche Grüße

  8. Kathrin, ich glaube, Du siehst noch nicht den Rattenschwanz, den diese Regelung mitsichzieht.

    Wenn Du Deine Nutzungsrechte unwiderruflich abtrittst, darfst Du zwar das Design zeigen, aber nicht an jemand anderen verkaufen, auch nicht in abgewandelter Form. Bspw. Du entwirfst einen Slogan auf dem Etikett, den Du, falls Du den Contest nicht gewinnst, an jemand anderen verkaufen könntest. So, nun muß Dein Kunde aber zu Becks gehen und die fragen (und dort kaufen). Das ist nicht im Sinne des Erfinders, oder?

    Nutzungsrechte erst dann einräumen, wenn Becks einem schriftlich zusichert, daß man den Contest gewonnen hat. Aber NIEMALS vorher.

    Und man hat als Designer auch nichts davon. Du bekommst ja kein Geld im Nachhinein, falls sie bspw. Deinen Entwurf entdecken und verwerten. Denn die haben bereits das Verwertungsrecht und Du würdest in die Röhre gucken.

    Und noch was, nur um das nochmal zu unterstreichen: Alle Entwürfe, egal was es ist, immer speichern. Irgendwann läßt sich jeder Entwurf, auch ein Etikett für Becks, zu Geld machen; ob Du daraus die Gestaltungsgrundlage nimmst, oder das Logo, oder den Slogan, egal. Es ist Geld wert. Ich mach meinen Job seit über 11 Jahren und ich hab schon so oft alte Ideen neuaufpoliert und versilbert.

    Wenn ich aber meine Nutzungsrechte daran nicht mehr hätte, könnte mich eine Armada von Rechtsanwälten bis auf die Knochen verklagen. Und Becks ist nunmal groß.

  9. @Ich: Danke, ich bin mir des „Rattenschwanzes” durchaus bewusst und inzwischen auch schon seit 1995 im Geschäft. Ich habe also bereits den einen oder anderen Wettbewerb kommen und gehen sehen. ;o) Ich verstehe Deine Vorbehalte absolut, habe persönlich nicht vor, an dem Wettbewerb teilzunehmen und meine dennoch, dass es gut ist, den Wettbewerb im Designtagebuch zu diskutieren, um möglichst viele Kollegen zum Nachdenken über die Thematik anzuregen.

    Viele Grüße

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