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Petition: Prüfung der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung durch Rentenversicherung

petition ksk

Da die Deutsche Rentenversicherung Unternehmen, die freischaffende Künstler und/oder freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, nicht ausreichend kontrolliert, entgehen der Künstlersozialkasse (KSK) jährlich rund 40–50 Millionen Euro*, was die Künstlersozialversicherung als solche in Gefahr bringt. Als jemand, der als KSK-Mitglied von der Künstlersozialversicherung profitiert, kann ich die unten aufgeführte Petition nur unterstützen.

Gleichzeitig möchte ich auf Seiten auftraggebender Unternehmen, den Verwertern, dafür werben, die Künstlersozialabgabe zu zahlen, weil diese einen zentralen Beitrag im Leben von derzeit 177.143 bei der KSK versicherten Selbstständigen darstellt und weil die Künstlersozialabgabe zudem insgesamt für eine größtmögliche Vielfalt innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft sorgt. Ohne die Leistungen der Künstlersozialkasse wären tausende Kreative und Publizisten in ihrer Existenz bedroht.

Ich habe soeben, angeregt durch einen Kommentar, die folgende Petition unterzeichnet und lade alle Kreativen, Designer, Künstler und Autoren dazu ein, sich der Petition anzuschließen.

Hier gehts zur Petition:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2013/_06/_10/Petition_43188.html

* siehe Künstlersozialkasse – Aus Mangel an Kontrolle | journalist.de

Dieser Beitrag hat 126 Kommentare

  1. Nochmals zur KSK: Aufgrund der hier schon mehrfach vorbesprochenen Ungereimtheiten, Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) sind wir (Werbeagentur) schon vor einem Jahr dazu übergegangen, unsere Kunden auf allen unseren Rechnungen darüber zu informieren, dass der Gesetzgeber auf künstlerische Leistungen Abgaben nach dem KSVG fordert. Anlass hierfür war u.a., dass mehrere Steuerberater auf Kundenseite das Gesetz einfach ignorieren oder nicht verstehen oder falsch anwenden; dass weiterhin ein ungutes Wettbewerbsverhältnis entsteht, wenn auf identische Leistungen (z.B. ausbelichtungsfertiger Aufbau eines Kataloges) bei Bearbeitung in Agenturen eine Abgabe gefordert wird, bei Bearbeitung in einer Druckerei keine Abgabe gefordert wird.

    Unser O-Text hierfür:
    “Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass der Gesetzgeber auf künstlerische Leistungen Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fordert.

    Das KSVG stellt für viele Kunstschaffende die einzige Form der sozialen Absicherung dar und ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten Zugang zu den gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen. Das ist auch gut so.

    Wir sind als gewerbliche Werbeagentur jedoch nicht Nutznießer dieser Gesetzgebung und besitzen keine Ansprüche gegen die Künstlersozialkasse. Wir zahlen für alle unsere Mitarbeiter Beiträge in die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen und sind gewerbesteuerpflichtig.

    Trotzdem (und für uns nicht verständlich) müssen laut Gesetz auf unsere gewerblichen Kreativleistungen Abgaben gezahlt werden. Sie sind demnach als unser Auftraggeber nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten. Dies sind derzeit 4,1%.

    Deshalb haben wir nach den Inhalten des KSVG §2 und nach unserer Auffassung zur Vereinfachung für Ihren Steuerberater nebenstehende Rechnung in Kreativleistungen (abgabepflichtig) und handwerkliche Leistungen (nicht abgabepflichtig) unterteilt. Bitte besprechen Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Steuerberater.

    Hinweis: Künstlerische Leistungen von juristischen Personen (z.B. von einer „Werbeagentur GmbH“) sind nicht abgabepflichtig, jedoch ist auch in deren Rechnungen diese Abgabe enthalten, da die „Werbeagentur GmbH“ selbst für künstlerische Leistungen abgabepflichtig ist und diese Abgaben natürlich weiterreicht und in ihre Abrechnungen mit einkalkuliert.”

  2. Hallo allerseits,

    nach der Petition ist vor der Wiederaufnahme des Themas “KSK und ihre bestmögliche Durchführung” bei unseren Volksvertreterinnen und -vertretern. Dieses Anliegen bekommt zusätzlichen Anschub durch die aktuelle Entscheidung des KSK-Beirats erstmals nicht für die Anpassung des Anteils, der seitens der Verwerter eingezahlt wird, zu stimmen, sondern stattdessen den Bund (und damit uns alle über unsere gezahlten Steuern) in die Pflicht zu nehmen. Denn schließlich sei die Entwicklung absehbar gewesen und mit der fehlenden Klärung/Klarstellung der Aufgabenverteilung (und ihrer Finanzierung), vom Bund selbst zu vertreten – insbesondere durch die unterschiedlichen Empfehlungen von Sozial- und Wirtschaftsausschuss zu einer entsprechenden Gesetzesergänzung, die auch in der hier besprochenen Petition thematisiert wird.

    Wer sich weiter in die Tiefen des gar nicht sooo komplizierten Streits zwischen DRV und Bund und Hintergründen der Beirats-Entscheidung einlesen will, kann das gerne hier tun: http://www.agd.de/1047.html.

    Aber Achtung: eine grundsätzliche Freude am Durchdringen komplexerer Zusammenhänge ist von Vorteil, außerdem geht es dabei nicht um die Grundsatzideologie, ob KSK und wenn ja, wie vielleicht mal ganz anders. ;-) Weil es nur noch mittelbar mit dem hiesigen Petitionsthema zu tun hat, bin ich im Rahmen meiner Möglichkeiten kurz angebunden geblieben.

    Allen einen schönen Tag noch! Internette Grüße
    Friederike

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