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ffn untersagt gemeinnützigem Verein die Verwendung seines Logos

ffn Freifeld Logo

ffn Freifeld Logo

Der private Hörfunksender radio ffn (Niedersachsen) ließ durch einen Anwalt dem Freifeld e.V., einem gemeinnützigen Verein zur Förderung von Kunst und Kultur, eine Unterlassungserklärung zukommen. Nach Ansicht des Senders bestünde eine Verwechslungsgefahr, seien die Ähnlichkeiten zwischen dem Senderlogo (Abb. rechts) und dem Festival-Logo (Abb. links) zu groß.

Der Streitwert wurde von ffn auf 50.000 Euro festgelegt. Angesichts dieser Summe sah man sich im Verein gezwungen, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, die Freifeld e.V. ein Tag vor Beginn des Festivals zugestellt worden ist.

Im Vergleich zu den Logodubletten aus der Reihe „Logo von Geburt an getrennt“ halten sich in diesem Fall die Ähnlichkeiten in Grenzen. Nicht nur die unterschiedliche Farbgebung sorgt für Differenzierung, auch aufgrund des Aufbaus ist eine Verwechslung eigentlich ausgeschlossen. Im Festival-Logo gehen Wortmarke und der offene Rahmen eine Verbindung ein, im ffn-Logo sind diese beiden Elemente klar von einander getrennt, zudem ist der Rahmen geschlossen.

Im Aufbau sind die Unterschiede signifikant, gleiches lässt sich auch über die reine formal-ästhetische Qualität sagen. Während sich das Festival-Logo durch seine Einfachheit auszeichnet und dadurch modern wirkt, ist das ffn-Logo eher überladen und wirkt vergleichsweise bieder. Im Grunde genommen ist die einzige Gemeinsamkeit der Einsatz der beiden Minuskeln „ff“.

Weiterführende Links:

Update 05. Mai 2014
Mit der Vorstellung eines neuen Logos ist die Geschichte nun zu Ende gegangen.

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