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Designwettbewerb für das Bewerbungslogo zur EURO 2024

DFB EURO 2024 Logowettbewerb

Der Deutsche Fußballbund (DFB) hat gestern einen Designwettbewerb initiiert, der sich an Kreativschaffende in der ganzen Welt richtet. Auf diesem Wege soll ein Bewerbungslogo für die EURO 2024 gefunden werden. Die Einreichungsphase des Wettbewerbs, der in Kooperation mit der Crowdsourcing-Plattform Jovoto erfolgt, läuft bis zum 04. September.

Im Januar dieses Jahres gab der DFB bekannt, dass er sich um die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2024 bewerben wird. Der nun gestartete Logowettbewerb ist einer der ersten Schritte innerhalb des Bewerbungsprozesses.

Zum Ablauf des Wettbewerbs: In der ersten Phase werden die 20 besten Entwürfe mittels Abstimmung durch die Jovoto-Community ermittelt. Fünf weitere Entwürfe darf der Kunde selbst auswählen. Anschließend wählt eine Jury 5 Kandidaten, die im dritten Schritt in einer Online-Abstimmung ganz Deutschland zur Wahl gestellt werden. Das Gewinner-Logo wird also von Fußball-Interessierten gewählt.

Es handelt sich bei diesem Wettbewerb wohlgemerkt um das Bewerbungslogo. Nach der Bewerbung wird das Bewerbungslogo vom offiziellen UEFA-Turnierlogo mit der Wort-Bild-Marke UEFA EURO 2024 abgelöst.

Alle Infos zum Wettbewerb sind den folgenden beiden Webseiten zu entnehmen. Vor der Teilnahme bitte wie immer die Teilnahmebedingungen beachten. In diesem Fall sind von potentiellen Teilnehmern zwei PDFs mit insgesamt 16 Seiten Text zu studieren.

Kommentar

Logowettbewerbe auf Crowdsourcing-Plattformen – Jovoto bezeichnet sich selbst als „Open-Innovation Plattform“ – sind nicht eben für faire Teilnahmebedingungen und angemessene Vergütungen bekannt. Mit einem Gesamtpreisgeld in Höhe von 14.000 Euro fällt die Vergütung bei diesem Logowettbewerb vergleichsweise ordentlich aus. Immerhin – der Sieger erhält 5.000 Euro. Die weitere Staffelung der Preise fällt, gemessen an Ausschreibungen, die sich an die Wirtschaft/an Agenturen richten, nicht eben üppig aus, erscheint mir jedoch vor dem Hintergrund dieses Wettbewerbs akzeptabel. Bedenkt man, dass im Falle eines Sieges alle Nutzungsrechte an den Kunden übertragen werden, sind die 5.000 Euro vor dem Hintergrund einer solchen, durchaus medienwirksamen Bewerbung jedoch dürftig.

Ein Schlag ins Gesicht eines jeden Urhebers ist zudem die folgende Teilnahmebedingung:

„Der Kreative verzichtet mit Akzeptanz dieser Projektbestimmungen und der Allgemeinen Nutzungsbedingungen darauf, namentlich als Urheber genannt zu werden, sofern der Kunde dies bei Lizenzierung einer Idee des Kreativen wünscht. Solange die Idee nicht vom Kunden gekauft wird, setzt sich jovoto dafür ein, dass der Kreative als Urheber genannt wird.“

An die Adresse des DFB: Dort, wo es üblich ist, etwa innerhalb eines Impressums oder einer Fußnote etwa auf einem Plakat, sowie selbstverständlich auch in Pressemeldungen, die das Logo zum Inhalt haben, sollte der Urheber des Logos in jedem Fall genannt werden. Soviel Fairplay muss sein.

Was die Einräumung von Nutzungsrechten an den Kunden betrifft – hier fallen viele Designwettbewerbe oftmals negativ auf –, fällt die folgende Bedingung hingegen positiv auf:

„Mit Einstellen einer Idee in ein Projekt räumt der Kreative dem Kunden die in dieser Ziffer 4 aufgeführten Nutzungsrechte ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte nach Ziffer 4.2 ff. steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Kunde sich für den Erwerb der Idee des Kreativen entscheidet.“

Sprich, alle anderen Teilnehmer, so lese ich jedenfalls den Text, behalten die Nutzungsrechte an den von ihnen eingereichten Entwürfen. Da in den Teilnahmebedingungen jedoch zahlreiche Einschränkungen diesbezüglich definiert sind, sollte man hier noch einmal genau hinschauen. Dass Jovoto und der DFB die Entwürfe im Rahmen der Plattform zeigen und vervielfältigen und diese zu Wettbewerbs-Werbezwecken nutzen können, ist marktüblich und nachvollziehbar.

Dass die Mitglieder der, wie es heißt, „hochkarätigen Fach- und Sachjury“ nicht namentlich genannt werden, ist wiederum ein gravierender Mangel. In einem fairen und transparenten Wettbewerb werden im Vorfeld stets alle Jurymitglieder namentlich genannt.

Noch die Bitte: Sollten in den Wettbewerbsunterlagen weitere diskussionswürdige oder kritische Teilnahmebedingungen enthalten sein, wäre es wunderbar, wenn diese mit der dt-Leserschaft geteilt würden.

Dieser Beitrag hat 21 Kommentare

  1. Muss man erst ein Profil bei jovoto anlegen, um diese PDF-Dateien mit den Teilnahmebedingungen sehen zu können?

  2. Wer mit Jovoto und dem hier sehr unsportlichen DFB kein Problem hat (ich hätte, beim DFB aus mehreren Gründen) und partout mitmachen will, kann im Fall dass er letztendes das Siegerlogo fabriziert hat, einen Designrecht-erfahrenen Anwalt mit der Prüfung beauftragen, ob er die Namensnennung durchsetzen kann. Das Geld hat er ja dann gewonnen und er kann sich den Anwalt dann auch leisten.

    Denn der Verzicht auf Urhebernennung ist unwirksam:

    https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/verzicht-auf-urheber-nennung-unwirksam.html

    Auszug aus dem netten Gerichtsurteil:
    “Der Urheber eines Werkes hat nach in Deutschland geltendem Urheberrecht jederzeit einen Anspruch darauf, als solcher genannt zu werden. Auf das Recht der namentlichen Benennung gemäß § 74 UWG kann der Urheber nicht dauerhaft verzichten.”

    Viele Kreative verzichten aus weitreichender Unkenntnis auf ihre Rechte.
    Wettbewerbe sind per se eine Quelle von Ungereimtheiten.

    Während Jungarchitekten das VOB- und Baurecht samt BGB- Ausdünstungen verklickert bekommen (IHK-Seminare), was passiert bei Designern?

    1. Nachtrach:
      1.
      Die Kurzbezeichnung UWG in dem Artikel ist falsch. Es handelt sich hier um das UrhG.
      Da möchte ich den Artikel der Kanzlei doch gern korrigeren.

      2.
      Es geht bei § 74 UrhG um “ausübende”, also darbietende Künstler.
      (Tänzer, Sprecher)

      Bei gestaltenden Designern und anderen Erschaffenden im IT-Bereich, die leider auf das Recht auf Nennung im Vertrag verzichtet haben – anscheinend sind sie hier weniger als darstellende Künstler geschützt – hat das Designerdock folgende 2 rechtlichen Pretiosen (hier für einen Softwareersteller) im Angebot:

      “Wenn vertraglich nichts geregelt ist, darf der Inhaber der Nutzungsrechte (“Lizenznehmer”) weder das Werk, noch seinen Titel, noch die Urheberbezeichnung verändern (§ 39 UrhG). “

      “Der Urheber entledigt sich seines Rechts auf Namensnennung also erst dann, wenn er ausdrücklich auf dieses Recht verzichtet oder wenn sich aus dem Zweck einer von ihm getroffenen Vereinbarung ergibt, dass das Werk ohne Copyrightvermerk verwertet werden soll.”

      Googeln:
      Designerdock + markenrecht + namensnennungsrecht

  3. Falls der Grund des verlangten Namensnennungsverzichts der ist, dass der Name des Designers nicht jedesmal neben dem Logo und der App etc. steht, hätte man als Logo-Ausschreibender sicherlich einen andere, friedfertigere Formulierung finden können.

  4. Die zarte Kritik am Wettbewerb an sich finde ich … zu zart.
    Auf die Bundesliga übertragen bedeutet dieser Wettbewerb doch: Alle spielen kostenlos mit, und nur die Mannschaft, die am Ende Meister wird, bekommt Geld.

    5.000 € für ein Logo inkl. Nutzungsrechte, mit dem sich der DFB für eine Veranstaltung bewirbt, die der UEFA im letzten Jahr einen Gewinn von 830.000.000 € beschert hat, finde ich darüber hinaus unangemessen niedrig.

  5. Es handelt sich bei diesem Wettbewerb wohlgemerkt um das Bewerbungslogo. Nach der Bewerbung wird das Bewerbungslogo vom offiziellen UEFA-Turnierlogo mit der Wort-Bild-Marke UEFA EURO 2024 abgelöst.

    Wieso macht man sowas eigentlich? Also ein anderes Turnierlogo einführen, wenn sich das Bewerbungslogo schon etabliert hat. Oder kriegt der Otto-Normal-Verbraucher das Bewerbungslogo eher selten zu Gesicht?

    1. Heute muss halt alles ein eigenes Logo haben. Ich warte ja nur darauf, dass die Vorrunde und das Finale auch eigene Logos bekommen.

  6. Abgesehen von anderen Punkten: Wieso eigentlich immer dieses große Trara um die Namensnennung? Wesentlich nerviger ist es ab dem Punkt, wo man als Designer nicht mehr sagen darf, dass man etwas gestaltet hat. Aber eine explizite Nennung von Auftraggeberseite findet, auf die Gesamtzahl aller Aufträge betrachtet, bei kaum einem Designprojekt statt. Ich habe in knapp 10 Jahren Corporate- und Packaging Design eher selten erlebt, dass ich bzw. die Agentur in welcher ich arbeite(te) vom Kunden genannt wurde.

    Design ist (nicht nur für mich) eine Dienstleistung und kein künstlerisches Werk. Ich arbeite im Auftrag des Kunden um etwas nach seinen Wünschen zu erschaffen, um seinem Zweck gerecht zu werden (Aufmerksamkeit, Stärkung des Marktanteils etc.), nicht um meine Ansichten oder Gedanken auszudrücken oder mich als Künstler zu etablieren.
    Andere Dienstleister erwarten auch keine Namensnennung: Wenn ich bei Facebook Fotos mit frischem Haarschnitt mache, will ich nicht explizit den Friseur dazu schreiben. Wenn ich bei Instagram ein Bild meines Essens poste, möchte ich auch nicht dazu schreiben müssen, dass die Zutaten vom Rewe Lieferdienst gebracht wurden. Und wenn ich jemanden anrufe, werde ich garantiert nicht vor oder nach jedem Gespräch erwähnen, dass diese Telefonverbindung nur Dank o2 zustande kam.

    1. Das Recht auf Nennung ist u. a. dem Fakt geschuldet, dass der einzelne Künstler für sein Geschäft fast ausschließlich von Referenzen abhängig ist. Sie sind sein Asset.

      Ob ein Designer ein Künstler ist oder nicht, entscheidet nicht der eigene Gusto.

      Das BGB hat da ziemlich eindeutige Paragraphen, in denen zum Beispiel die künstlerische Freiheit geschützt ist. Zum Beispiel hat ein Design nicht gleich deswegen einen Mangel, weil es dem Auftraggeber nicht gefällt. Ein Mangel entsteht erst dann, wenn es seine Aufgabe als z. B. Plakat nicht erfüllt. Das wird immer dann wichtig und kommt zum Zuge, wenn der Designerkunde aus Gründen seines individuellen “Nichtgefallens” einen Auftrag nicht bezahlen will.

      Was der einzelne Designer daraus macht oder nicht, ob er sich als ausführender Schuhputzer oder als ausführender Friseur betrachtet oder doch als schaffender Geist, nicht als ausführender Dienstleister am Mouse-Kabel hängend, das ist eine ganz andere Sache.

      Ein Logo zu kreieren ist im Idealfall sehr wohl eine geistige, schöpferische, künstlerische Leistung.
      Was manche daraus machen (mieses Copycat, alle Kundeneinfälle geistlos abfrühstücken, ihrem Kunden erzählen, dass sie “nur Dienstleister” also Schraubendreher seien und sonst nichts), ist eine andere Sache und ein Trauerspiel in fünf Akten.

      1. Ich will mich gar nicht zu dem vorherrschenden Thema äussern, denn hier haben viele schon alles besser gesagt, als ich es je könnte.

        Aber ich möchte mich an dieser Stelle für die tollen Beiträge von dir Moritz bedanken. Du hast die Sachlage wirklich adäquat beschrieben.

        Was das eigentlich Thema betrifft kann ich dich nur kurz zitieren: “[…]ein Trauerspiel in fünf Akten.”

  7. Es ist unfassbar wie hier mit Ressourcen umgegangen wird.
    Ich erinnere mich an einen anderen Artikel im Designtagebuch…

    https://www.designtagebuch.de/das-vorgehen-der-fh-trier-unterminiert-die-berufschancen-der-eigenen-absolventen-ein-gespraech-mit-prof-axel-kolaschnik/

    …und an das Rechenbeispiel von Herrn Kolaschnik:

    “_angenommen, es beteiligen sich (nur) 100 Kreative
    _und jeder Kreative investiert (nur) 2 Arbeitstage á 8 Stunden
    so wären dies 1.600 Arbeitsstunden.

    Ihre Vergütung entspräche somit einem gerundeten Stundenlohn von 3,13€ Die Interessengemeinschaft der Designer AGD empfiehlt hingegen einen Stundenlohn von ca. 75€ Sie sehen die Diskrepanz.”

    Man mag sich gar nicht vorstellen, wieviel Arbeitszeit bei diesem weltweiten Wettbewerb verbrannt wird.

    Leider spiegeln die Ergebnisse das Erwartete wieder:
    https://www.jovoto.com/projects/aim-shoot-score/ideas

    Zum Großteil uninspiriert, laienhaft und konzeptlos. Zudem viel schon da Gewesenes und grobe Urheberrechtsverletzungen reihen sich bunt aneinander. Mir schaudert!

    1. Die Allianz deutscher Designer AGD empfiehlt nicht einen Stundensatz, sondern sie hat einen gültigen Tarifvertrag abgeschlossen. Eine Unterschreitung des darin vereinbarten Stundensatzes von zurzeit 90,00 Euro gilt als »nicht angemessen« im Sinne des Urheberrechts.
      Die Honorarempfehlungen des BDG gibt es übrigens nicht mehr. Sie kamen in der Regel zu sehr ähnlichen Ergebnissen.

  8. wie gut, dass zumindest Jovoto geschätzte €30.000 min. vom DFB eingestrichen hat.
    bleibt nur die Frage – ob: B. Unterberg (“IEB Designer” & Jovoto Gründer, der selbst
    gern an seinen eigenen “Wettbewerben” teilnimmt) “gewinnt” oder ein Mitglied aus
    der Pseudo-Community diesmal gleich 3x (2x gab es wohl u.a. zuletzt bei einer Aus-
    schreibung zur Hockey Hauptstadt Hamburg)…

  9. @Stefan Bauer

    der größte Irrsinn ist, dass der Staat dies auch noch aktiv fördert: Jovoto – als Spin-Off der UdK/ IEB & institutioneller Dauerkunde und designenlassen mit Wirtschaftspreisen + IHK Propaganda…

  10. Ich bitte daran zu erinnern, wie die EURO-Bewerbungslogos von Frankreich, Polen-Ukraine und Schweiz-Österreich ausgesehen haben. Gerade Frankreich war an Unkreativität nicht zu überbieten.

    Da fände ich 5000 Euro als Prämie schon zu viel. Zumal dieses Logo nur unwesentlich oft verwendet wird. Siehe Paris 2024 für Olympia.

    Viele kopieren auf der Seite auch die Turnierlogos anstatt ein Candidate Logo zu entwerfen…

    1. Es findet wohl zusammen, was zusammen “gehört”:
      – unteroptimale Copycat-Designer
      – suboptimale Wettbewerbsbedingungen
      – für Veranstaltungen, an die sich keiner mehr erinnert
      – “Designer”-Portale wie joPfoto, die die Hand aufhalten

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