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AGD-Umfrage: Umfrage zur Kalkulation von Designleistungen

Die Allianz Deutscher Designer (AGD) führt derzeit eine Umfrage hinsichtlich der Kalkulation von Designleistungen durch. Designer aller Designdisziplinen sind ebenso zur Teilnahme aufgerufen wie Auftraggeber.

Hintergrund für die Befragung ist die Aktualisierung des AGD-Vergütungstarifvertrag Design (VTV), der derzeit in der 9. Auflage existiert und zuletzt 2015 überarbeitet worden ist. Der Vergütungstarifvertrag Design (VTV) wird seit 35 Jahren zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. und dem Selbständige Design-Studios (SDSt) e.V. ausgehandelt und vereinbart.

Die Umfrage beinhaltet 65 Fragen. Ein bisschen Zeit sollte man also mitbringen. #Kaffeepause

Hier gehts zur Umfrage: Umfrage zur Kalkulation von Designleistungen | AGD

Dieser Beitrag hat 13 Kommentare

  1. Kann es sein, dass hier ein älterer Beitrag adaptiert wurde? Aktuell liegt die 9. Version vor, welche im Oktober 2015 veröffentlicht wurde ;)

      1. Das ist ja lustig. Auf der AGD-Website kann man aktuellere Infos lesen: https://agd.de/designer/vtv-design-2015

        Hier steht allerdings auch, dass die erste Version von 1977 sei, nicht von 1978. Ich denke aber auch nicht, dass 1978 die erste Version des VTV-Online entstanden ist. Da wurde wohl eher schlampig recherchiert …

        In deinem Artikel könntest du ja trotzdem die aktuellste Version nennen, oder?

  2. Gerade gemacht, und ja, man muss sich ein wenig Zeit nehmen. Die ist gut angelegt “” und am Ende haben Alle etwas davon, die Umfrageteilnehmer noch mehr als die Branche insgesamt.

  3. Vorschlag: Es sollten alle was davon haben.
    Auch und gerade die Auftraggeber. Öffentlich. Kostenlos.
    Es hülfe sehr bei Argumentation gegenüber dem Auftraggeber/Kunden.

    Bis jetzt gibt es nur halbwegs umfangreich diesen CC-Kalkulator, der z. B. als Rädchen-Mappe zu erwerben ist.

    Doch welcher KMU-Kunde macht sich die Mühe und kauft sich das das Ding, bevor er – leider vorzeitig – auf Angebots-Tournee geht und statt sich zu fokussieren > 10 Studios plus anfragt.

    Was vorsichtig gesagt, auch recht unwirtschaftlicher Unsinn ist, denn er erzeugt damit auf seiner Seite und auf unserer Seite unnötigen Aufwand und Opportunitätskosten.

    Anfänge:
    Der BDG hat öffentlich einen Kalkulator als Widget zum Herunterladen.
    Es ist leider partiell unbrauchbar, es funktioniert auch technisch nicht richtig in der Desktopversion.

    Da wäre tatsächlich mal was Gescheites fällig.
    Vorteil: Die AGD könnte sich vor Traffic nicht mehr retten.

    1. Moritz, der BDG Kalkulator ist ein Geschenk der BDG-Designer an die Branche und als Web-App für Smartphones gedacht. Auf dem Desktop Browser sieht die natürlich etwas verloren aus. Wo ist die App den unbrauchbar?

      1. Leider kann man auf DESIGNMADEINGERMANY nicht mehr kommentieren.

        [Ich möchte auch den Thread hier nicht entführen, doch soviel zu Ihrem Beitrag in DMiG: Es stimmt, dass es weit vor den 70ern so war, dass man als Industrie-Unternehmer eine Anzeige/Kampagne in den Medien lokal oder bundesweit buchen ließ – damals zu horrenden Seitenpreisen – und das Design bequem von Designern oder Druckvorlagenherstellern (überlicherweise bei der Zeitung oder einer Agentur angestellt) war die kostenlose Zugabe. War locker mit drin. Sie bekamen von der Zeitung oder Agentur Gehalt, nicht vom Industrie-Unternehmer.

        Es gab gleichzeitig nicht nur diese Art angestellten “Missbrauchs”-Grafiker, sondern die klassischen freien “Graphic”-Designer, die traditionell Radierungen, Lithografien und Ausstellungen machten.

        Die einen waren Angestellte, die anderen waren Freiberufler (meist aus dem gehobenen Bürgertum).

        Nie waren beiden Gruppen jedoch Unternehmer im klassischen Sinn. Nie sind sie es heute. Das ist neoliberales Ammenmärchen, um heute vor allem die Masse der Freelancer ohne Schutz aus den Sozialkassen dastehen zu lassen.

        Die heutigen Grafiker sind heute alles mögliche:
        Angestellte, Freelancer oder sie leiten ein Büro mit eigenen Angestellten. Nur letztere sind echte, klassische Unternehmer. Der einzelne Freelancer oder die kleine GbR, die sich für ein Stundenhonorar verdingen – oder immer häufiger: sich einen Festpreis ausdenken müssen, der häufig zu noch mehr Nachteilen führt – die sind doch keine klassischen Unternehmer. Die sind ICH-AGs. Sie vermarkten nur ihre eigene Haut.

        Aus Sicht des Finanzamts sind das keine Unternehmer, es hat bei ihm diese Art Freiberufler eine arbeitnehmer-ähnliche Dienstleistung. Daher gibt es ja auch die Einrichtung der KSK, die ihnen die Möglichkeit gibt, nicht komplett alle KV und RV in voller Höhe zahlen zu müssen. Sondern wie ein Arbeitnehmer auch nur die Hälfte.]

        “Preislisten” versus aristokratische Heimlichtuerei:

        Ich bin da konstruktiver als Sie und betrachte Richtvergütungen als große Hilfestellung, auch für Auftraggeber und erfahrene Designerhasen, nicht nur für Anfänger:

        Richtpreise, bzw. Richtvergütungen sind ihnen allen eine große Hilfe. Ich würde sie nicht als Preisliste abtun, die eh nichts aussage, weil alles individuell sei. Denn es gibt in der Tat nicht nur hochindividuelle, sondern auch viele standardisierte, immer wiederkehrende Leistungen. Die kann man doch aufgreifen. Und sollte es auch.

        Ich erlebe im Alltag immer wieder anfragende Prospects, die wirklich vollkommen ahnungslos sind, was “sowas” kostet. Manche behaupten das zwar nur aus Schein (obwohl sie wissen), um sich in der Verhandlung Vorteile herauszuholen, indem sie sich komplett dumm stellen (alter Einkäufertrick). Die meisten jedoch sind tatsächlich verwirrt über die widersprüchlichen Vergütungen unserer Branche und glauben uns kein Wort mehr, wenn wir X statt Y fordern. Sondern begeben sich flugs auf aufwändige Einkaufsreise und fordern immer das Billigste.

        Das ist die Konsequenz der aristokratischen Heimlichtuerei vor allem der “Prinzen” der Branche über Vergütungen.

        1. Die »Preislisten« sind wohl nur aus der ehemaligen Konkurrenzsituation von AGD und BDG zu verstehen. Diese Konkurrenz ist seit einem Jahr endgültig vorbei, vielleicht hat sich das noch nicht überall herumgesprochen beim BDG-Vorstand.
          Der AGD-Vergütungstarifvertrag enthält keine Empfehlungen oder Richtpreise. Er ist ein gültiger Tarifvertrag. Das bedeutet unter anderem: Diese Vergütungen sind die angemessenen, von denen im Urheberrecht die Rede ist, sie dürfen nicht unterschritten werden, sie sind die, die einklagbar sind. Und sie sind kartellrechtlich nicht zu beanstanden..
          Was ist eigentlich aus den BDG-Honorarempfehlungen geworden?

          1. Johannes, du hast Recht: BDG und AGD arbeiten über den Deutschen Designtag zusammen und das ist auch gut so! Als BDG haben wir die Neuformung des DT über Jahre hinweg sehr unterstützt. Der Essay über Preislisten ist eine Bestandsaufnahme nach Erfahrungen aus knapp 100 Jahren Berufsverband. Die Forderung danach ist so nachvollziehbar wie die Umsetzung – bisher – utopisch. Aus diesem Grund haben wir auch ganz bewusst die BDG Honorarempfehlungen aus dem Schaufenster genommen und setzen auf die gezielte Förderung von unternehmerischen Kompetenzen bei Designern. Ich bin trotzdem gespannt, was bei der Umfrage der Kollegen herauskommt und ob der VTV die Lücke schließen kann.

          2. Resumée für mich:

            Ich hätte nicht gedacht, das ich das mal hier tue:
            Auf Rotstift alias Werbecheck.de des Herrn Frank hinzuweisen. Der macht sich seit Jahren jedes Jahr die Mühe, die Vergütungen nach Nutzung, Größe und Ansehen des Büros und Komplexität/Aufwand der Aufgabe unterteilt im Branchendurchschnitt zu ermitteln. Und gibt das als Riesen-PDF-Mappe raus – natürlich gegen Bezahlung. Es gibt dazu auch Musterkalkualtionen und Musterverträge usw.

            Alles an denkbaren Vergütungshöhen wird da im Branchendurchschnitt ermittelt: von Anzeige, Broschüre, Copywriting, Direkt Mail bis zu Zahnarztpraxenmarketing.

            —–

            Unternehmerische Kompetenzen

            Ähmnja, die unternehmerischen Kompetenzen bei Designern zu fördern ist immer löblich.

            Bin mir jedoch nicht sicher, ob das wirklich reicht. Oder ob das nur ein Feigenblatt ist.

            Es kommt mir ähnlich vor, wie die unternehmerischen Kompetenzen von Balletttänzern, Schauspielern oder von Performance Artists zu fördern. Es ist einfach ein enger und gleichzeitig überlaufener Markt mit sehr eigenen Gesetzen des singulären Star-Tums und der breiten misera pleb gleichzeitig. Das eine bedingt das andere. Da kann man auch mit Mordsunternehmer- und Verkäuferkompetenz pleite gehen, wenn man nicht die richtigen Kontakte hat. Will sagen, was man als Designer wirklich braucht neben Expertise und Kreativität sind Vitamin B, Kontakte, Kontakte, keine allzu arme Verwandtschaft und am besten ein warmes Plätzchen in einem Vorstand, einem Kulturreferat oder als Dozent. Was man weniger braucht: Noch mehr Seminare, wie man als Hungerleider akademisch genau sein Stundenhonorar ermittelt (und es trotzdem auf dem Markt nicht durchsetzen kann, weil die Youngster es für eine Zehner machen) und seine Verkaufstechniken verbessert. Das ist fast lächerlich in einer Branche, in der die Futtertröge fest verteilt sind. Nur eins blüht und gedeiht bei so etwas: Die Branche der Seminar- und Coachinganbieter haben ein neues Geschäftsmodell erschaffen. Das, sich vom Dilemma von Solo-Designern und kleinen Büros zu ernähren.
            Sorry für den Sarkasmus.

            Analog: Bei den Beratern und Trainern gibt es das inside schon lange: Das Train-the-Trainer-Geschäftsmodell. Tipp: Verdient man ebenfalls mehr als nur als normaler Trainer. Der Markt ist riesig, da im Beraterbereich auch viele Hungerleider …

            Von Designern und Textern, Soloselbständigen die auf Crowdplattformen arbeiten will man fast nicht reden. Es ist einfach ein schlechter Witz zu behaupten, ein Designer oder Texter müsse nur seine unternehmerischen Fertigkeiten verbessern. Viel Spaß beim nächsten Unterbietauftrag.
            Man meide einfach solche wie die Pest. Man meide einfach auch Erbsenzählerkunden mit Controller-Einkäufertricks wie die Cholera. Und habe seine Eltern bei der Geburt sorgfältig ausgewählt. Dieser unternehmerische Rat von Moritz ist kostenlos. Bazinga!

          3. Die zehnte Auflage des VTV ist in Vorbereitung, da muss sicherlich nicht mehr gezeigt werden, ob er eine »Lücke schließen kann«. Seit Jahrzehnten wird er vor Gericht als Maßstab genommen, ebenso wie die Honorarempfehlungen, als es sie noch gab. Jetzt also als einziger.

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